IP-Kamera für Überwachung von Einzelhändler
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04-11-2016, 10:37
Beitrag: #18
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RE: IP-Kamera für Überwachung von Einzelhändler
Mmmrmmmh.
- Audioaufzeichnung = praktisch immer strafbar (nicht Bußgeld, STRAFBAR). - Ungenutzte Möglichkeit der Audioaufzeichnung in der Kamera = bisher unproblematisch, könnte aber analog zur Wertung bei Kamera-Dummys dennoch Unterlassungsansprüche nach §§ 823, 1004 BGB auslösen. Deshalb kann die Funktion in manchen Kameras endgültig deaktiviert werden. - Videoaufzeichnung im Ladengeschäft = zulässig unter weiteren Voraussetzungen (arbeitsrechtlich, datenschutzrechtlich). Ob selbstgemacht oder von einem Errichter ist erst mal völlig egal. Wichtig ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Oft sind Errichter aus ihrer Erfahrung heraus eine gute Hilfe auch bei den rechtlichen Voraussetzungen, zumal sie natürlich nur rechtlich zulässige Leistungen erbringen dürfen, sonst ist die Leistung mangelhaft oder der Vertrag sogar nichtig. Verbindlich beantworten sollte die Frage der Zulässigkeit aber ein Rechtsberater, das kann natürlich auch der des Errichters sein. Der bzw. seine Versicherung haftet dann auch für die Zuverlässigkeit der Auskunft. Gruß Mick |
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