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Öffentliche Straße schwärzen/maskieren ausreichend gemäß Gesetz.
08-11-2017, 13:24
Beitrag: #3
RE: Öffentliche Straße schwärzen/maskieren ausreichend gemäß Gesetz.
Bitte nicht als Rechtsberatung auffassen.
Ich bin selber Datenschutzbeauftragter und kann sagen, dass das schwärzen nicht ausreicht. Öffentlicher Bereich darf nicht im Erfassungsbereich sein.

Ob hier § 319 StGB zur Geltung kommt, kann ich nicht sagen.

ich habe gerade einen Beitrag in unserem Magazin gefunden.

Auszug:
Wenn eine Kamera oder eine Attrappe nur den Eindruck erwecken, dass sie das Nachbargrundstück aufnehmen, muss man diesen Eindruck auf Verlangen beseitigen. Das kann beispielsweise durch eine Neuausrichtung oder auch die Installation von Sichtblenden umgesetzt werden.
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RE: Öffentliche Straße schwärzen/maskieren ausreichend gemäß Gesetz. - cambuy - 08-11-2017 13:24

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