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Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
18-01-2016, 15:55
Beitrag: #1
Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Hallo,

ich hab eine Frage und zwar gibt es eine Vorschrift für die Lage für Fluchttüren für einen Raum, welche direkt ins Freie führen ?

Ich habe mal eine kleine Skizze erstellt als Beispiel.

Ist es egal ob die Türe (womit ich den Raum betrete) gegenüber der Fluchttür ist (Eingang B) oder muss es so angeordnet sein, dass diese immer versetzt ist (Eingang A) ?

Zur Info, es handelt sich um einen Klassenraum in einer Schule.
Bei NW-Räumen ist es ja gefordert, dass die Türen versetzt voneinander liegen.

Danke!


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18-01-2016, 16:34
Beitrag: #2
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Das Thema kommt nicht aus dem Baurecht, sondern aus der "RISU"-Richtlinie.
Wenn Du danach googelt, müsstest Du alles finden. So etwas ist Ländersache.

Gruß Jörg
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19-01-2016, 08:39
Beitrag: #3
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Hab dort nix gefunden, wo geschrieben steht, dass eine Eingangstür nicht gegenüber der Fluchttür liegen darf.

Das Beispiel mit dem NW-Raum hab ich auch nur so aufgeschnappt.

Wollt ja nur wissen ob es vllt. eine bekannte Vorschrift gibt, wie für Flure etc.
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19-01-2016, 09:36
Beitrag: #4
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Deine Frage ist nicht besonders konkret. Wenn man das jetzt abschließend beurteilen soll, müsste man sämtliche baurechtlichen Vorschriften (z.B. LBauO, Sonderbau-Regelungen) und darüber hinaus alle berufsgenossenschaftlichen Regeln durchackern. Das machen üblicherweise Architekten bei der Planung solcher Gebäude.

Jeder, der jetzt auf Deine Frage in #1 schreibt: "Nein, gibt es nicht!" läuft Gefahr, irgendeine Vorgabe nicht zu kennen, in der es dann doch eine entsprechende Vorgabe gibt. Wie soll also hier eine abschließende Antwort möglich sein? Das kann ein Internetforum sicher nicht leisten...

Gruß Jörg
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22-01-2016, 23:41
Beitrag: #5
RE: Fluchttür gegenüber Eingangstür ?
Fluchtwege sind immer heikel. Hier gibt es je nach Nutzung des Objekts, des Bundeslandes und der Laune des prüfenden Beamten verschiedene korrekte Varianten.

Es macht u.a. einen Unterschied, ob ein Raum von betriebsfremden Personen genutzt wird oder nicht.

Das kann sich sogar innerhalb des gleichen Gebäudes unterscheiden, wie Fluchtwege angeordnet sein müssen. In dem Gebäude, in dem ich arbeite, sitzt auch ein Möbelgroßhändler. Sowohl wir (reine Verwaltung) als auch der Händler haben einen nahezu gleichgroßen Raum. Wir brauchen nur einen Fluchtweg in einen anderen Brandabschnitt, der auf dem Flur durch eine Brandschutztür getrennt wird. Beide zeigen in die gleiche Richtung. Der Händler musste, weil hier gehäuft betriebsfremde Personen unterwegs sind, einen Fluchtweg, der zum einen in eine andere Richtung führt (geht 90° vom Zugang aus gesehen nach rechts) und der Fluchtweg muss auch doppelt so breit sein.

Ich kenn jetzt nur die Lage im Handel, aber hier führen die Fluchtwege häufiger in die gleiche Richtung, nur eben baulich getrennt.

Die einzig sichere Methode ist das lokale Bauamt zu kontaktieren, die wissen, wann welche Vorschrift greift. Es gibt einfach zu viele Variablen.
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