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KfW Förderung von EMAs
20-09-2019, 20:31
Beitrag: #61
RE: KfW Förderung von EMAs
Sagt ja niemand, dass EN und VdS vergleichbar sind. VdS muss aber mindestens die EN bzw. die nationale Entsprechung einhalten, was gegeben ist.

VdS ist auch nur Spaßprogramm, wenn es rechtliche Unstimmigkeiten gibt, warum auch immer, an der eine EMA beteiligt ist, wird als Stand der Technik die VDE 0833-1 sowie die VDE 0833-3 angesetzt, da dieses eine nationale Norm ist. VdS 2311 ist eine privatwirtschaftliche Richtlinie und hat soviel Rechtkraft wie die Bravo.
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23-09-2019, 08:36
Beitrag: #62
RE: KfW Förderung von EMAs
dann hast du die 50131 nicht richtig gelesen Wink

Zitat:Die EMA, EMA/ÜMA muss so geplant und errichtet werden, dass Einbrüche und Einbruchversuche frühzeitig erkannt und gemeldet werden.

du bist als Errichter bei der EN immer der Depp, denn wenn du keine Aussenhautüberwachung verbaust verstößt du sowohl gegen die anerkannten Regeln der Technik sowie die 6.1.1 (siehe oben) und bist regresspflichtig im Schadensfall Wink
Die 50131 gibt die viele Freiheiten, die du aber begründen und kompensieren musst.

Zitat:VdS 2311 ist eine privatwirtschaftliche Richtlinie und hat soviel Rechtkraft wie die Bravo.
ist vorgemerkt als Signatur Big Grin

Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh
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23-09-2019, 09:03
Beitrag: #63
RE: KfW Förderung von EMAs
Big Grin aber der Spruch ist gut, muss man neidlos zugeben Big Grin

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24-08-2020, 18:27
Beitrag: #64
RE: KfW Förderung von EMAs
Hier sollte evtl. auch noch einmal ergänzt werden, dass es eine Änderung im April 2019 gab. Konnte ich in den vorherigen Beiträgen nicht lesen.

Zitat:
Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen
- die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen
- und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen
Bedingungen

Was ein sehr wichtige Änderung war. Nur noch Grad 2 zertifizierte Melder dürfen eingebaut werden!

Ich empfehle dringend den Fachbetreiben sich die Zertifikate der Hersteller liefern zu lassen. Und wichtig wirkliche Zertifikate, ausgestellt durch eine akkreditierte Stelle. Leider gibt es einige Hersteller mit nur Konformitätserklärungen oder teilweise keinem Zertifikat auf die komplette Zentrale, sondern nur das Netzteil, etc.

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24-08-2020, 18:33
Beitrag: #65
RE: KfW Förderung von EMAs
(24-08-2020 18:27)HDHunt schrieb:  ... Leider gibt es hier einige mit nur Konformitätserklärungen oder teilweise keinem Zertifikat auf die komplette Zentrale, sondern nur das Netzteil, etc.

Kannst Du mal bitte dieses "hier einige" mit konkreten Beispielen belegen - wäre doch blöd wenn da jemand drauf reinfällt.
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24-08-2020, 19:03
Beitrag: #66
RE: KfW Förderung von EMAs
(24-08-2020 18:33)Funkalarmprofi schrieb:  
(24-08-2020 18:27)HDHunt schrieb:  ... Leider gibt es hier einige mit nur Konformitätserklärungen oder teilweise keinem Zertifikat auf die komplette Zentrale, sondern nur das Netzteil, etc.

Kannst Du mal bitte dieses "hier einige" mit konkreten Beispielen belegen - wäre doch blöd wenn da jemand drauf reinfällt.

Verzeih, aber das werde ich nicht tun. Es gibt halt "einige" die machen solche schwammigen Sätze mit dem Inhalt wie "erfüllt", "konform", "entspricht",...
Wenn man zertifiziert ist, kann man das auch schreiben.
Eine Konformitätserklärung sagt im Grunde nicht viel aus. Kann der Hersteller selbst schreiben.

Ich würde empfehlen die Zertifikate der Hersteller anzufordern. Darin muss ja etwas stehen. Auch die Stelle die das Zertifikat ausgestellt hat kann man darin entnehmen und somit rausfinden, ob die Stelle auch zugelassen/akkreditiert ist, nach EN50131 zu zertifizieren.

