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Minimalanforderung Rauchmelder
10-03-2012, 11:16
Beitrag: #1
Minimalanforderung Rauchmelder
Hallo zusammen,

ich habe auch Rauchmelder an der Secvest gekoppelt.

Meine Frage nun ob es ausreichend ist fürs erste (Grundausstattung) pro Etage den zentralen Raum mit einem Secvest-Rauchmelder auszurüsten und alle anderen Melder in normaler Ausführung, z.B. FlammEx (nicht an die Zentrale gekoppelt) anzubringen.

Ich habe es nämlich aktuell so aus Kostengründen gelöst...

Was meint Ihr?

Beste Grüße
Christoph
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10-03-2012, 14:32
Beitrag: #2
RE: Minimalanforderung Rauchmelder
"Ausreichend" ist je einen Rauchmelder in alle Schlafzimmer und Flure. Dabei ist es egal ob zentralengebunden oder ungebunden. Alles andere ist Bonus. Ich würde jedoch die Zentralenmelder in die Räume mit dem größten Brandrisiko bauen.

Grüße
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10-03-2012, 19:36
Beitrag: #3
RE: Minimalanforderung Rauchmelder
Grundsätzliche Zustimmung @ rukoolla!
Abhängig davon, in welchem Bundesland du lebst, gibt es unterschiedliche Vorschriften, welche Räume überwacht werden müssen, nachzulesen in der jeweiligen LBO (Landesbauordnung). In den meisten Ländern ist man sich zumindest bei den Schlafräumen so halbwegs einig geworden, alles andere variiert immer etwas.
In S.-H. z.B. müssen alle Schlafräume (auch die Räume, in denen nur zeitweise jemand schläft, also z.B. ein Gästezimmer) und die "notwendigen" Wege, die zum Ausgang eines Gebäudes führen (also meistens der Flur/Treppenhaus) mittels "Rauchwarnmeldern" überwacht werden.
So weit, so gut die Theorie... Rauchwarnmelder sind per Definition (optische) Rauchmelder, die über eine eingebaute Alarmierung (= Sirene) verfügen müssen, was auf kaum einen (keinen?) Melder zutrifft, der an eine Gefahrenmeldeanlage (in deinem Fall ja eine Einbruchmeldezentrale) angeschlossen wird, da an einer GMA ja die Sirenen diesen Part übernehmen. Folglich verstößst du also bei Verwendung dieser Art von Meldern gegen die jeweilige LBO - das ist klasse, oder?!
Technisch gesehen hast du also durch deine Anlage (im Idealfall sogar mit Aufschaltung an einen Wachdienst, der dann sogar merkt, dass es brennt, wenn du gar nicht zuhause bist) eine deutlich höherwertige Überwachung als durch die vorgeschriebenen Mistdinger, sie entspricht nur leider nicht den Vorgaben...
Währenddessen entspricht jede Hütte, in der nur genug Baumarktmelder für 3,89 EUR/Stck. an der Decke hängen, den Vorschriften (und wenn es im Gästezimmer im KG mal qualmt, merkt es im Schlafzimmer im OG niemand, weil die Melder wahrscheinlich noch nicht mal per Funk oder Draht miteinander vernetzt sind und die Tröte im Melder eben zwar ihre 90 dB/m schafft, aber damit trotzdem nicht durch drei geschlossene Türen bis oben zu hören ist) ... So ein Quatsch, unser Dank dafür geht an die deutsche/europäische Politik!!!
Hatte ich eigentlich schon erwähnt, dass derzeit keinerlei Überwachungs- oder Kontrollstelle existiert, die das Vorhandensein solcher Melder überprüft? Einzig dein Versicherer kann dir nach einem Brand die Leistungen vorenthalten, wenn du keine Melder hattest (Meinen Respekt an alle Brandermittler, die hinterher noch beweisen können, dass dieser ganze zusammengebackene Plastikkrams, der in einem ausgebrannten Haus herumliegt, nicht u.a. aus meinen selbstverständlich ehemals vorhandenen und während des Brandes als Matschepampe von der Decke getropften Rauchwarnmeldern besteht)... ;o)

Fazit: Vorschriften sind manchmal eben doch nur zum Beugen da, lass' es erst einmal so, wie es ist und sobald wieder Geld da ist, rüstest du deine Anlage weiter auf. Wenn es dich optisch nicht stört, kannst du ja in den Schlafräumen einen Baumarkt-Rauchwarnmelder als Alibi hängen lassen ;o)

Ach ja: Baumarkt-Rauchwarnmelder werben gerne mit der Aufschrift "VdS-geprüft", das ist den Druckaufwand nicht wert (verkauft sich aber leider trotzdem super), weil es NICHTS aussagt!!!
"VdS-zugelassen" ist da schon etwas ganz anderes, das besagt, dass der VdS nicht nur einmal in den Fingern gehabt haben muss (bis hierhin reicht VdS-geprüft), sondern dass diese Melder die Tests des VdS mehr oder weniger zufriedenstellend überlebt haben und ihr Siegel daher auch irgendwie verdient haben (Fälschungen aus Fernost mal ausgenommen)!

VG vom 'Seitenschinder'

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
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11-03-2012, 09:26
Beitrag: #4
RE: Minimalanforderung Rauchmelder
Hallo Ollik,

der Rauchmelder für die Secvest hat auch einen integrierten Piezo-Alarmgeber, damit sollte die LBO erfüllt sein. Also dieser meldet auch selbst "Feuer", nicht nur an die Zentrale.

Ich habe in jedem Raum ausser Eingangsbereich, Küche und Bad einen Rauchmelder.

Allerdings nur pro Etage in den Zentralräumen möchte ich einen, der an die Alarmzentrale meldet. Also Wohnzimmer, Flur im Keller und Flur/ Treppenhaus im OG. Alle anderen sind keine billig-Melder, sondern schon Qualitätsmelder, die schon 25€/ Stück kosten. Leider kosten die Melder für die Alarmanlage das vierfache, weshalb ist diese noch nicht alle tauschen will, erst nach und nach.

Dashalb fragte ich, ob die Aufschaltung pro Etage zunächst reicht...

Beste Grüße
Christoph
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12-03-2012, 00:16
Beitrag: #5
RE: Minimalanforderung Rauchmelder
Hi Christoph,

vielen Dank für deine Infos zu den Meldern, das hilft auch mir weiter! Dann habe ich wirklich keinerlei Bedenken zu deinem jetzigen Ausbaustand, zumal sich dieser ja nach und nach noch weiter verbessern wird!

Ich wünsche dir rauchfreie Zeiten (und stecke mit erstmal eine Zigi an, grins)!

VG Olli

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