Alarmanlage Einfamilienhaus Neubau Errichter in 97xxx gesucht
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07-01-2022, 19:49
Beitrag: #34
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RE: Alarmanlage Einfamilienhaus Neubau Errichter in 97xxx gesucht
Ein Sperrelement wird auf/an/in der/n Objekt-Eingangstüren installiert, um zu verhindern, dass befugte Nutzer versehentlich den scharf geschalteten Bereich betreten und dadurch einen Falschalarm auslösen.
Das Sperrelement wird durch die EM-Zentrale gesteuert, d.h. wenn du deine Haustür abgeschlossen hast (Motorschloss/SVP jetzt erstmal außen vor gelassen) und die EMA über PIN/Transponder scharf schaltest, gibt die EMZ (bei erfüllter Zwangsläufigkeit, also alle Meldelinien in Ruhe, keine anstehenden Störungen usw.) dem Sperrelement den Befehl, den (zusätzlichen) Riegel in das Türblatt zu fahren. Wenn das funktioniert hat bzw. erledigt ist (ca. 1 Sekunde), gibt das Sperrelement diee Info zurück an die EMZ, dass der Riegel seine End-Stellung erreicht hat, und die EMA geht in den Zustand (Extern) scharf. Wenn du nach Hause kommst und vergisst, vor dem Öffnen der Haustür/Garagentür die Anlage unscharf zu schalten, würdest du dir selbst einen 'überraschenden Empfang' durch deine Sirenen einfangen, ggf. mit Meldung an Wachdienst, Polizei, wen auch immer. Da aber der Riegel des Sperrelementes im Scharf-Zustand der Anlage dein Türblatt noch festhält, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Du erinnerst dich daran, dass du 'irgendwas' (nämlich eben das Unscharfschalten) vergessen hast und du holst dies nach und kannst 'in Ruhe' dien Heim betreten oder 2. Du denkst dir, warum klemmt denn jetzt die neue Haustür? Und gehst 'mit sanfter Gewalt' trotzdem durch die Tür. Folge: oben beschriebener Falschalarm, ein (an seiner Sollbruchstelle) abgescherter Bolzen des Sperreöementes und -je nachdem, wie viel Gewalt im Spiel war- noch ein Sabotagealarm on top, weil du gleich das ganze Sperrelement mit aus der Tür (eigentlich aus dem Türrahmen) gerissen hast... ![]() Auch hier wieder überspitzt formuliert, aber ich schätze, so wird es deutlicher. Auch bei intern scharfer Anlage (Anwesend-Modus, also Nutzer zuhause) kann ein Sperrelement Falschalarme (durch die Eingangstüren!) verhindern: die arme 'Christel von der Post' klingelt an der Tür und will euer Paket zustellen. Nichtsahnend rennst du zur Haustür, öffnest diese (wenn nicht durch Sperrelement blockiert) und tätä, du machst einen Sirenentest, sprich Falschalarm... ![]() Gut, man lernt das relativ schnell (beim spätestens dritten Alarm haben es die meisten Erwachsenen dann kapiert, aber (Schul-)Kinder oder Reinigungskräfte brauchen manchmal 'etwas' länger. Und keine Angst: bei einem Brand geht man einfach eben mit der besagten 'sanften Gewalt' durch die vom Sperrelement zusätzlich verriegelte Tür, es gibt wie gesagt eine Sollbruchstelle im SE-Bolzen, du baust dir also keine 'Todesfalle' durch den Einsatz von Sperrelementen. Im Zweifel kann man der Zentrale ja auch beibringen, dass sie bei Feueralarm alle Sperrelemente auffahren soll, das erspart dann die evtl. Kosten für die Ersatzbolzen (wobei die bei einem echten Brand definitiv das kleinste Problemdarstellen werden). ![]() So, Brücke zurück zu Motorschöoss/SVP/Automatikschloss: In meiner Definition (nicht allgemeingültig!) ist das alles gleichzusetzen. Ist zwar faktisch falsch, aber wenn man seine jeweiligen Definitionen austauscht, meint am Schluss jeder Beteiligte dasselbe. Bei mir sind also elektronische (selbstverriegelnde) Motorschlösser von z.B. Dorma gemeint, die anstelle des normalen Einsteckschlosses im Türblatt installiert werden. Das bedingt dann eine dünne Leitubg durch das Türblatt zum Steuerkasten des Motorschlosses an oder in der Wand im Gegensatz zu Sperrelement, Magnet- oder Riegelkontakt, bei denen sich die