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Ständig besetzte Stelle? - Druckversion

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Ständig besetzte Stelle? - Privateruser - 23-02-2017 20:25

Guten abend,

Weiß jemand ob es für eine Ständig besetute Stelle eine Vorschrift gibt alsoab wann es eine ist?

Hibtergrund ist folgender. Wir haben einen Kunden der bekommt seine Brandmeldungen mittels ÜE auf sein Handy. Zählt das als ständig besetzte stelle? Mir war so als wenn es nicht zählt, weil es sein kann das das Handy mal aus ist oder kein empfang hat.


RE: Ständig besetzte Stelle? - 5624 - 23-02-2017 21:36

Es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die BMA (wenn es überhaupt eine ist) gebaut wurde. Ohne behördliche Forderung kannst du mit der Anlage machen, was du willst. Die kann auch ne Postkarte im Alarmfall schreiben.
Bei einer geforderten Anlage musst du die DIN 0833 sowie die Auflagen des planenden Brandschutzingenieurs und der örtlichen Behörden zu Rate ziehen. Teilweise gibt es auch geforderte Anlagen auch nur, weil Ruheräume vorhanden sind und eine HM-Aufschaltung dann seitens der Feuerwehr oder des Bauordnungsamts verweigert wird.

Wenn die Meldungsweiterleitung auf das Kundenhandy seitens Bauordnungsamt, Feuerwehr oder BS-Planer als Auflage drinsteht, geht das in Ordnung.


RE: Ständig besetzte Stelle? - Privateruser - 23-02-2017 21:57

Okay danke, es ist ein Haus mit 10 Mieter und die ist gefordert aber ohne Aufschaltung zur Feuerwehr.


RE: Ständig besetzte Stelle? - 5624 - 23-02-2017 22:29

Dann ist es eine Hausalarmanlage und keine Brandmeldeanlage. Diese dient rein der Evakuierung.


RE: Ständig besetzte Stelle? - Privateruser - 24-02-2017 06:07

Okay dann braucht er, bei einer Überbrückungszeit von 35 Stunden keine ständig besetzte Stelle und es reicht seine eigene nummer?


RE: Ständig besetzte Stelle? - Time_to_wonder - 24-02-2017 16:11

Meine Güte, hast Du einen separaten Buchstabenschüttler im Einsatz? Das ist ja kaum zu lesen.


RE: Ständig besetzte Stelle? - Privateruser - 24-02-2017 16:34

Ja so ungefähr, hab manchmal dicke Finger.