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Sirene per App auslösen
07-04-2016, 17:54
Beitrag: #21
RE: Sirene per App auslösen
Hallo Keinbruch,
EVA kenne ich, hat Körbchengrösse "75 D";)Blush
EMMA kenn ich auch, die hat 104 Kilo, echt nicht mein Typ
Die anderen beiden kommen wohl von weiter her, haben die schwarze Haare?
Steh ich nicht drauf.
Spaß beiseite. Off topic Tongue

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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13-04-2016, 19:52
Beitrag: #22
RE: Sirene per App auslösen
Die Art wie hier über Forumsmitglieder hergezogen wird finde ich nicht in Ordnung. Es mag ja sein, dass man als Fachmann einen anderen und professionelleren Blick auf vieles hat, das berechtigt aber nicht zu einer herablassenden Tonart. Vielmehr würde es den Fachmann ehren, wenn er sein Wissen freundlich und nachvollziehbar vermittelt, damit das Forumsmitglied verstehen und lernen kann. Alles andere vermittelt den Eindruck, dass die Erziehung gelitten hat.

Zur Sache selbst:

Das Auslösen per App - auch ohne Signal vom Melder - kann durchaus einen Sinn ergeben. Wenn man sich beispielsweise im Haus befindet, ohne dass die Anlage scharf geschaltet ist, wäre es doch hilfreich, wenn man bei Einbruchsverdacht oder sogar -kenntnis die Sirene auslösen könnte, um Einbrecher zu vertreiben. So würde die Anlage nicht nur dem Eigentums-, sondern auch Gesundheitsschutz dienen können. Ob das dann auch das Auslösen einer Außensirene beinhalten sollte - die Vorposter haben hier gute Gegenargumente geliefert - lasse ich dabei mal außen vor. Gerade bei einem Einfamilienhaus gibt es aber wenig Gründe, weshalb der Besitzer nicht selbst Alarm per Knopfdruck (im Innenbereich) auslösen können sollte.
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13-04-2016, 21:39
Beitrag: #23
RE: Sirene per App auslösen
(13-04-2016 19:52)stw500 schrieb:  ... Gerade bei einem Einfamilienhaus gibt es aber wenig Gründe, weshalb der Besitzer nicht selbst Alarm per Knopfdruck (im Innenbereich) auslösen können sollte.
Ganz davon abgesehen, das die Alarmauslösung per Knopfdruck im Innenbereich bei Anwesenheit hier gar nicht Thema ist möchte ich dich mal ganz bewußt mit folgender, schlimmen Situation konfrontieren. Es klingelt an der Haustür und deine Frau öffnet. Du bekommst im Wohnzimmer sitzend mit, das deine Frau an der Haustür in eine Bedrohungsituation gerät und drückst einen Panikknopf. Ab diesem Moment gibt es nur noch 2 Möglichkeiten. Entweder der Täter haut ab aber oder er gerät ob des lauten Alarms in Panik und sticht oder schlägt zu. Damit dir nun die Entscheidung abgenommen wird ob drücken oder nicht hat die polizeiliche Richtlinie dazu eine ganz klare Entscheidung getroffen - lauter Panikalarm ist nicht zulässig.
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13-04-2016, 22:22
Beitrag: #24
RE: Sirene per App auslösen
Also ich denke mal nicht, dass die Gewaltbereitschaft eines Täters, der an der Haustür klingelt, um sich ohnehin gegen den Willen der Bewohner Zutritt zum Haus zu verschaffen, davon abhängig ist, ob ein Alarm zu hören ist oder nicht. Wenn er gewalttätig sein will, ist er es ohnehin, auch ohne Alarm. Weshalb er durch den Alarm motiviert sein sollte, gewalttätig zu werden, anstatt den Rückzug anzutreten, der ihm völlig frei steht, erschließt sich mir auch nicht. Aber zu theoretischen Szenarien kann man immer unterschiedliche Meinungen haben.

Die von Dir erwähnte "polizeiliche Richtlinie" würde ich gerne lesen. Hast Du einen Link dazu?

