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Hilfe bei Überwachungskamera am Türspion
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02-02-2016, 23:43
Beitrag: #13
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RE: Hilfe bei Überwachungskamera am Türspion
Du solltest Dir hierzu rechtlichen Bestand suchen. Das gesamte Thema ist sehr umfassend.
Hier besteht ein berechtigtes Interesse. Jetzt ist spucken, solange es kein Anspucken von Personen ist, keine so schwerwiegende Straftat. Wenn es allerdings schon strafbewährte Unterlassungserklärungen gibt besteht auf jeden Fall ein Interesse an Beweissicherung. Lasse Dich mal beraten. Evtl. Gibt es ja die Möglichkeit die Überwachung mit richterlichem Segen vorzunehmen. Dann können wir über mögliche technische Lösungen sprechen. Auf jenen Fall solltest Du, wenn Du selbst nochmals Zeuge wirst umgehend die Polizei mit der Beweissicherung (Spucke) beauftragen. Anhand DNA ist diese eindeutig zuzuorden. Dann ist das Thema durch. Weiterhin solltest Du jede Tatsächliche Ruhestörung Ordnungsbehördlich melden und protokollieren. Bei Häufung käme eine Mietminderung in Frage. Diese könnte Dein Vermieter als Schaden vom Verursacher/Störer geltend machen. Dies könnte irgendwann zur fristlosen Kündigung der störenden Mieter führen. Wie gesagt: hier ist rechtlicher Rat und langer Atem gefragt. Aus Hilflosigkeit jetzt selbst auf die falsche Seite des Rechts zu geraten ist auf jeden Fall falsch. |
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