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Nach Einbruch Alarmanlage
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12-07-2016, 19:04
Beitrag: #15
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RE: Nach Einbruch Alarmanlage
Für mich ganz persönlich käme
ein Errichter ohne Impressum auf der Website, ohne Angabe zumindest einer Anschrift oder der Unternehmensform, welcher weder im Adressnachweis der Polizei, noch beim VDS gelistet ist erst gar nicht in die Auswahl. Zudem sollte man darauf achten einen ortsansässigen Errichter zu wählen, damit ein zeitnaher Service gewährleistet ist. Wenn man aus Duisburg kommt, wäre es nicht wirklich ratsam einen Errichter aus Hennef zu beauftragen. Freut mich, dass Du dennoch zufrieden bist. Hätte auch sehr ins Auge gehen können. Die Empfehlung für die Anlage teile ich aber. Für diese Anlage gibt´s auch einige Errichter die gelistet sind und ein Impressum besitzen. Alleine in Duisburg gibt es gleich drei Firmen im Errichter Verzeichnis der Polizei. Im Ruhrgebiet sind es unzählige. Hier sind Firmen dabei von denen ich weiß, dass sie einen namhaften Einzelhändler in etlichen Filialen erfolgreich ausgerüstet haben... den Namen gibt's bei Interesse per PM. |
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