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Vergünstigungen Versicherungen?
23-01-2019, 09:28
Beitrag: #7
RE: Vergünstigungen Versicherungen?
(22-01-2019 20:37)Funkalarmprofi schrieb:  In dem Moment wo Deine Alarmanlage in irgendeiner Form prämienmindernd berücksichtigt wird, ist sie Bestandteil des Vertrages - was im Umkehrschluss bedeutet: "vergisst" Du (oder Deine Oma) das Scharfschalten, verletzt Du Deine Mitwirkungspflicht und die Versicherung kann (und wird) dies im Schadensfall dankend als Anlass zur Minderung eigener Zahlungsverpflichtungen nehmen.

Ich würde mir überlegen ob es das Risiko wert ist.

aber hat man die Pflicht nicht generell - auch wenn die Anlage nicht "im Vertrag aufgenommen" wurde? Ich dachte immer, sobald eine Sicherungsmaßnahme vorhanden ist, muss sie auch genutzt werden. Sprich wenn das Fenster abschließbare Griffe hat, müssen diese auch abgeschlossen werden oder die Alarmanalge aktiviert werden. Ist dies nicht so?

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RE: Vergünstigungen Versicherungen? - olfiHH - 23-01-2019 09:28

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