Sofern es eine Richtlinie ist, dürfte sie im Übrigen nur für die Polizei gelten, nicht aber für Privatleute. Hierfür bedürfte es einer Norm, die von der Legislatur errichtet wurde, und keiner Richtlinie, die durch die Exekutive für ihre eigenen Anwendungszwecke geschaffen wurde.
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13-04-2016, 22:39
Beitrag: #25
RE: Sirene per App auslösen
Nicht provozieren, sondern Google bemühen. Dein letzter Satz ist dahingehend sehr provokativ. Hier sieht man, dass das Verständnis für Richtlinien so nicht besteht, sondern nach eigenem Gusto hingebogen werden will. Als Errichter sieht die Sache für mich anders aus. Ich muss nach anerkannten Regeln der Technik oder gleichwertig projektieren. Woher ich mein Wissen beziehe, ist mir überlassen. Mache ich Fehler, bin ich angreifbar.
VdS Richtlinie 2227 ist dein Freund, oder die normativen Verzweigungen lesen und verstehen wollen.
Gib mal polizeiliche Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, so die richtige Definition, ein und wühle dich da durch.
Viel bla bla, viel könnte und sollte, viele Szenarien. Auf dem Silbertablett gibts da nichts. Cool
Sieh es wie die TAB der Feuerwehren. TAB = technische Anschlussbestimmungen von --- meldeanlagen.
Kommst du da als selbstbestimmtes Privatmann, bekommst ganz schnell die Grenzen deiner Möglichkeiten aufgezeigt. Hier ist es einfach: erfüllst du diese Anforderungen nicht, hast du automatisch keinen Versicherungsschutz und keine gültige Baugenehmigung. Ist aber ein anderes Thema.
Fazit: wenn man alles in Frage stellt, was man nicht verstehen will, wird ein Lindwurm daraus.
Hier werden Informationen von Fachleuten abgefragt, Szenarien werden dann in Frage gestellt, weil sie einem privat nicht passen.
Bedrohungsszenarien werden dahingehend in Frage gestellt, weil man es sich selbst nicht vorstellen kann, dass einem das passieren "könnte".
ich habe schon Häuser gesehen, die verkauft wurden, weil in Abwesenheit eingebrochen wurde. Nicht jeder ist bibelfest und steckt das weg. Es gibt auch andere Situationen und darauf wird hier eingegangen. Wenn man dann liest, ... Glaube ich nicht, kann ich mir nicht vorstellen, macht doch keiner....
Dann stellt sich für mich die Frage, warum dann überhaupt eine Gefahrenmeldeanlage installiert werden soll. Halbe Sachen bleiben nun mal halbe Sachen, da beißt die Maus dann auch nur einen halben Faden ab.
Es ist dann auch manchmal so wie in der Politk: wird gehandelt, ist es dann schon zu spät
Manchmal wird das auch sachlich diskutiert, manchmal auch etwas lockerer. Wenn man dann zum Lachen in den Keller geht, sollte man sich bewusst machen, dass der Betroffene Hund auch manchmal bellt.Big Grin

