KfW Förderung von EMAs
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09-01-2016, 13:40
Beitrag: #1
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KfW Förderung von EMAs
Da hier so viele Anfragen über die mögliche Förderung von Einbruchmeldeanlagen durch die KfW gestellt werden, obwohl doch die Bedingungen klar sind, hier ein weiteres Beispiel für eine Anlage, die wohl nicht in den Genuß der KfW Förderung kommen wird:
http://tekkie.conrad.de/diyalarmanlage/ Hier kann dann weiter über die KfW Förderung diskutiert werden. [size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size] |
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09-01-2016, 15:04
Beitrag: #2
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RE: KfW Förderung von EMAs
Moin ASHH,
und für den Selbstbauschrott soll man dann noch 160 Euronen hinblättern. Da Lobpreise ich ja lieber die Terxon SX. Die ist im Netz für 157,35 versandkostenfrei zu erhalten und wird mehrere Jahre zuverlässig funktionieren. Noch 100 Euro drauf und man hat 10 Reed Kontakte und einen Bewegungsmelder. LG megagramm AK Engineering Sicherheitstechnik Energietechnik Haustechnik Thermografie für Hamburg und Umgebung Errichter für die Systeme von Jablotron, Telenot und ABUS Zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen |
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09-01-2016, 15:20
Beitrag: #3
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RE: KfW Förderung von EMAs
Gute Idee dafür einen eigenen Threat aufzumachen - auch wenn die Richtlinien doch eigentlich klar definiert sind.
Gefördert werden private Haushalte (keine gewerblich genutzten Objekte) über das Förderprogramm 455 "Altersgerecht Umbauen" der KfW Bank. Zusammengefasst gelten für die Montage von Alarmsystemen folgende Richtlinien: - gefördert wird das Alarmsystem mit einem Zuschuss i. H. v. 10% des Gesamtrechnungsbetrages (inkl. Mwst. und Installation) ab 200 € bis max. 1500 €. Die Anlage muss also mindestens 2000 € inkl. Mwst. und Installation kosten - alles was über 15000 € geht ist nicht mehr förderfähig. - der enthaltene Dienstleistungsanteil (z. B. Montage- und Fahrtkosten) ist dabei aber nicht mehr im Rahmen der "haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich absetzbar - das angebotene System muss der EN 50131 Grad 2 oder besser entsprechen - die Installation und Inbetriebnahme muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und schriftlich bestätigt werden. Der Ablauf dabei ist folgender: - von einem Fachbetrieb ein Angebot erstellen lassen - auf der KfW Homepage den Antrag ausfüllen, drucken und zusammen mit einer Kopie des Angebotes (kommt auch wieder zurück) per Post an die KfW senden - wichtig: der Antrag muss vor Beginn der Massnahmen gestellt werden, es kann dann aber theoretisch schon mit der Installation begonnen werden, bevor die Zusage für die Förderung da ist. - Die KfW schickt die schriftliche Bestätigung der Förderung. Da in dieser Zusage schon der maximale Förderbetrag ausgewiesen wird, ist es sinnvoll, das Angebot erstmal auf den maximalen Sicherungsbedarf erstellen zu lassen und diesen auch bei der KfW zu beantragen, denn sollte man nach der Zusage durch die Bank das Angebot aufstocken oder die ein oder andere Alternativposition im Laufe der Arbeiten dafür sorgen, dass sich die Kosten erhöhen, würde dieser erhöhte Betrag nicht mehr gefördert werden können. Wenn's nachher günstiger wird, wird natürlich entsprechend gekürzt. - dann das Alarmsystem installieren lassen und vom Fachbetrieb die Inbetriebnahme bestätigen lassen (Verwendungsnachweis). - Die Unterlagen zusammen mit einer Rechnungskopie an die KfW senden (wir geben unseren Kunden immer noch eine Bestätigung über die EN 50131 dabei). - ca. 3 Monate später wird dann das Geld überwiesen. Alles in allem ist das ein recht einfaches und unkompliziertes Procedere - und auch die technischen und bürokratischen Hürden liegen (eigentlich untypisch) nicht besonders hoch ... ein paar Blätter Papier, 2 Briefumschläge und 2x 1,45 € für Porto die sich lohnen. Trotzdem sollten sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, dass es das Geld quasi vom Staat "geschenkt" gibt - Betrug oder Schummelei schadet uns allen. Die Förderung unterliegt dem Subventionsgesetz - die KfW kann Antrag und Ausführung prüfen und Missachtung (hoffentlich) entsprechend bestrafen. |
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10-01-2016, 21:23
Beitrag: #4
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RE: KfW Förderung von EMAs
Sehr gut zusammengefasst.
Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de |
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13-04-2016, 18:23
Beitrag: #5
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RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo,
ersteinmal: Klasse Forum, super für nen Newbie wie mich. Nun meine Frage: Ich wollte mir eine Lupus Xt2 Plus Anlage holen mit Zubehör natürlich. Habe jetzt aber erfahren, dass diese nicht von der KFW gefördert wird. Könnt Ihr mir eine ähnliche Anlage, welche man so einfach installieren kann, empfehlen? Danke im voraus |
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13-04-2016, 19:06
Beitrag: #6
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RE: KfW Förderung von EMAs
Für selbst installierte Anlagen gibt's doch keine Förderung. Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?
Vom Errichter wäre mein Favorit, wenn es günstig und flexibel sein soll die Ja 100 von Jablotron. Hier gibt's dann auch die Förderung. |
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14-04-2016, 06:32
Beitrag: #7
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RE: KfW Förderung von EMAs
Es gibt keine Fördergelder für selbst installierte Anlagen, egal wie gut, wie schlecht oder welche Zertifizierung sie haben.
Förderung bekommst Du bei DIY nur, wenn Du durch einen Facherrichter bescheinigt bekommst das Du das richtig gemacht hast und das wird Dir keiner geben. Das Risiko will keiner eingehen. Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de |
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14-04-2016, 09:12
Beitrag: #8
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RE: KfW Förderung von EMAs
Hallo,
(14-04-2016 06:32)Jens Knoche schrieb: Förderung bekommst Du bei DIY nur, wenn Du durch einen Facherrichter bescheinigt bekommst das Du das richtig gemacht hast und das wird Dir keiner geben. Das Risiko will keiner eingehen. Nein der Ansatz ist falsch. Für seilsteingebaute Anlagen gibt es nach heutigem Stand keine Förderung. Egal ob das jemand bestätigt oder nicht. Ein Errichter müsste bestätigen, das ER es gebaut hat und muss eine entsprechende Rechnung ausstellen, aus der das hervor geht. Wenn das jemand "leichtfertig" ausstellt, macht er sich einfach nur dem Subventionsbetruges schuldig. Wenn das rauskommt, wird das für beide richtig teuer. Dann droht halt nicht nur die Rückzahlung, sondern eine Betrugsanzeige. Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um die Sicherung von Pfründer der Errichter, sondern als Hinweis bei solchen Aktionen Achtung zu bewahren. Gruß Tim 2. Hinweis Für alle denen eine Alarmanlage auf einmal zu teuer war, vergibt die KFW nun auch sehr zinsgünstige Darlehnen. So braucht man den Betrag nicht auf einmal aufzubringen. Dieses Angebot besteht seit 04.2016. Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort, aber zu jeder Antwort die passende Frage. Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung. |
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25-11-2016, 16:43
Beitrag: #9
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RE: KfW Förderung von EMAs
Ich kann mal kurz berichten wie es bei mir bisher lief:
Ich habe das Formular heruntergeladen, ordentlich ausgefüllt und wie gefordert mit beidseitiger Personalausweiscopy an die KfW geschickt. Kurze Zeit später erhilt ich die Zusage der 10 % igen Förderung. Nach ein paar Wochen, hatte dann der Facherrichter die Anlage installiert. Ich habe dann erneut die 4 Seiten Formulare (2 für mcih und 2 für den Errichter) heruntergeladen ausgedruckt. 2 Seiten musste ich ausfüllen, 2 Seiten der Facherrichter. Alles zusammen ging gestern per Post zusammen mit der Rechnungscopy an die KfW. In meinem Genehmigungsschreiben von der KfW wurde erwähnt, dass der Topf für dieses Jahr leer wäre, aber unter Vorbehalt einer Verlängerung dieser staatlichen Förderung für 2017, ich eine Auszahlung bekäme. Die Gelder würden nur quartalsweise ausgezahlt, also kann sich das ganz schön hinziehen. Der Staat macht in den Medien Werbung, dass er so etwas fördert. In Wirklichkeit ist es nicht wirklich gesichert und mit viel Bürokratie verbunden. Ich werde berichten, ob ich wirklich die 10 % irgendwann einmal auf meinen Konto sehe. Dazu kommt noch, dass man sich verpflichtet, die Handwerkerlohnkosten NICHT bei seiner Steuererklärung absetzt. Also sind es nicht wirkliche 10% Förderung, weil der Steuervorteil verfällt. Dazu verpflichtet man sich, dass man 10 Jahre lang eine Begehung seines Hauses zwecks Kontrolle erlaubt. Ich habe es nun durchgezogen, ob ich so eine "tolle" Förderung nochmals beantragen würde? Eher nicht. |
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26-11-2016, 09:39
Beitrag: #10
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RE: KfW Förderung von EMAs
Wenn Dir das mit den Formularen zuviel Bürokratie ist, dann benutze doch das nächste Mal einfach das KfW Kundenportal, da kannst Du alles ganz bequem online erledigen und die Zusage kommt i. d. R. innerhalb 1 - 2 Tagen.
