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KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
26-11-2015, 07:33
Beitrag: #11
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Förderfähig sind auch die Handwerkerleistungen. Wie hoch der Aufwand bei einer Lupus ist kann ich nicht sagen, aber Grundsätzlich würde ich ihn bei einer Funkanlage mit etwa 10-15% vom Nettopreis ansetzen.


Zitat aus dem Anschreiben des BHE:

Zitat:Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen sind z.B.: Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Einbau oder Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, Nachrüstung von Fenstern sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden.


Die Höhe der Zuschüsse beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2.000 Euro. Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen min. 200 Euro und max. 1.500 Euro ausgezahlt.
Möchten Sie Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch gleich mit einem altersgerechten Umbau verbinden, beträgt die max. Höhe des Zuschusses 5.000 Euro. Der Förderstandard "Altersgerechtes Haus" wird mit 12,5 % bezuschusst (max. 6.250,- Euro).

Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen.
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RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau? - dermichel - 26-11-2015 07:33

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