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Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
04-11-2023, 18:18
Beitrag: #1
Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Hallo zusammen,

mal so aus Interesse. Sind Kameramelder sinnvoll/vorteilhaft oder reichen auch normale?

Mir geht es darum, ob die Intervention durch die durch die NSl alarmierte Polizei schneller und umfangreicher erfolgt, wenn der Alarm durch die NSL per Foto/Video verifiziert wurde im Gegensatz zu der Alarmbestätigung durch Auslösung mehrerer Melder. Wohlgemerkt natürlich im Innenbereich.

Also Szenario 1: Einbruchalarm, Foto zeigt Person, Anruf im Objekt erfolglos, Polizei wird alarmiert

Zu Szenario 2: Einbruchalarm durch mehrere Melder, Anruf im Objekt erfolglos, Polizei wird alarmiert

Ist das Vorgehen der Polizei einheitlich oder regional unterschiedlich? Hängt es davon ab um was für ein Objekt es sich handelt oder welche NSL das ist, oder was der NSL Mitarbeiter genau mitteilt.

Wäre schön das mal aus der Praxis zu erfahren.
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04-11-2023, 18:28
Beitrag: #2
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Grundsätzlich regelt der Interventionsplan der NSL die Massnahmen.
Natürlich kann der LKO über die Alarmierungsqualität, die bei verifizierten Alarmen den Interventionskräften mehr Informationen durch Fotos oder Kurzvideos geben als durch stumpfe Ansage : Alarm aus Hausnummer 7, Ort xy.
Wenn die wissen, dass mehrere Personen im Objekt sind fahren die nicht mit 1 Besatzung raus. So zumindest bei uns, da unsere Polizeidienststellen unsere Arbeitsweise kennen und sich auf die Informationen verlassen und verlassen können.
Seit wir diese Art von Verifikationen einsetzen, sind die Auf - und Zugriffe wesentlich gestiegen, selbst wenn die Täter das Objekt schon wieder verlassen hatten und dann im Umfeld aufgegriffen werden konnten.
Vor Gericht hilft das ungemein und die Statistik der Polizei beeinflusst das in hohem Maß positiv.

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04-11-2023, 18:38
Beitrag: #3
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Zunächst einmal ich kenne keinen BWM mit Kamera bei dem Die Bilder dazu geeignet wären eine Person zu identifizieren. Muss ja auch nicht unbedingt sein. Es genügt für die NSL zur Alarmverifizierung zu sehen "da ist eine Person". Wenn der NSL Mitarbeiter dann der Polizei mitteilt "Täter noch vor Ort", dann sind die in der Regel auch bemüht schnellstmöglich vor Ort zu sein. Das hängt natürlich immer davon ab, wie weit entfernt sich das nächste verfügbare Einsatzfahrzeug befindet. Und klar, es hängt auch davon ab, um was für ein Objekt es sich handelt. Ist es eine VIP Person sind die in der Regel sehr schnell. Den Fall hatte ich mal, Eine VIP Person in Frankfurt, Tochter hat Alarm ausgelöst (Fenster geöffnet bei intern scharf) innerhalb kürzester Zeit standen 6 Polizeiwagen vor dem Haus Cool

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04-11-2023, 18:49
Beitrag: #4
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Na dann richte mal die Videobwms nicht in die Tiefe des Raumes, sondern an Fallenstellen auf. Dann schraubst du die Auflösung nach oben und dann bekommst du schon Bilder und Kurzvideos, die aussage- und beweiskräftig sind. Man kann das hier leider nicht hochladen, aber ich habe Beweismittel, die sogar vor Gericht Bestand hatten. Das Zeug wird auch immer besser…

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04-11-2023, 18:54
Beitrag: #5
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Vielen Dank!

"Täter noch vor Ort" wäre es ja auch, wenn es weiterhin zu Folgeauslösungen kommt. Aber ein Video/Bild ist da sicher schon aussagekräftiger....

Also würde das in jedem Fall einen (Zeit-)Vorteil bringen Videomelder zu nutzen, denkt Ihr?
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04-11-2023, 18:59
Beitrag: #6
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Wenn es die Möglichkeit gibt, definitiv!
Als weiteres Kriterium für die Rechnungsstelle des Polizeipräsidiums!
Kannst du einen Echtalarm nachweisen, obwohl keiner mehr angetroffen wurde, gibt es keine Fehlalarmrechnung!