Das Du jetzt in die "unter Vorbehalt Regelung" fällst, ist ganz allein Dein Problem - bis August war da noch genügend Geld da, hättest einfach früher beantragen sollen (massgeblich für die "unter Vorbehalt Regelung" ist das Eingangsdatum bei der KfW). Trotzdem musst Du Dir keinen Kopf machen - im Haushalt für 2017 ist ein Betrag für die Förderung vorgesehen und ich sehe keinen Grund, warum das nicht auch genehmigt werden wird. Das mit dem steuerlichen Abzug der Handwerkerleistungen dürfte verschmerzbar sein - bei einem Investitionsvolumen von 5000 € bekommst Du z. B. 500 € "Cash" zurück. Das schaffst Du mit "Haushaltsnahen Dienstleistungen" nicht - und wer nimmt nicht gern solch einen Betrag für nicht mal 10 Minuten "Arbeit"? |
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26-11-2016, 09:59
Beitrag: #11
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RE: KfW Förderung von EMAs
(25-11-2016 16:43)Heinrich schrieb: Dazu verpflichtet man sich, dass man 10 Jahre lang eine Begehung seines Hauses zwecks Kontrolle erlaubt. Hehe, lach; 10 Jahre indirekte Hausdurchsuchung mit so ner tollen Ausrede. Und anders gesehen; Wer das dann wieder von den kleinen Schurken ausnutzt um in die Häuser zu kommen. Also ich war schon immer zu paranoid für KaEfWeh. .. Zeigt sich wieder ein Naturgesetz; Nix kostenlos und schon gar nicht vom Staat. Letztendlich kostet ja auch der Tod das Leben. Aber eigentlich auch so spaßig wie bei Gratis und Umsonst. Der Eine besucht die Schule gratis, der Andere ums.... 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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26-11-2016, 15:50
Beitrag: #12
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RE: KfW Förderung von EMAs
(26-11-2016 09:39)Funkalarmprofi schrieb: und wer nimmt nicht gern solch einen Betrag für nicht mal 10 Minuten "Arbeit"? Alles richtig, aber wie bereits geschrieben suggerieren die Medien, dass man schnell und easy die 10% einstreicht. So ist es nicht. Auch sind es nicht 10 min Arbeit, sondern man sollte sich schon all die Bedingungen in Ruhe durchlesen. Für mich sind die 10 % nicht relevant, wenn die überwiesen werden ist schön, wenn nicht bringt es mich auch nicht um. Im August war ich noch nicht soweit, meine Recherche (auch im Forum) war noch nicht abgeschlossen, würde auch keinem raten sich wegen den möglichen 10% zu schnell für eine Sache zu entscheiden. Priorität hat ganz klar die richtige Entscheidungsfindung, nicht der Fördertopfstand der KFW. Wie geschrieben, es war auch kein Meckerpost, sondern einfach nur ein Erfahrungsbericht meinerseits. Vielleicht hilft es ja einen Leser. |
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26-11-2016, 17:06
Beitrag: #13
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RE: KfW Förderung von EMAs
Also der Antrag ist wirklich in unter 10 Minuten auszufüllen und meist mache ich das für meine Kunden. die 10% sind schon eine nette Sache und ganz ehrlich Du verpflichtest Dich nicht jemanden reinzulassen. Auch interessiert es die Leute der KfW nicht wirklich was Du nach Einbau mit Deiner Anlage machst. Theoretisch kannst Du Dir jetzt eine Anlage einbauen lassen die 10% einstreichen und das Ding zwei Tage später den Berg runterrollen. Das war übrigens eine Aussage eines KfW-Mitarbeiters.
Gruß Jens Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de |
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27-11-2016, 13:48
Beitrag: #14
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RE: KfW Förderung von EMAs
(26-11-2016 15:50)Heinrich schrieb: Im August war ich noch nicht soweit, meine Recherche (auch im Forum) war noch nicht abgeschlossen, würde auch keinem raten sich wegen den möglichen 10% zu schnell für eine Sache zu entscheiden. Priorität hat ganz klar die richtige Entscheidungsfindung, nicht der Fördertopfstand der KFW. Nun, rein theoretisch hättest Du im Juli pauschal angeben können, dass Du 10000 € investieren wirst, dann bekommst Du eine Zusage über 1000 €Förderung, die 6 Monate gültig ist ... d. h., Du hast dann ein halbes Jahr Zeit, Dir zu überlegen, ob und was und wieviel usw. Du einbauen lassen möchtest. Ich persönlich finde die Förderung eine gute Sache - obgleich ich es noch besser finden würde, wenn man diese Gelder anstatt sie mit der Giesskanne unters Volk zu bringen, effektiv zur Minderung und Bekämpfung der Ursachen einsetzen würde. |
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27-11-2016, 18:02
Beitrag: #15
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RE: KfW Förderung von EMAs
ist doch ganz einfach, es ist günstiger die 10% rauszugeben, als die Verbrechensbekämpfung aufzustocken, mit dem Risiko, dass es dennoch nicht funktioniert.
LG megagramm AK Engineering Sicherheitstechnik Energietechnik Haustechnik Thermografie für Hamburg und Umgebung Errichter für die Systeme von Jablotron, Telenot und ABUS Zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen |
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27-11-2016, 19:35
Beitrag: #16
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RE: KfW Förderung von EMAs
@ Funkalarmprofi
das mit der Antragsstellung hast Du Recht. Hätte man so machen können. Die Frage ist, wie die Gelder ausgezahlt werden, nach Antragsstellung, Bewilligung, Abschluss der Maßnahme oder Eingang der Abschluß Formalitäten? Die 10% sind ein schönes "Zubrot", war bei meiner Entscheidungsfindung aber nicht relevant. Der Staat fördert die Einbruchshemmung faktisch nur mit einem reduzierten Steuersatz, von den 19% Mehrwertsteuer fließen halt 10% eventuell zurück. Bei uns im Landkreis werden nun öfters Transporter kontrolliert, eine spezielle Sonderkommission "Einbruch" wurde gebildet. Langsam tut sich etwas, kann das nur begrüßen! |
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28-11-2016, 07:54
Beitrag: #17
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RE: KfW Förderung von EMAs
(27-11-2016 19:35)Heinrich schrieb: Die Frage ist, wie die Gelder ausgezahlt werden, ... Nach der Montage bekommst Du von Deinem Errichter des sog. "Verwendungsnachweis" abgestempelt ... diesen dann zusammen mit der Rechnung an die KfW, ausbezahlt wird glaube ich quartalsweise - Du gehst also erstmal mit dem Geld in Vorleistung, aber wie gesagt, ich kenne keinen Fall, wo das abgelehnt wurde. |
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28-11-2016, 11:01
Beitrag: #18
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RE: KfW Förderung von EMAs
(28-11-2016 07:54)Funkalarmprofi schrieb: Nach der Montage bekommst Du von Deinem Errichter des sog. "Verwendungsnachweis" abgestempelt Ich meinte eher, in welcher Reihenfolge ausgezahlt, bzw. aus dem Budget seinen Teil sichert. Ist die Endabrechnung oder die Antragstellung ausschlaggebend? Aber es scheint eh egal zu sein, da der Topf für 2017 wieder aufgefüllt werden soll und halt die 2016 er Förderwürdigen aus diesem Budget dann halt auch bedient werden. |
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28-11-2016, 12:47
Beitrag: #19
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RE: KfW Förderung von EMAs
Die Antragstellung sichert die Zusage ... ausbezahlt wird soviel ich weiss, in der Reihenfolge des Eingangs der Bestätigung der Inbetriebnahme und der Rechnung.
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03-01-2017, 14:14
Beitrag: #20
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RE: KfW Förderung von EMAs
Ich wollte mich noch einmal melden, habe heute den KFW Bescheid bekommen, dass die Prüfung meiner Unterlagen erfolgte und ich die 10% Mitte Febr. überwiesen bekomme. Da kommt Freude auf!
Es ging doch reibungsloser als ich dachte! |
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