Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene
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02-09-2019, 00:38
Beitrag: #5
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RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene
Epileptisch zappelnd vom Boden aufzuheben? Dir ist hoffentlich klar das du den Einbrecher nicht gefährden darfst! Erst wenn er dich körperlich bedroht kannst du im Zuge der Selbstverteidigung ihn körperlich Angreifen vorher nicht.
Auch darfst du ihn im Normalfall nicht automatisch einsperren! Es sei denn du bist selbst anwesend um zu gewährleisten das ihm während du auf die Polizei wartest nichts passiert. Man glaubt es nicht aber schneller als man denkt, ist man länger im Gefängnis als der Einbrecher. Ein Polizist hat mir das mal so erklärt "im Grunde ist er bis wir ihn festgenommen haben, auch nur jemand der seinem Job nachgeht in dem Fall halt Einbrecher" Fällt er z.B. die Treppe runter weil er sich durch deine Sirenen erschreckt, kann es durchaus passieren das du haftbar gemacht wirst für Gesundheitliche Folgen. Da die Sirenen und Blitzlampen unverhältnismäßig zum Einbruch sind. Besonders interessant wird es z.B. in öffentlichen Gebäuden wenn keine Notbeleuchtung oder Fluchtüren da sind. |
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Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - Qo-waz - 01-09-2019, 13:47
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - Bensen - 01-09-2019, 19:36
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - Qo-waz - 01-09-2019, 19:38
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - powertom - 01-09-2019, 20:56
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - Schichtel - 02-09-2019 00:38
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - Qo-waz - 02-09-2019, 07:19
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - evertech - 02-09-2019, 07:33
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RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - peteralarm - 03-09-2019, 07:37
RE: Planung Alarmanlage Halle mit Kopfweh-Sirene - timbaum - 03-09-2019, 08:40
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