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Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen
27-03-2011, 10:06
Beitrag: #8
RE: Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen
Hinweispflicht

Selbst wenn das technisch realisierbare nicht rechtskonform ist, hat das nicht automatisch zur Folge das das wirtschaftliche Risiko einer unzulässigen Videoüberwachungsanlage auf den Errichter abgawälzt werden kann! (§242BGB§§3,4)
Diese Hinweispflicht ist Eigensicherung, sollte auch beim Einsatz von Lichtschranken in Erwägung gezogen werden. Damit sich daraus nicht entsprechende rechtliche Folgen ergeben. Hier wird nur "empfohlen", es findet keine Rechtsberatung statt, Rechtschreib oder Satzbaufehler tun mir leid soweit die den Sinn hoffentlich nicht verzerren.
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RE: Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen - Alpha-Safe-User - 27-03-2011 10:06

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