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Sicherung Tiefgaragenstellplätze
06-05-2016, 08:42
Beitrag: #4
RE: Sicherung Tiefgaragenstellplätze
Zwangsläufigkeit meint in diesem Zusammenhang, dass der gesicherte Bereich nicht betreten werden kann, wenn die Alarmanlage scharf ist. Der Bereich müsste also nochmals zusätzlich mechanisch gesichert werden.

Ein zusätzliches Rolltor wäre da doch eine gute Lösung. Ich würde da auf eine komplett geschlossene Variante zurückgreifen, sofern möglich. Dann kann ein Aussenstehender nicht erkennen, ob ein Fahrzeug drinnen steht oder nicht. Entsprechend stabil ausgeführt sollte dies als Absicherung gegen Gelegenheitstäter durchaus reichen.

Handelt es sich um Fahrzeuge mit besonderem Wert und ist daher von gezielten Taten organisierter Täter auszugehen, macht eine zusätzliche elektronische Absicherung evtl Sinn.

Hierbei wäre dann ein Rolltorkontakt und ein (Dual) Bewegungsmelder evtl. möglich. Lichtschranken und PIR Melder würden aus meiner Sicht bei Tiefgarage und Krabbeltieren dort entfallen.

Zu beachten ist unter anderem dann aber:
- Zwangsläufigkeit (Rolltor darf nur normal geöffnet werden können, wenn vorher EMA unscharf)
- Scharf-/Unscharfschaltung muss sabotagesicher sein
- Welche Meldewege stehen zur Verfügung? Gibt es Internet und/oder zumindest GSM Empfang in der Tiefgarage?
- Montageort der Alarmzentrale, denn im Bereich der Stellplätze leicht zu erreichen = Sabotagesicherheit
- Wohin wird der Alarm übermittelt? Wie sind die notwendigen/gewünschten Alarmreaktionen? Wachdienst müsste Zugang zur Tiefgarage erhalten um eine Vorprüfung vorzunehmen und/oder der Polizei Zutritt zu ermöglichen
- ob eine örtliche Alarmierung Sinn macht ist fraglich, da die Täter ja wissen, dass diese nur innerhalb der Tiefgarage gehört werden wird. Evtl. daher komplett stille Alarmierung an Wachdienst. Dann wäre es für die Täter nahezu unmöglich das Fahrzeug zu entwenden. Die Alarmierung würde ja schon erfolgen, bevor man sich am Fahrzeug zu schaffen gemacht hat. Je nach Interventionsdauer ist es dann sicher nicht möglich, das Fahrzeug mitzunehmen, bevor die Polizei eintrifft.

Allerdings ist es hier auch sinnvoll eine vernünftige KFZ-Alarmanlage nachzurüsten mit GSM und GPS. Denn, wenn das Fahzeug gezielt entwendet werden soll und die Tiefgarage derart gesichert ist, wird man versuchen, das Fahrzeug einzukassieren, wenn es woanders steht (vorm Bäcker...).
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RE: Sicherung Tiefgaragenstellplätze - keinbruch - 06-05-2016 08:42

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