Daitem D22 Feedback
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02-04-2017, 17:01
Beitrag: #23
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RE: Daitem D22 Feedback
(02-04-2017 11:43)d22user schrieb: Zum einen hat jeder Kunde ein Anrecht auf den Errichtercode, wie auch schon durch richterlichen Beschluss bestätigt wurde. Hast Du für diesen "Beschluss" mal bitte eine Quellenangabe? Ich habe noch nie gehört, dass sich ein deutsches Gericht mit dieser Thematik beschäftigen musste. Danke. Dem Wunsch nach Aufteilung des "Problems" folge tragend, werde ich meine Antwort also splitten ... zuerst der Teil, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Ich sehe ich das wie Radiotraffic: jemand der nicht weiss was er da macht und wegen fehlender Visualisierung durch nicht vorhandene Programmiersoftware auch keinen Überblick über die Einstellungen bekommt, sollte in seinem eigenen Interesse die Finger vom Montagebetrieb lassen. Sollte bei uns ein Kunde auf Herausgabe des Errichtercodes bestehen, dann wäre das auch kein Problem - wir stellen ihm dort die werkseitige Kombination ein, erzeugen einen Anlagenbericht mit vollständiger Programmierung und lassen uns bestätigen, dass wir ab sofort keinen Zugriff mehr auf die Parametrierung haben. ... und jetzt der Teil mit den "rechtlichen" Konsequenzen: Der Kunde sollte sich darüber im Klaren sein, dass er seinen Anspruch auf die kostenlose Garantieerweiterung auf insgesamt 5 Jahre auf's Spiel setzt - Zitat aus den Garantiebedingungen: "Der Garantieanspruch erlischt bei: - Nichtbeachtung der Einbau-, Montage- oder Wartungsanweisungen von Atral-Secal ..." Wie willst Du als Endkunde die Einhaltung der obigen Anweisungen nachweisen, wenn Du sie auf Grund fehlender Produktschulung nie gelesen haben kannst? und weiter: "- Eingriffen ... jeglicher Art, ohne dass eine entsprechende Anweisung seitens Atral-Secal erteilt wurde." Als Errichter bin ich gemäss meines Vertrages automatisch Erfüllungsgehilfe des Herstellers - als Endkunde dürfte es schwer sein an entsprechende Anweisungen zu gelangen. Heisst dann auf gut deutsch: es gilt die gesetzliche Regelung ... 6 Monate Garantie + 18 Monate Gewährleistung ab Kaufdatum. Dazu kommt: praktisch kannst Du als Endkunde auch gar nicht im Besitz einer Montageanleitung oder der Programmiersoftware sein, denn sämtliche technische Unterlagen des Systems unterliegen dem Urheberrecht. Streng genommen heisst das: die Weitergabe oder Vervielfältigung (auch elektronisch) ist untersagt. Also selbst wenn Du Deine Kenntnis der "Einbau-, Montage- oder Wartungsanweisungen" beweisen könntest, müsstest Du erklären können, wie Du an die Unterlagen herangekommen bist. (02-04-2017 11:43)d22user schrieb: ... Ich halte es für fahrlässig, sich den Errichtercode nicht aushändigen zu lassen. In wie fern ist das fahrlässig? Ich halte es eher für fahrlässig, den Errichtercode in die Hände eine Unwissenden zu geben ... zumindest so lange, wie ich als Errichter meinen Kopf für die korrekte Programmierung hinhalten muss. |
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