Kamera zur Überwachung des Parkplatzes
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06-01-2024, 12:01
Beitrag: #2
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RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes
Rechtsberatung dürfen grundsätzlich nur Anwälte geben in konkreten Fällen, so dass die Fragestellung hier das Beantworten verboten. Bei Beauftragung eines Errichters, dürfte er dich auch beraten als Nebenleistung - ich denke diese Ausnahme greift beim Beantworten hier im Forum aber eher nicht. Würdest du jetzt aber fragen was im fiktiven Fall einer fiktiven Person X wäre, wäre das regelmäßig als zulässig anzusehen - als Tipp für Rechtsfragen in Onlineforen in der Zukunft.
Grundsätzlich gilt: Das Filmen von Gemeinschaftsbereichen in Mietshäusern braucht das Einverständnis aller Bewohner sowie des Eigentümers/der Eigentümer bei WEG. Ausgeschwärzte Bereiche sind zwar kein Thema für DSGVO mehr, aber solange der Eindruck entstehen kann, dass man gefilmt werden könnte, bestehen trotzdem Unterlassungsansprüche. Im Worst Case dürfen auch Briefträger, Paketdienstleister, Müllabfuhr und co. verweigern ein mit Kamera überwachtes Grundstück zu betreten. (Pronomen: er/ihm) |
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Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - Fisch133 - 06-01-2024, 11:49
RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - AaronK - 06-01-2024 12:01
RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - sicherheitstechnik-siegen - 06-01-2024, 14:59
RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - funkistnichtalles - 06-01-2024, 15:10
RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - Fisch133 - 13-01-2024, 18:12
RE: Kamera zur Überwachung des Parkplatzes - AaronK - 13-01-2024, 19:11
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