Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt
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08-12-2020, 22:01
Beitrag: #4
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RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt
Noch eine Anmerkung: Die Konstruktion ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
VdS 2311 2017-4 | 7.8.2 BC Montageuntergrund schrieb:Die EMZ, EV und ÜE müssen grundsätzlich auf einer Innenwand des Sicherungsbereiches, ausgeführt in fester Bauweise, montiert werden.Die ÜE befindet sich ja definitiv außerhalb des Sicherungsbereichs, damit ist das Attest der Z2 ungültig. Meiner Meinung nach. VdS 2311 2017-4 | Anhang B schrieb:Beispiele für unzulässige Abweichungen Zitat:Diese Anschaltung ist eine Abweichung im Attest von Z2. Die ÜE setzt auch ausschliesslich Alarme ab, da alle Zustandsmeldungen beider Zentralen über ein Managementsystem in einem 24h besetzten Raum auflaufen.Damit könnte Z2 scharf werden, obwohl die ÜE gestört ist, was nicht sein darf. |
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Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020, 21:30
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020, 21:42
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020, 21:58
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020 22:01
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - Don_Martin - 08-12-2020, 22:17
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - peteralarm - 08-12-2020, 22:15
RE: Zwangsläufigkeit wenn eine Zentrale die ÜE der anderen nutzt - 5624 - 08-12-2020, 22:20
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