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25-08-2020, 07:02
Beitrag: #67
RE: KfW Förderung von EMAs
(24-08-2020 19:03)HDHunt schrieb:  Verzeih, aber das werde ich nicht tun.

Nun - dann ist es aber irgendwie unseriös wenn Du behauptest, dass "hier einige" mit falschen Zulassungen werben.
Diese Behauptung stellt einen direkten Bezug zu den vorherigen Postings bzw. diesem Forum im allgemeinen dar - konkret bezichtigst Du also "einige" der hier schreibenden User der Falschaussage.
Das sind wir hier so nicht gewohnt und das hätte ich gerne klargestellt. Alternativ kannst Du natürlich Deinen obigen Beitrag entsprechend korrigieren.
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27-08-2020, 13:05
Beitrag: #68
RE: KfW Förderung von EMAs
(25-08-2020 07:02)Funkalarmprofi schrieb:  Nun - dann ist es aber irgendwie unseriös wenn Du behauptest, dass "hier einige" mit falschen Zulassungen werben.
Nun aber mal langsam! Genau das Gegenteil versuche ich und rein den Hinweis auf Vorsicht und eine genauere Information und Nachfrage beim Hersteller. Lasst euch die Zertifikate der verwendeten Komponenten geben. Keine Konformitätserklärungen und Verlassen auf Aussagen wie "erfüllt", "entspricht", etc.
Ich bezichtige niemanden hier aus dem Forum der Falschaussage! Ich weise lediglich darauf hin, dass man sich genauer informieren soll.
Evtl. hast du ja "hier einige" missverstanden. Dies bezog sich auf die Hersteller. Gerne korrigiere ich meinen Post, dass es eindeutiger ist.
Ich hoffe, dass somit das Missverständnis geklärt ist! Wink

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27-08-2020, 16:52
Beitrag: #69
RE: KfW Förderung von EMAs
Du hättest auch einfach statt "hier einige", einfach einige Hersteller schreiben können.

Jetzt hast Du es ja aufgeklärt ... alles ok.
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06-11-2020, 14:48
Beitrag: #70
RE: KfW Förderung von EMAs
Hier noch einmal der Auszug zum Förderprogramm 159, nachzulesen auf: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F...nahmen.pdf

"Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen
Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen.
Diese müssen:
- die Anforderungen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen
- und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen. Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.

Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Diese müssen:
-die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen. Bei der Scharf-und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden."



- Zentrale muss die EN50131 Grad 2 "erfüllen", heißt grundsätzlich eine Konformität. Ok. Aber noch mal der Hinweis "nur zertifizierte Melder!".
- Und auch noch mal der Hinweis zur DIN VDE 0833, bzw. für GWA und Smart Home Systeme die DIN VDE V 0826-1 und das Thema Zwangsläufigkeit!

Auch im Förderprogramm 159 gelten die selben Förderbedingungen wie bei 455-E: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F..._E_TMA.pdf

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18-05-2021, 12:22
Beitrag: #71
RE: KfW Förderung von EMAs
Mal wieder Neuigkeiten aus dem Hause KfW!
Ich vermute mal, dass das noch nicht jedem bekannt ist. Habe es jetzt schon mit ein paar unserer Kunden (Facherrichtern) wieder über das Thema gehabt.

Es gab zum 04. Mai wieder eine Änderung. Ab 04.05.2021 ist es wieder Pflicht, dass der Fachbetrieb eine Bestätigung unterschreibt.

Hierin u.a. enthalten (Zitat):
"Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen
# Anforderungen nach DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser sind erfüllt
und
# ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 wurden verwendet"


und für (Zitat):
"Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
# Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt.
# Die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf.
# Bei der Scharf-und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeitvon der vorgenannten Norm eingehalten."


jeweiliges ist entsprechend anzukreuzen und durch Unterschrift zu bestätigen.

Weiter (Zitat):
"Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor"

Ich empfehle die Produktzertifikate der verbauten Komponenten anzufordern und zumindest abzulegen, falls ein Vorlegen gefordert wird.
Auch das Thema Zwangsläufigkeit muss erfüllt werden.

Quelle:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F...schutz.pdf

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18-05-2021, 13:33
Beitrag: #72
RE: KfW Förderung von EMAs
(18-05-2021 12:22)HDHunt schrieb:  und für (Zitat):
"Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
# Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt.
# Die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf.
# Bei der Scharf-und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeitvon der vorgenannten Norm eingehalten."

