Welches System? analog, SDI, CVI, TVI, AHD
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27-12-2015, 15:43
Beitrag: #10
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RE: Welches System? analog, SDI, CVI, TVI, AHD
(27-12-2015 14:27)funkistnichtalles schrieb: Was ist dann dein Plan? Technische Gedanken dazu, ähnlich wie vorgebracht. Mein Text ist die Aussage eines Händlers und genau andersherum in der Argumentation eines anderen Händlers, der nur darauf verwies, dass alles das gut sei was viel verkauft wird. Wie doch die wege der Betrachtung voneinander abweichen. Es sind ja nur "Händler" (Al Bundy) Vielleicht gibts da noch ein paar Dinge de man wissen sollte. (27-12-2015 14:49)evertech schrieb: .. Und wir motzen hier nicht. Wir haben Spass an den Diskussionen. Ach na wenn das Spaß ist, dann weiter "Gut Freud". (27-12-2015 14:49)evertech schrieb: Wir sind aber nicht in Texas wo es schon langt am fremden Grundstück für eine Morddrohung eine Kugel abzubekommen. siehe oben: 1. Wer auf Grunsdrücke oder in Wohnungen Dritter widerrechtlich ungewollt eindringt, hat diese Persönlichkeitrechte nicht und ist zumindest ein Einbrecher. Siehe auch §34 StGB Rechtfertigender Notstand. http://www.rodorf.de/03_stgb/08.htm "Wer im rechtfertigenden Notstand auf Personen oder Sachen einwirkt, handelt rechtmäßig." Gemäß § 34 StGB ist rechtfertigender Notstand nur gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut 2. Gefahr kann nur durch die vorgenommene Handlung abgewehrt werden 3. Geschütztes Rechtsgut muss das beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich überwiegen (Güterabwägung) 4. Wille, die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwehren Ein unverletzliches Rechtsgut als Beispiel ist neben Werten, die man beschädigen oder stehlen kann auch die nichtdingliche Privatsphäre, die auch mit der "unverletzlichkeit der Wohnung" auch im GG enthalten ist. |
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