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561-MB24 von Sicherung auf Schukostecker
05-01-2022, 16:35
Beitrag: #6
RE: 561-MB24 von Sicherung auf Schukostecker
Moooment.

Zitat:nicht mehr ortsveränderlich) dürfen nach VDE nicht über eine z.B. Schukosteckdose angeschlossen werden
Zunächst einmal: Ein Abweichen von VDE-Normen bedeutet keinen automatischen Verlust des Versicherungsschutzes, solange die Abweichung durch eine Elektrofachkraft gemacht wurde. Diese kann dann aber, sofern die Abweichung für den Schaden ursächlich war, u.U. in Regress genommen werden vom Versicherer, weil es ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik war.

Ein 100%iger Verlust des Versicherungsschutzes oder eine 100%ige Haftung ist so oder so Bullshit. [Fiktives Beispiel:] Wenn ich gegen VDE-Vorschriften verstoße und keinen RCD einbaue, aber ein Bruch eines Leiters einen Fehlerlichtbogen produziert und dadurch einen Brand verursacht, ist der Verstoß gegen die VDE-Vorschriften in der Anlage völlig irrelevant, da er keinerlei Zusammenhang zum Schadensereignis hatte. (Ein Todesfall durch Erdschluss bei Verstoß gegen die VDE-Vorschriften als anerkannte Regeln der Technik hingegen würde ich mich eine ziemlich eklige Position bringen.)

VDE-Vorschriften sind freiwillig. Punkt. Sie sind einfach nur im Regefall eben anerkannte Regeln der Technik, womit ein Abweichen davon nur unter sehr strengen Bedingungen erfolgen sollte, wenn man nicht insolvent gehen und/oder im Knast landen will. Aber nicht alle VDE-Vorschriften sind zwangsläufig auch anerkannte Regeln der Technik. Die Alarmanlagen VDE-Vornorm zum Beispiel nicht.

Und wo steht das bitte genau so wie du es formuliert hast? Eine Dunstabzugshaube z.B. ist auch ein nicht ortsveränderliches Betriebsmittel und darf natürlich an einer Schukosteckdose angeschlossen werden, solange das Gerät dafür zugelassen ist vom Hersteller und über einen Stecker verfügt, was z.B. bei Dunstabzugshauben absolut der Regelfall ist. Wenn es vorher über keinen Stecker verfügt, dann werde ich werde aber beim Montieren des Steckers zum Hersteller und muss entsprechend eine ordnungsgemäße Kennzeichnung dafür anbringen mitsamt CE-Zeichen, Gefährdungsbeurteilung und Konformitätserklärung sowie mir als Hersteller auf der Kennzeichnung. Danach ist es ein elektrisches Betriebsmittel, welches herstellerseitig dafür ausgelegt ist, per Stecker an einer Steckdose betrieben zu werden. Da will ich sehen, was die VDE-Vorschriften dagegen einzuwenden haben, ein ordnungsgemäßes nach EU-Recht zulässiges Betriebsmittel wie vom Hersteller vorgesehen einzusetzen.

(Pronomen: er/ihm)
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RE: 561-MB24 von Sicherung auf Schukostecker - AaronK - 05-01-2022 16:35

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