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04-11-2023, 19:44
Beitrag: #7
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Ich bin auch ein sehr großer Freund von Kamera-BWM. Die Verifikation wird im Regelfall bei der Polizei den Einsatz priorisiert und mit mehr Personal laufen lassen. Nur eine Streife in der Nähe frei und zwei EMA-Auslösungen? Dann wird die mit Kamera-Bild bestätigte Auslösung garantiert zuerst angefahren.

Hängt natürlich maßgeblich vom Mitarbeiter im Führungs- und Lagezentrum (BaWü) bzw. je nach Bundesland halt dem FLZ-Äquivalent oder der zuständigen Polizeidienststelle ab (wo auch immer Notrufe und Einsätze bearbeitet werden). Richtig spannend wird es halt, wenn kein Streifenwagen mehr frei ist und entschieden werden muss, ob jetzt der Anruf von der NSL hinten eingereiht wird oder ob ein Streifenwagen von einer anderen Alarmauslösung oder von einem Verkehrsunfall, Ruhestörung etc. abgezogen wird.

Aus dem Bereich Karlsruhe kenne ich das so, dass im städtischen Umfeld auch mal schnell ein Diensthundeführer und ein HGrKw mit paar Leuten drin bei ner 0815-EMA-Auslösung anrollt und nicht nur ein Streifenwagen. Im ländlichen Bereich ist es da halt manchmal schon schwieriger und die Polizei muss ggf. auch mal Einsätze priorisieren und bestimmte Einsätze warten lassen.

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Priorisierung der EMA/ÜMA-Einsätze grob wie folgt aussehen dürfte:
1. Mit Videofernschaltung oder Kamera-BWM bestätigter Überfall
2. Überfallalarme in kritischen Objekten mit Polizeiaufschaltung
3. Bestätigte Überfallalarme in NSL-Objekten (bspw. Einbruchalarm -> Anruf -> Überfallcodewort)
4./5. Unbestätigte Überfallalarme in NSL-Objekten
4./5. Mit Videofernschaltung oder Kamera-BWM bestätigter Einbruch ohne Zweifel an der Situation (5 vermummte Personen stehen mit dem Auto im Verkaufsraum des Juweliers)
6./7. Einbruchalarme in kritischen Objekten mit Polizeiaufschaltung
6./7. Mit Videofernschaltung oder Kamera-BWM begrenzt bestätigter Einbruch (nicht maskierte Person im Objekt, niemand telefonisch erreichbar)
8. Unbestätigte Einbruchalarme, auch wenn es zu mehreren ausgelösten Meldern kam

Ab welchem Punkt man Streifenwagen von anderen Lagen abzieht, kommt halt drauf an. Mag sein dass der FuStw aufem Weg zur Ruhestörung durchaus auch zum regulären Einbruchalarm geschickt wird vorher, aber eben sehr sicher zum bestätigten Alarm; der FuStw aufem Weg zur häuslichen Gewalt wird je nach Lagebild dann halt vielleicht noch zum unbestätigten Überfallalarm geschickt oder je nach Lagebild dann nichtmal zum bestätigten Überfall.

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04-11-2023, 21:10
Beitrag: #8
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Wie wird denn die Aufschaltung technisch realisiert? Ajax, Jablotron haben soweit ich weiß eigene Protokolle die dann auch Bilder übertragen können. Daitem über Viewcom ja auch. Aber diese Protokolle kann ja nicht jede NsL. Wie macht Ihr das?
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04-11-2023, 23:24
Beitrag: #9
RE: Bewegungsmelder mit Video- bzw. Fotofunktion
Bei Systemen mit proprietärem Protokoll eine NSL nutzen (lassen), die das Protokoll kann. Einige wenige Hersteller wie Hikvision mit der AX Pro oder Climax, die auch für Lupus produzieren, ermöglichen die Übertragung per FTP an quasi jede beliebige NSL, die auch mit Bilder oder Kameras händeln kann.

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