Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
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16-04-2021, 18:13
Beitrag: #3
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RE: Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
Soweit ich weiß, kannst du nur haftbar gemacht werden, wenn du den Kunden nicht über die Unrechtmäßigkeit der Überwachung aufgeklärt hast.
An erster Stelle haftet immer der Kunde für rechtliche Probleme, dieser könnte aber unter Umständen (falsche Belehrung etc.) den Errichter verantwortlich machen. Deshalb würde ich den Kunden unbedingt über die Möglichen Gefahren und Konsequenzen (kannst da auch gut Urteile und Gesetze angeben) SCHRIFTLICH Aufklären. Diese Belehrung und am besten noch eine schriftliche Haftungserklärung bzw. Unterlassung(dass du da raus bist) unterschreiben lassen. Dann solltest du ziemlich Safe sein... P.s. hast du eine Rechtsschutzversicherung? Achso und natürlich auch alles schön dokumentieren und das auch unterschreiben lassen. Wenn dir das zu stressig ist, lass es lieber! Ein Risiko, mit einer Klage konfrontiert zu werden ist trotz aller Belehrungen etc. vorhanden. Obwohl du die Verhandlungen wahrscheinlich gewinnst, hast du natürlich trotzdem viel Arbeit und Aufwand (Anwalt kontaktieren, zur Verhandlung fahren etc.). Oder du richtest die Kameras bei der Montage nur auf das Grundstück des Kunden aus, aktivierst aber die Erkennung auf dem gesamten Bild. Dann die Installation entsprechend dokumentieren und auch unterschreiben lassen (also die rechtskonforme Installation). Danach soll der Kunde seine Kamera halt selber nochmal neu ausrichten. Hierdurch bist du dann vermutlich komplett aus dem Schneider. |
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