Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt
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08-12-2020, 21:58
Beitrag: #3
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RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt
Die ÜE ist im Zentralenbereich von Z1. Z2 ist aus der Perspektive von Z1 nur ein konventioneller Einbruchmelder der durch das Alarmrelais von Z2 ausgelöst wird und damit Z1 die ÜE ansteuert. Diese Anschaltung ist eine Abweichung im Attest von Z2. Die ÜE setzt auch ausschliesslich Alarme ab, da alle Zustandsmeldungen beider Zentralen über ein Managementsystem in einem 24h besetzten Raum auflaufen.(was ja eine zulässige Kompensation für Verzicht auf Fernalarm ist)
Mein Gedanke wäre auch, dass ÜE und damit Z1 wohl zuerst scharf sein müssen. |
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Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020, 21:30
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020, 21:42
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020 21:58
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020, 22:01
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020, 22:17
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - peteralarm - 08-12-2020, 22:15
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020, 22:20
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