innogy wirbt mit KFW-Zuschuss
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17-01-2019, 08:51
Beitrag: #14
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RE: innogy wirbt mit KFW-Zuschuss
Hallo,
(17-01-2019 08:33)Funkalarmprofi schrieb: Oder noch einfacher: der Errichter muss auf der einzureichenden Rechnung bestätigen das alles korrekt ist. Im Falle von zulassungspflichtigen Produkten muss er das auch. Aber der "Sicherheitsbegriff" ist weit gefasst. Auch eine Anzeige ob Fenster und Tür verschlossen sind können gefördert werden, da Sie die allgemeine Sicherheit erhöhen. Die dürfen einfach nicht als Alarmanlage, sonder halt als Assitenzsystem bezeichnet werden und schon gelten keine Normen mehr. Nur die Druckluftbremsen haben die Fach-Verbände wohl verhindern können. Da diese nicht als Assitenzsystem taugen und keine Zulassung nach EN als Alarmanlage haben, sind die raus. Hier noch einen Hinweis der KFW zu Eigenleistungen. Wie gesagt, aus meiner Sicht hat das niemand ein Interesse daran, wegen vielleicht 500€ Fördersumme eine Überprüfung zu machen. Gruß Tim Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort, aber zu jeder Antwort die passende Frage. Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung. |
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