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Nachträglich Sperrelement einbauen
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05-06-2015, 04:14
Beitrag: #16
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RE: Nachträglich Sperrelement einbauen
Seuftz !!! Ich glaub ich geb´s auf !!!
![]() (04-06-2015 23:09)Alarmservice-Hamburg schrieb: Letztlich muss das der Betreiber entscheiden. Hat er keinen weiteren Ausgang (Terrassentüren, Nebentüren...), dann wird man sicher das Sperrelement nur bei extern scharf aktivieren. NEIN ! Ohje, ohje und nochmals NEIN ! Ich weiß nicht wie ich mich noch klarer ausdrücken soll ohne von der Netiquette abzuweichen und hier jemand auf die Füße zu treten. Falls das bereits geschehen sein sollte so war das nicht das Ziel meines Einwands! Bitte versteh mich nicht falsch es geht mir hier um die Sache da dies leider noch immer nicht alle Errichter, Tür- und Fensterbauer, E-Planer, Architekten usw. erreicht hat. EIN SPERRELEMENT GEHÖRT NICHT AN EINE TÜR DIE ALS FLUCHT UND RETTUNGSWEG DIENT! Dies war einmal! Es ist mittlerweile einfach nicht mehr Zulässig! Und das aus gutem Grund, und es ist dabei völlig egal in welchem Gebäude sich diese Tür befindet. Ich treffe immer wieder auf erstaunte Gesichter bei einem Planungs- oder Beratungsgespräch, oder auf einem vor Ort Termin wo die Dinger schon mal eingebaut wurden da die Ausschreibungen seit gefühlten 100 Jahren von den Ing.Büros einfach kopiert werden und der Türbauer es dann so ausführt. Eine Rote Ampel bedeutet eben nun mal auch eindeutig Stop und ist keine Empfehlung alá langsam weiter fahren. Viele Grüße Loenne Wer nichts weiß muss alles glauben ! |
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