Fehler Zentrale nach "Stromausfall"
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15-10-2021, 07:47
Beitrag: #7
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RE: Fehler Zentrale nach "Stromausfall"
Wobei ich jetzt auch mal ne dumme Frage stellen muss: Wenn eine EMA an einem eigenen Sicherungsautomat hängt, warum dann auch net an nem eigenen RCD bzw. bei Festanschluss sogar ohne RCD? Meiner Erfahrung nach kriegt man öfters nen RCD ausgelöst als nen Sicherungsautomaten. (Oder ich hab ein Faible dafür, dass meine Geräte Erdschlüsse produzieren und bei anderen Leuten ist das nicht so.)
Ich verstehe ja, dass man manchmal eine EMA an einen vorhandenen Stromkreis anbinden will oder muss und ich finde das auch nicht per se schlimm, gerade bei Funkanlagen im Bestand ist ja keine Seltenheit (Montage am Sicherungskasten schlecht für Funk - Verkabelung für Funkmodul unerwünscht - Verkabelung für neuen Stromkreis unerwünscht), aber wenn ich doch nen eigenen Stromkreis habe warum geb ich dem keinen eigenen RCD? Aber ist doch so oder so egal: Ein Stromausfall kann immer mal passieren, auch ohne RCD-Auslösung, und wenn er weniger als 12 Stunden (besser sogar 24 oder 48 Stunden) dauert, sollte die Anlage ganz normal weiterlaufen. Aber selbst wenn der Stromausfall länger dauert, sollte die Anlage zwar irgendwann ausgehen aber danach wieder regulär hochfahren und im Regelfall nicht mal ne Akkustörung haben (Akku tauschen sollte man dann trotzdem in Erwägung ziehen). Zitat:Um die drei Phasen nun stromlos zu machen, hat der gute Mann einfach mit seinem Strommessgerät einen Fehlerstrom produziert, worauf dann der FI/RCD ausgelöst hat.Der einfachste und schnellste Weg um etwas stromlos zu schalten, bei dem ggf. die Sicherungen nicht perfekt beschriftet sind oder der Sicherungskasten weiter weg ist. Kein unübliches Vorgehen. Positiver Nebeneffekt: Der RCD wird grundlegend auf Funktion getestet (okay, dafür kannst du auch den Testknopf nutzen) sowie die Verbindung des Schutzkontakts zur tatsächlichen Erdung wird grundlegend getestet. Zitat:nur für seine Sicht, und die ist unfallverhütungstechnisch und lt. Arbeitsschutzrichtlinien falsch und grob fahrlässigDas kann ich jetzt aber auch nicht nachvollziehen, sofern die Sicherungsautomaten nicht gewechselt wurden, sondern von der vorhandenen Verkabelung aus verkabelt wurde. Natürlich hätte man auch den Sicherungsautomaten umlegen können und dann - was man auch beim RCD auslösen muss - einmal alle Phasen durchmessen. Wir reden von Niederspannungsbereich, folglich musst du ja eh nicht erden. Wo genau sollte das dann gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen? Beim RCD-Auslösen verstößt man doch sogar leichter gegen Arbeitsschutzvorschriften, weil man tendiert den Sicherungskasten vorher nicht ausreichend zu sichern. Und offiziell gilt eine Erdung ja nicht als Schutz gegen Wiedereinschalten, auch wenn sie das bei nem RCD effektiv quasi ist. |
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