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Oasis 80 als Personen-Warnanlage
17-06-2015, 13:34
Beitrag: #21
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
Hallo alle miteinander,

warum erinnert mich der Vorschlag mit den Knallerbsen irgendwie an den leidigen BER Flughafen......

In der Tat sagt die ASR A2.2 (landläufig: Arbeitsstättenrichtlinie aber eigentlich Technische Regel Arbeitsstätten, hab ich ja oben schon zitiert) dass eben geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Da stehen auch solche Dinge wie Megaphone oder "Zuruf" drin.

Der Gesetzgeber ist im Arbeitsschutzrecht ja dazu übergegangen, konkrete Vorschriften abzubauen und den Arbeitgeber in Pflicht zu nehmen, via Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen zu definieren und dann eben auch umzusetzen.

(Bsp: Gefahrgutrecht, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz usw.)

Die Personenwarnanlage ist somit keineswegs eine freiwillige "will ich haben" Sache, sondern durchaus zur Erfüllung von Pflichten notwendig.

Das hat jetzt mit den technischen Gegebenheiten erstmal nicht so viel zu tun, aber eine saubere und funktionierende Umsetzung ist natürlich sehr wichtig (nicht dass da dann die nächste Gefährdung eingebaut wird...)

Wenn noch was zu berichten gibt, werde ich das tun (für diejenigen, die es interessiert)

Viele Grüße
Hansi
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17-06-2015, 15:22
Beitrag: #22
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
(17-06-2015 13:34)Hansigerst schrieb:  ... aber eine saubere und funktionierende Umsetzung ist natürlich sehr wichtig...

Sehe ich genauso. Im Falle eines Falles würde wohl ein Staatsanwalt oder Sachverständiger vor Gericht darüber hinaus fragen, ob nach den "anerkannten Regeln der Technik" gebaut wurde. Wenn das dann nicht nachgewiesen werden kann, hat man je nach Beweislast ein ziemliches Problem mit einer irgendwie umgebauten EMA, finde ich.

Gruß Jörg
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17-06-2015, 16:43
Beitrag: #23
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
Ergänzend zu dem vorangegangenen Beitrag könnte der rechtliche Aspekt ja mal wie folgt konstruiert werden:
Nehmen wir an es passiert ein Unfall in dem Betrieb, z.B. Gas tritt irgendwo aus und ein Mitarbeiter kommt dadurch zu Schaden. Die Auslösung der Personenwarnanlage wurde von dem Mitarbeiter nicht bzw. nicht rechtzeitig wahrgenommen und dadurch wurde der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum dem Gas nebst gesundheitlichen Folgen ausgesetzt. Man könnte nun argumentieren, dass die gesundheitlichen Folgen nur deshalb eintraten, weil der Mitarbeiter der trügerischen Auffassung war, durch eine am Arbeitsplatz installierte Personenwarnanlage rechtzeitig gewarnt zu werden.
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17-06-2015, 19:26
Beitrag: #24
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
...ich gebe mir größte Mühe hier zu folgen, aber es gelingt mir nicht.
Die N100 von Secudo ist absolut zuverlässig und sollte natürlich nach DIN VDE 833-Grundsätzen geplant und umgesetzt werden.

Bei der DAITEM Brandmeldetechnik sehe ich mind. genauso wenig, wo ich mir Sorgen bezüglich der Zuverlässig machen sollte.

Ich möchte die Kollegen, die hier Kritik üben bitten, sich die Produkte genau anzusehen und mal zurück zu melden, was genau die Sorgen erzeugt. Das ist doch keine Spielzeugtechnik!!! Das sind allesamt äußerst ernst zu nehmende Gefahrenmeldeanlagen, teilweise nach EN-54.

Ganz nebenbei hätten die Feuerwehren ein riesen Problem, wenn die Zahl der Aufschaltungen drastisch zunähme.
Da wo eine Internalarmierung ausreicht, sollte man es dabei belassen, sonst kollabiert nämlich das gesamte System. Schon heute werden Schutzzeiten in den meisten Kommunen nicht eingehalten. Das würde dann nicht gerade besser werden...