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13-04-2016, 22:40
Beitrag: #26
RE: Sirene per App auslösen
Ja, wieder eine Diskussion über hätte, wenn und aber. Ich wurde zweimal heimgesucht in der Vergangenheit - schlimm. Ich unternehme alles mir Mögliche, dass es nicht nochmal passiert oder es wenigstens erschwert. Also mechanische Sicherungen, Alarmanlage, zahlreiche Kameras. Und Jawohl, ich verlasse mich hauptsächlich auf mich selbst, bin weitestgehend mein eigener Wachdienst aus der Ferne. Es ist mir sch....egal, was es für Vorschriften gibt. Die Polizei kann ich selbst alarmieren, wenn ich mir sicher bin, dass ein Einbruch oder -versuch stattfindet. Die Wachzentrale erspare ich mir. Lieber einmal mehr Sirene als einmal zu wenig. Die Nachbarn machen mit, sind auch wachsam, keiner ist verärgert oder abgestumpft. Alle haben hier nämlich wie ich die Schnauze voll von den Einbrüchen, fast alle waren schon von Einbrüchen betroffen. Also nochmal mein Pro für eine Alarmauslösung per App.
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13-04-2016, 22:56
Beitrag: #27
RE: Sirene per App auslösen
Mag sein, dass ihr euch alle die Wachzentrale spart.
Die Erfahrung geht aber dahingehend anders.
Unser Wachdienstleister geht offensiv mit Aufklebern an den Anwesen um, einmal um dem Alarmverfolger das Objekt anzuzeigen und zum zweiten präventiv vorzugehen. Der Erfolg geht dahingehend, dass diese Objekte gemieden werden, beim Nachbarn ohne diese Signalisierung schon eingebrochen wurde.
Die Situation ist bei uns schon mehrfach reproduzierbar gewesen. Objekt A mit Wachdienst gemieden, der Nachbar ohne Aufschaltung trotz sichtbarer Alarmanlage heimgesucht.
Vielleicht nicht übertragbar, jedoch ist dein Szenario auch nicht übertragbar.
Jeder soll es entscheiden wie er mag, jedoch alles auf die Kostenschiene zu schieben, ist nicht der richtige Faktor. Es braucht mehr dazu, noch ein kleines Beispiel: ein Bruch bei uns: Türöffnung 3s, Aufbruch und Verweildauer im Objekt 21 sec, Alarmverfolger nach nachgewiesenen 3 min vor Ort, Polizei nach 27 min. Alles durch die Videoaufzeichnung belegt.
Polizei rückt nach 5 min wieder ab, Aussage: morgen früh kommt die Kripo und Spusi, wir haben noch zu tun.
Alarmverfolger kümmert sich um den Wiederverschluss der Türe und Objektsicherung, der Inhaber war 170 km weg und brauchte noch Zeit.
Solange bleibt dein Anwesen offen, bis du da bist. Oder dein geneigter Nachbar. Den hat aber auch nicht jeder.
du siehst, jede Situation ist anders und es bedarf einer schwierigen Entscheidung.
Aber eine Auslösung per App gehört nicht dazu. DAs ist halt Expertenmeinung.

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13-04-2016, 23:04
Beitrag: #28
RE: Sirene per App auslösen
(13-04-2016 22:22)stw500 schrieb:  Also ich denke mal nicht, dass die Gewaltbereitschaft eines Täters, der an der Haustür klingelt, um sich ohnehin gegen den Willen der Bewohner Zutritt zum Haus zu verschaffen, davon abhängig ist, ob ein Alarm zu hören ist oder nicht....
Du hast dir Gelassenheit im Umgang mit DIY Alarmanlagenerrichtern erbeten und dem wird jetzt Rechnung getragen.
Thema und Grundüberlegung bei der Sache ist überhaupt nicht die Gewaltbereitschaft eines Täters sondern die Abwägung, das du dich durch lauten Alarm sämtlicher sonstiger Optionen beraubst. Bei stillem Alarm kannst du hinhalten, diskutieren, besämpftigen und vor allem Zeit gewinnen. Bei lautem Alarm zwingst du dem Täter eine adhoc Entscheidung auf die dich unter Umständen dein Leben kosten kann. Was gibt es da noch zu überlegen! Lauten Alarm in einer derart bedrohlichen Situation auszulösen ist schlichtweg unverantwortlich. Wenn du zur Untermauerung dieser Fakten noch Verweise oder Richtlinien benötigst - dann kann dir hier ohnehin niemand mehr helfen.
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14-04-2016, 06:43
Beitrag: #29
RE: Sirene per App auslösen
(13-04-2016 22:39)funkistnichtalles schrieb:  Nicht provozieren, sondern Google bemühen. Dein letzter Satz ist dahingehend sehr provokativ. Hier sieht man, dass das Verständnis für Richtlinien so nicht besteht, sondern nach eigenem Gusto hingebogen werden will. Als Errichter sieht die Sache für mich anders aus. Ich muss nach anerkannten Regeln der Technik oder gleichwertig projektieren. Woher ich mein Wissen beziehe, ist mir überlassen. Mache ich Fehler, bin ich angreifbar.
VdS Richtlinie 2227 ist dein Freund, oder die normativen Verzweigungen lesen und verstehen wollen.