elektrischen Anschlüsse alle im festen Teil der Tür/des Fensters befinden (man erspart sich also die Strippe durch das Türblatt, die eigentlich nach Fertigung des Türblattes so gut wie gar nicht 'optisch schön' nachzurüsten geht, wenn du keinen 'Tischler-Gott' zur Hand hast). Im Motorschloss kann sich dann je nach Ausstattung sowohl ein integrierter Magnetkontakt befinden als auch eine Auswertelogik, die erkennt, ob der Riegel seine End-Position ZU erreicht hat. Damit ersparst du dir dann die 'externen' Kontakte bzw. ein bisschen Verkabelung- und Anschlusssaufwand. Im Steuerkasten des Motorschlosses befindet sich auch meistens eine Möglichkeit, über einen frei konfigurierbaren Kontakt der EMZ das Motorschloss bei scharf geschalteter Anlage zu sperren, dann hättest du die kompletten Funktionen des Sperrelementes mit über das Motorschloss abgebildet. Einzige Nachteile, die ich sehe: zwei getrennte Systeme (EMA und Motorschloss) gekoppelt erschweren ggf. eine eventuelle Fehlersuche (nicht jeder Errichter kennst sich auch mit Motorschlössern aus) und preislich muss man natürlich gucken, was am Ende unter dem Strich stehen wird. Vielleicht helfrn diese Erläuterungen ja schon etwas weiter, um bei 'Frauchen' (NICHT abwertend gemeint!) für mehr Betuhigung zu sorgen. Mein persönlicher Favorit wäre die 'Bastellösung' mit dem selbstverriegelnden Motorschloss, das auch die SE-Funktionen übernimmt, aber ich müsste das ja auch nicht bezahlen, sondern baue mir das 'in meiner Freizeit) selber so zusammen. ![]() Themensprung zu den Rauch(warn)meldern: Die jeweilige LBO schreibt vor, das in Schlafräumen und notwendigen Fluren Rauchwarnmelder installiert sein müssen. Definition Rauchwarnmelder: batteriebetribener Rauchmelder mit eigener Sirene. Da in den meisten LBOs dazu nicht viel mehr drin steht, ist es aber immerhin nicht verboten, die Melder per Kabel oder Funk miteinander zu vernetzen, um wenigstens so eine rundum sinnvolle Wirkung erreichen zu können. Denn was nützt es dir im Schlafzimmer im OG, wenn im Gästezimmer im KG ein Rauchwarnmelder rumschreit - das Ding hörst du oben im Leben nicht... Deshalb vernetzt man die Dinger, denn dann detektiert EIN Melder den Brand und alle Melder schreien dich an. Dann hasr du wenigstens noch die Chance, mit einem Feuerlöscher bewaffnet auf die Suche zu gehen. Also die LBO will Rauchwarnmelder, der Errichter deines Vertrauens wird dir aber in der Regel "Rauchmelder" empfehlen. Diese werden von der EMZ mit Strom versorgt (kein Batteriewechsel notwendig), je nach Anschaltung an der EMZ erhältst du auf dem EMA-Bedienteil (und in der App, sofern gewünscht) in Klartext eine Erstmelderkennung (welcher Melder hat wo 'etwas gerochen'?), also alles viel schöner, viel geiler und sowieso hochwertiger als (nicht vernetzte) Rauchwarnmelder - nur halt eben leider nicht LBO-konform... Das vermutlich erstmal keine Sau interessieren, aber im Schadensfall kommt dann wieder die Versicherung um die Ecke und sagt 'nicht regelkonform, wir zahlen nicht!' und dann sitzt du wieder im Regen. Das führt auch gerne mal in Mehrparteien-Häusern zu Auswüchsen, bei denen in jedem relevanten Zimmer einer Wohnung ZWEI Melder hängen: ein Rauchwarnmelder für die LBO und ein Melder für die EMA, da kann man nur noch den Kopf schütteln. Übrigens wird durch keine der genannten Melder-Arten so etwas wie eine Brandmeldeanlage (BMA) erreicht, das Thema ist ein ganz anderes Kapitel, aber BMAs gibt es zum Glück auch in nahezu keinem EFH! Wenn der letzte Absatz noch mehr irritieren sollte, bitte einfach ignotieren/überlesen, das sind rinfach nur noch mehr Definitionen, die im besten Fall eventuelle Missverständnisse im Keim ersticken sollten. ![]() So, der 'Seitenschinder' hat mal wieder fertig... ![]() VG Ollik Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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