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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
29-01-2016, 15:46
Beitrag: #21
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
(29-01-2016 14:24)funkistnichtalles schrieb:  Ein Glück, dass der EUGH ein zahnloser Tiger ist.
Man kann ja mal versuchen, phrophylaktisch Schadenersatz einzuklagen. Erstmal musst du beweisen, dass du aufgenommen wurdest,
dann berechtigt dies dich vielleicht zur Klage. dann must du nach weisen, dass du in deinen Rechten beeinträchtigt wurdest.
Dann wird geprüft, ob ein übergeordnetes Interesse besteht. Dann ....
Es ist wie mit den Eunuchen. Sie wissen wie es geht, aber sie kriegen nichts auf die Reihe.

Moment, also ich will hier sicherlich keine Grundsatzdiskussion über den EuGH lostreten, aber eine solche Aussage zeugt schon von einem erheblichen Verständnismangel der Europäischen Judikative.

Das obengenannte Urteil war eine Vorlagenfrage zur Auslegung Europäischer Richtlinien, die in nationale Gesetze umgewandelt werden in den jeweiligen Vertragsstaaten. Durch diese Entscheidung des EuGH sind die nationalen Gerichte in jedem Vertragsstaat an die Auslegung in dem EuGH Urteil gebunden. Wenn irgend ein popliges Amtsgericht das anders sieht, wird spätestens der BGH das dann kassieren. Das ist weder zahnlos noch wertlos, sondern kommt fast einer Gesetzgebung gleich.

Und zum Schadensersatz: 1.) sobald ich versuche, derartige Aufnahmen zu verwerten, liegt die unberechtigte Aufnahme öffentlicher Räume offen. Auch der Täter kann das sehr schön sehen. 2.) es muss kein materieller Schaden entstanden sein, um einen Schadensersatz geltend zu machen. Bei Verletzung der Privatsphäre reicht ein immaterieller Schaden. Und der kann durchaus beträchtlich sein.

Übrigens, das obige Urteil basiert auf einem Klageweg eines Täters, der in das Haus eingebrochen ist, aber nachher Schadensersatz erhalten hat, weil er bereits Tage zuvor dabei aufgenommen wurde, wie er das Haus auf öffentlichem Raum ausspioniert hat.

Aber wenn du meinst, das ist alles nicht so dramatisch, dann man hin...
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29-01-2016, 22:48
Beitrag: #22
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Genau, dann mal hin.
Weiß man in welchem Land das war.
Weiß man wie die Berufung ausging
Weiß man ob das Geld tatsächlich geflossen ist?=
Ein Richter urteilt in die Richtung, der andere in die andere Richtung.
Nicht die Momentaufnahme kommentieren, sondern das Endergebnis .
Genau das fehlt hier.
Ich bleibe dabei. Schaun wir mal. Alles Argumentationssache.
Und: vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes HandBig Grin

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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03-02-2016, 14:11
Beitrag: #23
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
(29-01-2016 14:24)funkistnichtalles schrieb:  Erstmal musst du beweisen, dass du aufgenommen wurdest, ...
Das ist falsch. Es genügt, wenn ich aufgenommen hätte werden können.
(29-01-2016 14:24)funkistnichtalles schrieb:  dann berechtigt dies dich vielleicht zur Klage. dann must du nach weisen, dass du in deinen Rechten beeinträchtigt wurdest.
Auch das ist falsch. Es genügt, wenn der Betroffene vorträgt, sich durch die mögliche Aufnahme in seiner freien Entfaltung eingeschränkt zu fühlen.

Im Wesentlichen spielt es keine Rolle, ob die Kamera aufnimmt, nur auf den Bildschirm überträgt oder am Ende gar nur eine Atrappe ist.

Die illegale Videoüberwachung ist zudem im deutschen Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht mit Tatbeständen und Strafandrohung von Geldstrafe bis Gefängnisstrafe erfasst. Es ist also auch eine strafrechtliche Ahndung möglich.

Unsere deutschen Rechtsprechungsdatenbanken sind voll mit entsrechenden Urteilen bis hin zu BGH Entscheiden. Da gibt es nicht viel zu argumentieren.
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03-02-2016, 14:24
Beitrag: #24
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Ich gebs auf.
Die Gefängnisse in D müssten voll sein von Betreibern von Videokameras.

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03-02-2016, 14:34
Beitrag: #25
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Soweit sind wir noch nicht.

Die strafrechtliche Verfolgung ist aus genannten Gründen eher die Ausnahme. Zudem werden auch hier zum großen, überwiegenden Teil nur Geldstrafen verhängt. Zivilrechtlich geht es sowieso nur um Geld.
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03-02-2016, 14:34
Beitrag: #26
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Wo (k)ein Kläger, da (k)ein Richter Big Grin
[Bild: 4.gif][Bild: rechters24.gif]
http://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/R...berwachung

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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03-02-2016, 15:17
Beitrag: #27
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Gut, dann können einige aus dem "Top-Management" den belehrenden Schreibstil wieder bleibenlassen und wir gehen wieder zum normalen Forumsbetrieb über.

Gruß Jörg
________________________________________________________
Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
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03-02-2016, 15:21
Beitrag: #28
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Was falsch ist, wird nunmal nicht richtig, wenn ich es anders ausdrücke. Was soll ich denn sonst tun?

Habe timbaum angeschrieben, meinen Account zu löschen. Ihr dürft Euch dann weiter in Watte betten. Sorry ... es geht schon wieder los.
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03-02-2016, 15:26
Beitrag: #29
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
Warum??Angel
[Bild: 23.gif]
Ist das hier nicht die Spielwiese für Kaffeekränzchenrichter und Stammtischjuristen.Smile
Gleich hau ich mit dem Hammer auf mein Törtchen.

11.Gebot:
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03-02-2016, 15:39
Beitrag: #30
RE: Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
[quote='Sicherheitsmanager' pid='52019' dateline='1454509303']
Was falsch ist, wird nunmal nicht richtig, wenn ich es anders ausdrücke. Was soll ich denn sonst tun?

Deine Hinweise sind doch angekommen, nur mal eine Meinung stehen zu lassen, ist wohl nicht dein Ding.
Du hast allumfänglich Recht, als Sicherheitsmanager muss das ja so sein.
Nimm als bestes Beispiel die Hummel.
Nach aerodynamischen Grundgesetzen kann sie nicht fliegen.
Weil sie es nicht weiss, fliegt sie trotzdemBig Grin

@evertech: nicht das Törtchen hauen, nicht das Törtchen!!

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