Das war keineswegs provozierend gemeint. Danke für den Hinweis auf die VdS Richtlinie, die genaue Regelung hinsichtlich des Verbots des manuell geschalteten lauten Alarms habe ich leider noch nicht gefunden. Die VdS Richtlinie wird von einem privaten Anbieter herausgegeben wird, könnte also meines Erachtens höchstens wie die von Dir genannten TAB indirekt für den Privatmann wichtig werden, wenn Dritte (Bauamt/Versicherung) entsprechende Forderungen stellen. Wie Du schon schreibst, sieht es für Dich als Errichter (Unternehmer) natürlich anders aus, wenn Dein Auftrag lautet, eine VdS konforme Anlage zu errichten.

(13-04-2016 23:04)neufre schrieb:  [Bei stillem Alarm kannst du hinhalten, diskutieren, besämpftigen und vor allem Zeit gewinnen.

Da bin ich grundsätzlich bei Dir. Das setzt aber doch bei Deinem Beispiel auch die Möglichkeit voraus, dass man manuell stillen Alarm auslösen kann. Geht das? Meines Erachtens kann man weder manuell einen stillen noch einen lauten Alarm auslösen. Wenn ich mich irre, bin ich für einen Hinweis dankbar! Natürlich kann ich auch ohne Alarm "hinhalten, diskutieren, besämpftigen", aber ohne Alarm bin ich auf die positive Reaktion des Einbrechers angewiesen. Entschließt er sich dagegen habe ich noch nicht einmal die Chance, dass jemand anders durch einen (ggf. lauten) Alarm hinzugerufen wird und mir hilft.

Insgesamt bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein Einbrecher - wenn er frei fliehen kann - dies bei Entdeckung baldmöglichst tut. Wenn ich mich also im oberen Stockwerk befinde und den Einbrecher unten höre, könnte ein lauter Alarm dazu dienen, diesen zu vertreiben. Derweil kann ich mich oben einschließen und die Polizei rufen. Wenn ein Einbrecher, der frei fliehen könnte, im Entdeckungsfall nicht flieht, dann hat er bereits den Willen, durch Gewaltausübung einen Raub zu begehen (dann ist es kein reiner Einbruch mehr) und dann wird mir verhandeln oder besänftigen auch nicht mehr helfen. Man hört ja in den Nachrichten, wie brutal die gewaltbereiten Einbrecher/Räuber mit ihren Opfern umgehen. Und hierfür haben sie dann mangels (lautem Alarm) auch jede Menge Zeit.
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14-04-2016, 12:22
Beitrag: #30
RE: Sirene per App auslösen
Natürlich kann man auch bei der Lupus einen manuellen stillen Alarm auslösen. Dafür gibt es die Funktaster mit Panikreaktion. Über das Bedienteil kann man das auch über 2 Tasten-Reaktion einstellen. Dann ist auch die Zeit des Räuber arg beschränkt, ausser natürlich man spielt seine eigene NSL, dann muss man halt selbst sehen, wie man mit Knarre am Kopf die 110 wählt und denen ruhig erklärt was los ist und, dass man gerade einen Bedrohungsalarm von sich selbst bekommen hat.

Und die Lupus ist doch echt flexibel. Da kannst Du von unterwegs über Funkrelais manuell einen Einbruchalarm auslösen (drahtloser Sensoreingang), die Nebelanlage anschmeißen und das CS Gas freisetzen, sowie das Zwingertor von Apollo und Zeus öffnen und die Flutlichbeleuchtung einschalten. Ist doch kein Problem.

Mal im Ernst die Lupus hat doch echt viele Möglichkeiten aus der Ferne was zu steuern. Hast Du eine halbwegs funktionierende Freilandüberwachung mit stillem Alarm könnte es tatsächlich evtl. halbwegs Sinn machen aus der Ferne einen Einbruchalarm auszulösen. Das der Täter dann abbricht ist nicht unwahrscheinlich. Wird teils auch bei Videoaufschaltung im Aussenbereich gemacht, dass eine Täter-Ansprache oder Sirenenansteuerung erfolgt, wenn die NSL den Alarm verifiziert hat. Teilweise in Abhängigkeit zur konkreten Interventionsdauer.

Aber mal ehrlich, die ganzen Spielchen....

Was denn dann wenn doch mal nicht sofort erreichbar. Hier wird soviel geplant und gespielt und im Ernstfall ist die Chance so gering, dass es was bringt.

