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Schwachstelle in EMA Planung finden
10-04-2022, 11:15
Beitrag: #5
RE: Schwachstelle in EMA Planung finden
Eigentlich ist Sonntags iPad-Tag, aber ich hab dann doch mal den Laptop rausgeholt, um eine Tastatur zu haben.

Zu allererst: Es ist eine Einbruchmelde- und keine Einbruchsverhinderungsanlage. Sprich die Einbruchmeldeanlage kommt erst dann zum Einsatz, wenn es schon zu spät ist und die eigentliche Sicherheit, realisiert durch die mechanische Sicherung, angegriffen wurde. Im Idealfall würde die Einbruchmeldeanlage bereits anschlagen, ehe die mechanische Sicherung kompromittiert wurde, aber das ist nur selten vollumfänglich realisierbar, ohne die Fehlalarmanfälligkeit zu erhöhen.

Dann fang ich mal an:

1.1 Unerwünschtes/verbotenes Unscharfschalten
Ja, möglich ist es, daher gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Du sprichst jetzt hier einen ausgespähten Code an. Ja, möglich, aber daher sehen die Normen materielle Identifikationsmerkmale (Transponder, Schlüssel) als höherwertiger als geistige Identifikationsmerkmale (Zahlencodes). In der höchsten Ausprägung ist dann die Kombination aus beiden. Beim materiellen IM ist aber wichtig, dass man, beim Einsatz von kontaktlosen IM auf eine ungebrochene Verschlüsselung achtet, da Smartphones die Transponder auslesen und beschreiben können. Alternativ kann man sich bei einer unscharfschaltung auch benachrichtigen lassen. Das ist im gewerblichen Bereich üblich, dass es ein Zeitfenster gibt, in dem die Unscharfschaltung verboten ist und bei einer Abweichung geht es in die definierte Intervention. Im Privatbereich meiner Meinung nach nicht ideal.

1.2 Unscharf per Fernzugriff
Einfachste Lösung: Ein System ohne Fernzugriff nehmen oder diesen nicht einrichten lassen
Vermutlich nicht gewünscht, dann einfach den Fernzugriff so konfigurieren, dass man darüber nicht unscharfschalten kann. Ist eh "regelwidrig". Gucken ja, Bedienen nein, Fehlalarmgefahr.
Wenn Fernzugriff, dann ohne Cloud oder wenn es durch deinen Internetanschluss nicht geht, einfach mal abklären, wo die Cloud betrieben wird und wenn ja, ob das BDSG eingehalten wird.

2.1 Meldung nicht abgesetzt
Für den Fall gibt es die sogenannten DP-Aufschaltungen. In DE ist hier die DP4 mittlerweile gängig. Dabei werden zwei virtuelle Standleitungen über unterschiedliche Wege aufgebaut, einer der alle paar Sekunden überprüft wird und der Ersatzweg mit einem deutlich längeren Intervall. Häufig ist der primäre Weg mit dem Sekundenintervall ein kabelgebundener Internetzugang (Mobilfunk wäre aber auch erlaubt), während der sekundäre Weg in der Regel funkbasiert ist (ein Kabelweg mit anderer Wegeführung wäre aber auch möglich).
Fällt jetzt der primäre Weg aus, muss der sekundäre Weg die Werte des primären Weges übernehmen, also ins Sekundenintervall fallen. Du hast also eine nahtlose Überwachung. Würde man jetzt noch den sekundären Weg angreifen, z.B. über einen Jammer im Mobilfunkfall, dann erkennt die Alarmempfangsstelle, dass beide Wege ausgefallen sind und leitet eine Intervention nach Vorgabe ein.

Zentrale zerstört ohne Meldung darf nicht vorkommen, dass wäre eine fehlerhafte Projektierung. Wir reden hier vom Sekundenbereich. Bei funktionierenden Übertragungswegen, egal ob einer oder beide in einer DP-Aufschaltung, reden wir von Übertragungszeiten im einstelligen Sekundenbereich.

3. Fehlalarme
Fehlalarme müssen schon in der Projektierung ausgeschlossen werden. Dazu muss der Errichter Erfahrung haben, sein Material kennen und sich an die Herstellervorgaben halten.
Ja, falsch konfigurierte Melder sind möglich, aber für den Fall wird der Probebetrieb vorgesehen, bei dem keine Alarmmeldungen abgesetzt werden. Signalgeber sind stumm und die Meldungen bei der Leitstelle werden nur dokumentiert anstatt interveniert.
Bedienungsfehler darf es nicht geben, da eine Externscharfschaltung nur außerhalb des Sicherungsbereichs möglich sein darf oder man hat eine Verzögerung, wobei nach deutscher Normierung eine Fehlscharfschaltung nicht in einem Externalarm enden darf sondern zu einem Scharfschaltungsabbruch.
Ich bin selbst nur Hobbyschrauber, aber meine Anlage ist seit einer Reprojektierung vor ein paar Jahren, bedingt durch ein paar Änderungen im Haus, absolut fehlalarmfrei, funktioniert aber trotzdem. Aber man muss halt damit rechnen, dass es passieren kann. Es darf nur nicht zu häufig passieren und dann muss man sich drum kümmern.

4. Wartung und Kosten
Ja, Wartung muss sein. Mindest einmal jährlich alle Melder prüfen und reinigen, inkl. Silberfische aus dem Bewegungsmeldern umsiedeln, dazu die Übertragung zur AES/NSL testen. Alle vier Jahre neue Akkus bzw. bei Funkanlagen neue Batterien nach Herstellervorgabe.
Dazu die Aufschaltung und Interventionskosten (Wachdienst oder Polizei).
Defekte kommen auch mal vor.

Nein, einen zweiten Errichter brauchst du nicht, weil wenn eine langjährige Geschäftsbeziehnung schon so los geht, kann man sich die sparen. Einem Sicherheitstechniker muss man so vertrauen wie seiner Bank. Der drückt man ja auch einfach ungesehen seine Euros in die Hand und hofft, dass es gut geht.

Du solltest aber dringend etwas entspannter werden. Wenn du zu dem Personenkreis gehören würdest, der gefährdet wäre, würdest du nicht hier nachfragen, da hier dann bestimmte Vorgaben zu erfüllen wären. Wie zu erst geschrieben: Eine Einbruchmeldeanlage ist der zweite Schritt, der zum tragen kommt, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Ich selbst habe schon einige Einbrüche mitgemacht, sowohl privat als auch bei meinem Arbeitgeber. Am Ende geht es um Sachschäden, die man durch eine gute Mechanik verhindern kann. Einbrecher haben auf Bewohner genauso wenig Bock wie Bewohner auf Einbrecher. Personenschutz ist eine andere Sache, da muss man dann ganz andere Maßstäbe ansetzen und wie geschrieben: ich glaube nicht, dass du zum gefährdeten Personenkreis gehörst.
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