Also bitte: her mit den konstruktiven und präzisen Kritikpunkten an den vorgeschlagenen Systemen.

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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17-06-2015, 20:10
Beitrag: #25
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
@ heimtek
es fällt mir zunehmend schwer, deinem Halbwissen was abzugewinnen.
Du zitierst zum zweiten Mal eine DIN VDE 833, die es so nicht gibt.
Vergiss mal, dass du Recht behalten willst und gib fachlich fundierte Beiträge.
Das was Time to wonder und neufre zu vermitteln versuchen, ist eine rechtlich einwandfreie Argumentation für eine rechtsichere Anlagenkonzeption, egal von welchem Hersteller.
Das was du hier anzubringen versuchst, wird im zweifelsfalle nicht standhalten, da es keine Gesamtzulassung erreichen wird.
Die Komponenten einzeln ja, jedoch wird es an der Notstromstützung schon scheitern. Die N100 von Secudo kenne ich nicht, man muss aber auch nicht jeden Exoten kennen.
Hast du ein System, welches anerkannt und am Markt bekannt ist, wirst du kaum Probleme bekommen.
Und für die Funktechnik von DAitem, die sicher ausser Frage steht, kann ich sehr viel Kabel und Material verbauen, welches die erforderlichen Standzeiten dann auch bringen wird.
Und zum Thema AUFSCHALTUNG AUF DIE FEUERWEHR möchte ich dich fragen, wieviele Anlagen du in dieser Art schon aufgeschaltet hast.
Ansonsten solltest du wissen, dass die TABs zu erfüllen sind und nur der Hauptalarm "genommen" und empfangen wird. Kein Voralarm, Störung oder technische Aufschaltungen. Also ist diese Diskussion hinfällig, da diese Systeme keine Systemzulassung haben werden und in keinster Weise deine zitierte DIN VDE 0833 und die DIN 14675 erfüllen.
Also bleibt nur die Aufschaltung auf einen privaten Wachdienst, der wiederum über die übergeordnete Stelle, welches in Bayern und anderen Bundesländern die ILS, also integrierte Leitstelle ist, Hauptalarm auslöst.
Bitte zitiere die Vorschriften korrekt, ansonsten wirst du unglaubwürdig.
Für den eingesetzten Invest bekommst du eine kleine BMA mit entsprechender Zulassung, Notstromstützung und überwachter Alarmierung mit entsprechend angepasster Akustik. Alles andere ist Gebastel und in der Summe zu teuer.
Was der TE braucht, ist eine sauber gestützte Akustik. Wie er sie auslöst, kommt so nicht drauf an. Ob er Funkhandmelder oder verdrahtete nimmt ist egal.
Wenn die Akustik jedoch nicht die erforderliche Lautstärke und die geforderte Überbrückungszeit liefert, kann es im Worst Case zu massiven Diskrepanzen kommen.
Ich würde eine kleine BMZ nehmen, die Akustik auf die Fläche ausrechnen, die erforderliche Standzeit für die Evakuierungsdauer herstellen und gut ist.
Verdrahtete HMs wo man gut hinkommt und den Rest vielleicht mit Funk.
Aber Akustik via Funk? Ein klares Nein.
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17-06-2015, 20:59
Beitrag: #26
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
An den TE:
Mag ja sein, das man aus den einschlägigen Vorschriften ableiten könnte, jede Wald- und Wiesenkonfiguration installieren zu dürfen. Fest steht: Funktioniert dein System im Ernstfall nicht hinreichend dann wird zwangsläufig die Schuldfrage gestellt - und glaube mir - alle Finger werden auf dich zeigen!
Du kannst dann ja versuchen, mit deiner Auslegung der Papiervorschriften die Schuld einfach weg zu wedeln....Tongue
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17-06-2015, 21:04
Beitrag: #27
RE: Oasis 80 als Personen-Warnanlage
FINA (+1)
Thx

Zitat Webauftritt heimtec: "Brandmeldeplanung abseits der DIN 14675". Da können wir natürlich alle nicht mithalten, weil wir durch unsere Zertifizierung "verdorben" sind.

Gruß Jörg
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