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KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
08-12-2015, 09:18
Beitrag: #30
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Also bei einem EFH mit einer Wohneinheit sind bis zu 15.000€ förderfähige Maßnahmen einreichbar. Davon werden dann bei Zusage 10% von der KFW ausgezahlt. Die Mindestauszahlung kann nicht niedriger als 200€ sein, wodurch sich eine Mindestinvestitionssumme von 2000€ ergibt. Bei zwei Wohneinheiten können pro Wohneinheit bis zu 15.000€ förderfähige Maßnahmen eingereicht werden.

Die Mindestanforderungen sind eine EMA, die die EN50131 Grad 2 oder besser erfüllt. Der Errichter muss für die Richtigkeit geradestehen. Auch würden solche Geschichten wie Onlinehandelkauf und dann vom Elektriker um die Ecke eventuell als Betrug ausgelegt werden können und das wird richtig ungemütlich.

Das Antragsformular ist am PC auszufüllen, auszudrucken und dann zu unterschreiben und einzureichen. Fax und eMail gehen nicht, nur der postalische Weg. Sollte etwas im Antrag nicht stimmen, unleserlich sein, etc. wird grundsätzlich abgelehnt.

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau? - Jens Knoche - 08-12-2015 09:18

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