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Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
16-04-2021, 18:18
Beitrag: #1
Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
Ein Interessent erwartet, dass ich die Kameras im dicht bebauten Wohngebiet so ausrichte, dass er die Strasse, Bürgersteig, Nachbars Fenster, etc. nicht nur im Live Bild sieht, sondern dass diese Aufzeichnen, sobald sich dort was bewegt, was bedeutet, dass die Bereichseinstellung komplett markiert wird.
Das der Interessent damit gegen DSGVO in allen Belangen verstößt ist klar, aber wie verhält sich das für mich als Errichter?
Mache ich mich da Mitschuldig?
Gibt es dazu irgend ein Grundsatzurteil (ich habe leider nichts gefunden)?

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Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung - sicherheitstechnik-siegen - 16-04-2021 18:18

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