Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst
|
07-12-2015, 15:05
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst
nochmal: du kannst bestimmen, ob die immer oder nur bei Alarm schauen können oder sollen.
Bei uns ist es dahingehend freigegeben, da diese Systeme bei uns als vollwertiges Alarmsystem genutzt sind. Jenachdem welche Qualität die NSL hat geht das sowohl als auch. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn du also so schon die Kams und die Alarmierung draufgebracht hast, ist der Weg in die NSL nun nicht mehr weit. Da brauchts dann vielleicht auch keinen Errichter mehr, je nachdem wie deine NSL reagiert. Schaltest du auf und du kannst so wie es ist deren Technische Anschlussbestimmungen erfüllen und es funktioniert so wie besprochen und getestet, so spricht nichts dagegen, wenn du es selbst machst. Es muss für die nur ohne Aufwand und Klimmzüge funktionieren. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst - keinbruch - 07-12-2015, 11:21
RE: Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst - funkistnichtalles - 07-12-2015, 12:05
RE: Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst - keinbruch - 07-12-2015, 14:54
RE: Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst - funkistnichtalles - 07-12-2015 15:05
RE: Heitel System zur Alarmverifikation durch Wachdienst - keinbruch - 07-12-2015, 17:10
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste