innogy wirbt mit KFW-Zuschuss
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07-01-2019, 19:01
Beitrag: #9
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RE: innogy wirbt mit KFW-Zuschuss
(07-01-2019 18:26)powertom schrieb: KFW ein Förderprogramm für " Baugebundene Assistenzsysteme, z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden" Dann sollten sie aber fairerweise auch Folgendes erwähnen (Zitat Merkblatt KfW): "Werden Eigenleistungen beim "Standard Altersgerechtes Haus" erbracht und der Investitionszuschuss dafür beantragt, können die Materialkosten gefördert werden, wenn die fachgerechte Durchführung der baulichen Maßnahme und die hierfür angefallenen Materialkosten formlos zusätzlich zu den Angaben in der "Bestätigung nach Durchführung Altersgerechtes Haus" durch den zugelassenen Sachverständigen bestätigt werden." (07-01-2019 18:26)powertom schrieb: Und die tolle Smart home Gurke geht als Not- und Rufsystem durch. Noch ein Zitat aus dem Merkblatt: "Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen ..., z. B. ... Baugebundene Not-, Ruf-und Unterstützungssysteme zur Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten ,Sturz- und Bewegungsmelder oder Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder. ... Alle Altersgerechten Assistenzsysteme müssen interoperabel sein und somit die freie Kombinierbarkeit und Kompatibilität unterschiedlicher Systemkomponenten ermöglichen. eine datensichere, datengeschützte, systemübergreifende, jederzeit verfügbare, funktionssichere und nachrüstbare Kommunikation ermöglichen. leicht bedienbar und ganzheitlich ergonomisch sein. Modernisierung von Bedienelementen: farblich abgesetzte oder ergonomisch optimierte Bedienelemente z. B. Lichtschaltersysteme, Türdrücker und sonstige Türbedienungselemente, Flächenschalter mit besonders großer Bedienfläche, Tast- und Kippschalter, Wippschalter mit ertastbaren Piktogrammen. Bedienelemente müssen großflächig bemessen, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sein. Daher sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter zu verwenden. Bewegungsabhängige Schalter sind zulässig. eine Montagehöhe zwischen 0,80 m - 1,10 m aufweisen." Ich denke mal, spätestens bei den Anforderungen an die Kommunikation oder an die Beschaffenheit der Bedienelemente ist Schluss und vermute daher, dass die das eigentlich doch eher in Richtung "Einbruchschutz" gedacht haben und nur im Laufe der Nachfragen versucht haben, Nebelkerzen zu zünden ![]() Vielleicht sollte man doch mal bei der KfW nachfragen bzw. dort mal mit dem Zaunpfahl winken. |
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