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Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
17-04-2021, 10:24
Beitrag: #5
RE: Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
Rechtlich gesehen ist es tatsächlich so wie @mick es beschreibt.
In diesem speziellen Fall würde ich von der Auftragsannahme absehen und ihn mit den entsprechenden Hinweisen versehen woanders hinschicken.
Solche Typen sind unbelehrbar und treten dich im Nachgang noch tiefer in die Choose, wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht.
In alllen anderen Fällen muss erstmal der Apparat in Gang kommen oder gesetzt werden. Worst case Szenarien als alltagsbegegnend anzusetzen halte ich für falsche Signale. Aber das ist meine persönliche Meinung. Jeder muss für sich entscheiden, wie weit er gehen will.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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RE: Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung - funkistnichtalles - 17-04-2021 10:24

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