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Wahlgerät-Leergehäuse sinnvoll und/oder notwendig?
04-04-2017, 17:06
Beitrag: #1
Wahlgerät-Leergehäuse sinnvoll und/oder notwendig?
Hallo, wir haben momentan zwei Angebote für eine D22 vorliegen. Was uns verwundert:

Errichter 1 sagt: Die Anlage muss mit einem Wahlgerät-Leergehäuse ausgestattet sein.

Errichter 2 sagt: Die Kosten kann man sich sparen, denn das GSM+IP Modul kann in die Zentrale gesteckt werden.

Welche Aussage trifft denn nun zu? Und wenn tatsächlich beides geht, worin besteht der Mehrwert des Leergehäuses?

Danke und viele Grüße!
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04-04-2017, 21:17
Beitrag: #2
RE: Wahlgerät-Leergehäuse sinnvoll und/oder notwendig?
Willkommen im Forum,

grundsätzlich lassen sich die TWG-Module in die Zentrale einbauen.
Es kann aber Sinn machen, diese Funktionalität in einem separaten Gehäuse räumlich zu trennen.

Ich würde den Errichter mit dem separaten Gehäuse nochmal fragen, warum er es räumlich trennen will. Ich denke, er wird es auch vernünftig erklären können, wenn man nochmal gezielt nachfragt...

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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08-04-2017, 09:56
Beitrag: #3
RE: Wahlgerät-Leergehäuse sinnvoll und/oder notwendig?
Ob es notwendig ist, lässt sich schwer sagen - wir kennen ja Deine häusliche Situation nicht ... sinnvoll ist es auf jeden Fall.

1. Die Zentrale kann weiterhin mit Batterie betrieben werden ... keine Probleme mit Stromausfall, Überspannung oder Blitzeinschlag bezogen auf die Funktion des Systems vor Ort.
2. Das Wählgerät kann "irgendwo" (Router, Netzwerkdose im Dachgeschoss usw. usf.) montiert werden.
3. Durch die räumliche Trennung ist eine Manipulation bzw. ein mechanischer Angriff schwieriger, da an zwei Stellen angegriffen werden muss.
4. Der Standort des Wählgerätes ist schwieriger zu finden ...

usw.

Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich das Zusatzgehäuse.

Einzige Kombination wo das Zusatzgehäuse keinen Sinn ergibt: der Kunde möchte keine App und auch keinen Wachdienst und entscheidet sich für das GSM Modul
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