Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
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02-07-2016, 09:19
Beitrag: #3
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RE: Jablotron 100. Garantiefall. Errichter stellt sich quer!
Hallo Lemberger,
das hört sich nicht gut an. Auch wenn man nun nur eine Seite liest und die andere hier vermutlich nicht zu Wort kommen wird, versuche ich mal Hilfestellung zur Schlichtung: - grundsätzlich schuldet der Errichter ja ein funktionstüchtiges Gewerk zu den vereinbarten Kosten - eine Ausnahme wäre, wenn wirklich etwas, was er nicht beeinflussten oder vorhersehen konnte an einem Problem schuld ist, davon gehe ich im Moment aber mal nicht aus - der Errichter sollte herausfinden warum sein Gewerk Probleme macht und das (nicht zuletzt auch zu seiner Sicherheit) schriftlich festhalten (also einen Bericht nach Prüfung anfertigen, ggf. Screenshots des Anlagenspeichers beifügen) - kann er das Problem abstellen und liegt das Problem in seinem Verantwortungsbereich (z.B. Planungsfehler oder Montagefehler) sollte er es anpacken - liegt es nicht in seinem Verantwortungsbereich, sollte er nachdem die Ursache feststeht eine Lösung anbieten und die Kosten aufzeigen Grundsätzlich sollte der Errichter ein Interesse haben hier aktiv mitzuwirken, denn im schlimmsten Fall steht im ja eine Rückabwicklung bevor. Die er sicher verhindern wollen wird. Ich würde davon abraten hier nun mit Dreck zu werfen und vor allem würde ich mich stets um einen respektvollen, zielorientieren Umgangston bemühen. Denn unabhängig von der Rechtslage, bereitet der Ton häufig den Weg zur Lösung... Außerdem: Die Fremdfunkerkennung kann man notfalls deaktivieren. Ggf. Übergangsweise. Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de |
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