KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
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27-11-2015, 07:57
Beitrag: #14
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RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Genau, die Rechnung muss vorgelegt werden. Zudem muss der Errichter auf einer Seite des Antrags per Unterschrift und Stempel bestätigen, dass die Angaben zum Alarmsystem (das übrigens mindestens EN50131 Grade 2 entsprechen muss) richtig sind und die Anlage entsprechend eingebaut wurde.
Wichtig ist auch noch, dass das Datum des Eingangsstempels der Antragsunterlagen bei der KfW vor dem Datum der Rechnung liegen muss. Bereits abgerechnete Sachen werden nicht berücksichtigt, aber man muss nicht zwingend warten bis die Zu- oder Absage kommt. Auch sollte die eingereichte Endsumme (lt. telefonischer Aussage) 10-20% über dem eigentlichen Angebotspreis für die Ein-/Umbaumaßnahmen liegen, da auch anschließende Reparaturarbeiten die durch den Einbau nötig sind, mit förderfähig sind. Also z.B. Malerarbeiten um Durchbrüche (bei verkabelten Anlagen oder beim einsetzen von Gittern) wieder schick zu machen. Sollte bei einer Funkanlage ja nicht viel anfallen aber es soll ein kleiner Puffer rein. Abgerechnet wird dann, falls der Antrag genemigt wird, nach Rechnungsstellung. So zumindest die Theorie, letztendlich bleibt aber nur sich selber schlau zu machen und da mal anzurufen oder sich den Antrag runter zu laden. |
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