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Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
03-12-2023, 13:06
Beitrag: #1
Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Hi,

Angenommen, eine Person ist als Hausmeister bei einem Unternehmen beschäftigt.
Dort gibt es eine EMA/BMA, die jedoch nicht baurechtlich vorgeschrieben ist. Die Anlage ist lediglich auf einen Wachdienst aufgeschaltet.
Nun ist vor längerer Zeit der ehemalige Errichter abgesprungen und es macht niemand die Wartung.

Der Hausmeister stammt beruflich aus der Sicherheitstechnik-Branche. Er hat die Branche verlassen, weil er keine Lust mehr auf Baustelle und überregionale Arbeitseinsätze hatte.
Die älteren, dort verbauten Anlagen kennt er aber noch und ist fachlich fit.

Der Hausmeister könnte die Anlage also technisch betreuen und die ganze Arbeit erledigen. Eigentlich ist es besser, wenn er es macht, als wenn gar nichts gemacht wird. Es braucht dann nur noch jemanden, der dann mal ein paar Stichproben macht und dann ein offizielles Protokoll unterschreibt.

Der Hausmeister hat die alten Inspektions / Wartungsprotokolle mit Excel "Nachgebaut", und die Wörter "Inspektion" und "Wartung" gegen "Begehung und Funktionsprüfung" sowie "Instandhaltung" ersetzt und dann praktisch die Wartung durchgeführt und alles eingetragen.

Könnte das irgendwie Probleme für den Hausmeister geben?

LG
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03-12-2023, 13:33
Beitrag: #2
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Moin,

bei der EMA dürfte es egal sein. Die BMA würde ich als Hausi nicht verantworten wollen. Stellt sich auch die Frage ob der/der AG an Ersatzteile kommt ohne als Errichter gelistet zu sein.

Viel Erfolg

Andreas
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03-12-2023, 14:19
Beitrag: #3
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Rein rechtlich spricht da wohl nichts dagegen, solange es keine baurechtlichen oder versicherungsseitige Vorgaben gibt. Persönliche Haftung greift als Angestellter auch nur bei grober Fahrlässigkeit, strafrechtlich bei Personenschäden auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Ob bei einer nickt vorgeschriebenen BMA aber ein Personenschaden bei Brand mit verzögerter Alarmierung überhaupt eine strafrechtliche Konsequenz des Errichters bzw. hier Hausmeister anzunehmen ist, ist aber imho auch zu bezweifeln. Ohne die freiwillige BMA wäre es ja auch passiert und diese war nicht vorgeschrieben und hat den Schaden auch nicht verursacht.

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

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03-12-2023, 14:29
Beitrag: #4
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Wenn die ausführende Person fach- und sachkundig ist und das durch Nachweise belegen kann, spricht hier nichts dagegen.
Informiere dich über die Standortsuche des Herstellers der BMA über Möglichkeiten einer Schulung, auch durch einen anderen Errichter. Hier kann der Hausmeister den verlängerten Arm übernehmen und alles kann gut werden. Ich habe so ein Konstrukt mit Absprache der Geschäftsleitung und der Versicherung am laufen. Funktioniert perfekt für beide Seiten.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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04-12-2023, 09:46
Beitrag: #5
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Die Frage ist ja noch, ist es überhaupt eine "richtige" BMA? Ist es ja generell schon mal nicht, da nicht gefordert, sondern freiwillig was eingebaut wurde.
Jetzt keinesfalls falsch verstehen, Kalandris...Aber es werden draußen auch Anlagen verkauft, die keine ordentliche BMA sind. Damit meine ich Systeme/Hersteller.
Also eher "es Rauch detektieren" und evtl. noch Handtaster.
Ich habe schon Unterhaltungen mit Kunden, die meinten, sie hätten eine BMA, aber es waren nur Heimrauchmelder mit Koppel-Relaismodul, was ein Relais auf eine EMA schaltet, die dann auch an die Leitstelle gemeldet hat.

Also wäre es gut zu wissen, welches System/Hersteller verbaut wurde. Entsprechend wäre bei den bekannten und BMA-Herstellern eine Schulung vorausgesetzt. Dann bekommt man auch die (Lizenz-) Software.

Bei der EMA eigentlich das gleiche. Solange da keine Vorschriften oder versicherungstechnische Vorgaben sind, sollte es grundlegend auch möglich sein als Betreiber sein System zu warten.
Alles freiwillig installierte ist besser als kein Schutz.

** In vino veritas **
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04-12-2023, 15:51
Beitrag: #6
RE: Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Die Frage ist halt: Ist eine EMA, die nicht nach VDE-Vornorm errichtet ist keine EMA? Nein? Dann ist zumindest mal alles was EN54 erfüllt eine BMA, auch wenns nicht direkt zur FW geschalten ist. Auch das Feuerwehrstichwort für Auslösungen solcher Anlagen im Lkr Karlsruhe ist "Private BMA".

Ob jetzt vernetzte Rauchwarnmelder, die nicht nach EN54 sind, als BMA zu bezeichnen sind, sei dahingestellt. Aber ist eine Telenot Funk-EMA keine EMA weil nicht alle Geräte nach EN50131 zertifiziert sind...?

Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik

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