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Ständig besetzte Stelle?
23-02-2017, 21:36
Beitrag: #2
RE: Ständig besetzte Stelle?
Es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die BMA (wenn es überhaupt eine ist) gebaut wurde. Ohne behördliche Forderung kannst du mit der Anlage machen, was du willst. Die kann auch ne Postkarte im Alarmfall schreiben.
Bei einer geforderten Anlage musst du die DIN 0833 sowie die Auflagen des planenden Brandschutzingenieurs und der örtlichen Behörden zu Rate ziehen. Teilweise gibt es auch geforderte Anlagen auch nur, weil Ruheräume vorhanden sind und eine HM-Aufschaltung dann seitens der Feuerwehr oder des Bauordnungsamts verweigert wird.

Wenn die Meldungsweiterleitung auf das Kundenhandy seitens Bauordnungsamt, Feuerwehr oder BS-Planer als Auflage drinsteht, geht das in Ordnung.
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RE: Ständig besetzte Stelle? - 5624 - 23-02-2017 21:36
RE: Ständig besetzte Stelle? - 5624 - 23-02-2017, 22:29



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