Plant die EMA so, dass sie anspringt, wenn (und nur dann) sie soll. Dann habt ihr zumindest mal den abschreckende Effekt. Wenn ihr dann glücklicher Weise erreichbar seid, könnt ihr halt auch noch reagieren (Polizei rufen, nach Hause fahren... oder was immer ihr so im Kopf habt). Aber ständig in Alarmbereitschaft sein, weil mal irgendwann was sein könnte?!?!?

Wenn die nächsten 2 Jahre kein Bruch bei Euch passiert hat sich wieder Gelassenheit eingeschlichen. Man schaut doch nicht mehr immer aufs Handy. Besucht auch wieder Freunde wo man weiss, dass dort kein Empfang ist. Traut sich auch mal wieder einen Waldspaziergang in Netzfreier Zone zu machen und traut sich evtl. sogar das Handy im Kino mal abzuschalten. Und nach Murphies Gesetz passiert es genau dann...

Lasst dir EMA ihren Job machen und genießt derweil das Leben
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14-04-2016, 12:39
Beitrag: #31
RE: Sirene per App auslösen
Zitat:Also ich denke mal nicht, dass die Gewaltbereitschaft eines Täters, der an der Haustür klingelt, um sich ohnehin gegen den Willen der Bewohner Zutritt zum Haus zu verschaffen, davon abhängig ist, ob ein Alarm zu hören ist oder nicht. Wenn er gewalttätig sein will, ist er es ohnehin, auch ohne Alarm. Weshalb er durch den Alarm motiviert sein sollte, gewalttätig zu werden, anstatt den Rückzug anzutreten, der ihm völlig frei steht, erschließt sich mir auch nicht. Aber zu theoretischen Szenarien kann man immer unterschiedliche Meinungen haben.

Naja, ob der Täter gewaltbereit ist oder nicht ist egal... Deine Frau macht die Tür auf und kriegt eine Knarre ins Gesicht gehalten, Du hämmerst, um den Täter zu verschrecken im Wohnzimmer auf den Panicbutton und schon ertönt ein lauter Panikalarm. Wenn der Täter eine Heckler und Koch USP unmodifiziert in der Hand hat gut, dann überlebt Deine Frau vielleicht. Aber wenn er einen Trommelrevolver mit vorgespanntem Hahn in der Hand hat oder eine Waffe mit modifiziertem Abzugsgewicht, dann kannst Du schon mal ein passendes Erdmöbel und die Anstreicher kommen lassen. Dann reicht ein Zucken aus, was dummerweise bei plötzlichem Sirenenlärm und das derjenige vermutlich voll mit Adrenalin ist unweigerlich er Fall sein wird. Und erschreckt er sich nicht so, dann hat Deine Frau Ihn immerhin gesehen und kann Ihn identifizieren, das reicht auch schon für nicht ganz so kluge Entscheidungen eines Angreifers aus.

Ein lauter Panikalarm ist in solchen Situationen einfach sehr sehr bescheiden, deswegen sollten die für solche Situationen still sein!

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14-04-2016, 16:08
Beitrag: #32
RE: Sirene per App auslösen
... vds konforme Anlagen zu errichten. Die Ansicht ist falsch. Die wenigsten Errichter bauen vds-konforme Anlagen.
Es werden "nur" diese Emfpfehlungen herangezogen, weil sie nunmal da sind und man sich schon mal die Mühe gemacht hat, einen gewissen Standart zu erarbeiten.
Nicht alles was da drin steht, macht zwangsläufig Sinn.
Jedoch sollte man so frei sein, die Richtlinien, die erarbeitet worden sind, nicht für sich frei zu stellen. Sicher kannst du machen was du willst, nur muss man über den Tellerrand hinausschauen.
Die Worst Case Szenarien haben es in sich, man glaubt allzu leicht, einem selbst passiert das nicht.
auch ich musste heute wieder dazulernen. Manchmal kommt das ganze so dick, dass man vom Glauben abfällt. Konntest du das aufgrund einer positiven Voreinstellung der Situation abfedern, hast du schonmal komplett nicht alles falsch gemacht. Cool
Fünfe gerade sein lassen, wenn du es trotzdem anders machen willst, so macht man es im stillen Kämmerlein.

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