Wie sieht das dann mit meinen Freunden von Lupus aus? In dem Moment, wo eine XY Anwendung in die Firmware der Zentrale schreibt diese somit verändert, ist doch die entsprechende Zulassung des Gerätes erloschen, oder sehe ich das falsch?

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18-05-2021, 14:22
Beitrag: #73
RE: KfW Förderung von EMAs
Welche XY Anwendung schreibt denn in die Firmware einer Lupus Zentrale und verändert sie dabei auch noch? Ich dachte die Firmware kommt nur vom Hersteller, also von Lupus? Lässt Lupus es wirklich zu, dass eine beliebige Anwendung die Firmware ändern kann?

XT3
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18-05-2021, 14:38
Beitrag: #74
RE: KfW Förderung von EMAs
Nein, das lässt Lupus nicht zu, weswegen ich die Frage auch nicht verstanden habe.

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18-05-2021, 14:42
Beitrag: #75
RE: KfW Förderung von EMAs
Interessant ist eher die Frage, ob die Lupusec als Smart-Home-System zählt und unter die DIN VDE 0826-1 fallen kann und somit auch die XT1 und XT2 förderfähig wären oder ob nicht.

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

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18-05-2021, 14:47
Beitrag: #76
RE: KfW Förderung von EMAs
(18-05-2021 14:22)AndreasH schrieb:  Welche XY Anwendung schreibt denn in die Firmware einer Lupus Zentrale und verändert sie dabei auch noch? Ich dachte die Firmware kommt nur vom Hersteller, also von Lupus? Lässt Lupus es wirklich zu, dass eine beliebige Anwendung die Firmware ändern kann?

Hatten wir hier nicht letztens den Fall, das ein Nuki Türschloss mit seiner Firmwareaktualisierung die Lupus zu ständigen Neustarts gebracht hat? Da war doch was.....

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18-05-2021, 15:47
Beitrag: #77
RE: KfW Förderung von EMAs
Ja, da war was.
Aber war es jetzt eine Firmwareaktualisierung von Nuki, die die Lupus Zentrale zu den Neustart gezwungen hat oder eine Aktualisierung von Lupus, durch die das ausgelöst wurde?
War es nicht so, dass eine Aktualisierung auf Seiten von Nuki nicht mehr zur Lupus Firmware gepasst hat?

Aber egal wie rum, kann ich mir nicht vorstellen, dass Nuki die Firmware der Lupuszentrale geändert hat.

XT3
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18-05-2021, 16:15
Beitrag: #78
RE: KfW Förderung von EMAs
(18-05-2021 15:47)AndreasH schrieb:  Ja, da war was.
Aber war es jetzt eine Firmwareaktualisierung von Nuki, die die Lupus Zentrale zu den Neustart gezwungen hat oder eine Aktualisierung von Lupus, durch die das ausgelöst wurde?
War es nicht so, dass eine Aktualisierung auf Seiten von Nuki nicht mehr zur Lupus Firmware gepasst hat?

Aber egal wie rum, kann ich mir nicht vorstellen, dass Nuki die Firmware der Lupuszentrale geändert hat.

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, war es eine Aktualisierung von Nuki.
Also da findet doch mit der Einbindung von XY Geräten eine Beeinflussung der Lupus Firmware statt. Wie sollte dieser Effekt sonst zu stande kommen?

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18-05-2021, 19:46
Beitrag: #79
RE: KfW Förderung von EMAs
Eine Inkompatibilität zwischen einer neuen Nuki Firmware und einer auf diese Änderung nicht angepasste Lupus Firmware ist m. E. eine andere Aussage als dass eine externe Anwendung in die Lupus Firmware schreibt oder sogar in dieser ändert.

Jemand der "XY Anwendung schreibt in / ändert Lupus Firmware" liest, könnte zu einer falschen Schlußfolgerung kommen, nämlich, dass Lupus ein derart unsicheres Systemverhalten zulässt.

XT3
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18-05-2021, 20:32
Beitrag: #80
RE: KfW Förderung von EMAs
Ja OK, war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Aber das meinte ich, dass ein eingebundenes Gerät das System derart beeinflussen kann finde ich schon bedenklich bei einer Sicherheitsanlage.

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