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IP Übertragung zum Wachschutzt
14-11-2015, 20:32
Beitrag: #1
IP Übertragung zum Wachschutzt
IP Übertragung via LTE
Hallo zusammen,
wir haben aus der Not heraus (Telekom stellt alles auf IP basiert um),ein IP-Übertragungsgerät mit gekoppelten LTE Router (LTE ist mittlerweile fast flächendeckend in Deutschland vorhanden) entwickelt und rüsten damit gerade unsere Kunden aus. Das kommt so gut an, das ich dieses Ding hier im Forum vostellen möchte
Eigenschaften:
- 8 analoge Eingänge (mit oder ohne Widerstandsbeschaltung), damit an jede Kiste anschaltbar, die irgendwelche Ausgänge haben
Übertragung entspreched Vds Protokoll ( 2464-S2) normgerecht via LTE Netz zum Wachschutz. Die Übertragung ist schnelle, sehr sicher und das klappt auch bei geringen LTE Feldstärken,wie sich herausgestellt hat.
Das Modul hat eine Notstromversorgung und dadurch (wichtig) autark bei der Übertragung. Wenn man den klassischen Weg über die beim Kunden vorhandenen Router nimmt, ist dort bei Netzausfall alles tot (klasse, wenn dann ein Einbruch stattfindet)
Ausführliches Datenblatt des Moduls kann unter ibag.systemtechnik@gmail.com angefordert werden
Gruß
Armin Geyer
IBAG Systemtechni
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19-11-2015, 15:01
Beitrag: #2
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Wird mit dem Gerät die VdS2471 eingehalten?

Dort wird ja geschrieben, dass der Ersatzweg nicht über Teile des IP-Netzes des Hauptwegs realisiert werden darf. Sprich hat die Übertragungseinheit einen gesonderten Netzwerkanschluss für den LTE-Router?

Kann die Notstromversorgung den LTE-Router 60h versorgen?
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19-11-2015, 15:18
Beitrag: #3
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Für so ne Produktvorstellung gibt´s doch im Forum ne Extra-Ecke, oder?

Tante Edit sagt, dass da der selbe Beitrag (mit allen Rechtschreibfehlern) schon einmal steht. Bestimmt ein Irrtum...

Gruß Jörg
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Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
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19-11-2015, 16:01
Beitrag: #4
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Hallo Jörg,

hast recht! Für Werbung in eigener Sache ist der Bereich "Vorstellung" im Forum reserviert und hier ist das Thema inkl. der bereits gegebenen Antworten jetzt auch ausschließlich zu finden. Tongue

@ibag.systemtechnik: Bitte die Forenregeln durchlesen und befolgen, danke.

VG Ollik

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke!
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19-11-2015, 17:54
Beitrag: #5
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Und was genau soll daran neu sein???
Das LTE?
Wer benötigt LTE zur Alarmübertragung?
GPRS bzw. GSM (CSD) ist bewährt und es gibt sehr ausgereifte integrierte Übertragungssysteme.
Für mich ist LTE irgendwie am Markt vorbei.

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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19-11-2015, 20:23
Beitrag: #6
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
(19-11-2015 17:54)elektrickser schrieb:  Wer benötigt LTE zur Alarmübertragung?

Das ist dann jetzt mal ne sehr berechtigte Frage. Bin auf die Erläuterung gespannt.

Gruß Jörg
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19-11-2015, 21:35
Beitrag: #7
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Abgesehen davon, dass die wenigsten m2m Tarife im günstigen Bereich gar kein LTE bereitstellen.
Bin auch auf die Erklärung gespannt.Huh

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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22-11-2015, 10:16
Beitrag: #8
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Scheinbar besteht kein Interesse, dass Produkt zu erklären. Geht wohl eher darum, über die E-Mail-Adresse Kunden zu akquirieren, sonst hätte man das Datenblatt ja direkt anhängen können.
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22-11-2015, 10:45
Beitrag: #9
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Glaube ich so nicht, eher hat man mal nen Ballon steigen lassen.
Auf deren website liegt die letzte Aktualisierung am 01.07.2015, man könnte glauben, denen gehts wie allen Errichtern.Big Grin
Jahresendrallye und keine Zeit mehr fürs "Wesentliche"
Die Computerfuzzies glauben, dass man marketingtechnisch alles mit Geschwindigkeit und immer mehr Performance erschlagen kann.
In den NGN Technik müssen sie noch lernen, dass es auf andere Sachen ankommt.
Für mich ein Marketingballon, der schon geplatzt ist.
Es gibt integrierte Lösungen, die Bestand haben.
Ich bleibe erstmal bei denen, da fällt mir nixx auf die Füsse.

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22-11-2015, 11:24
Beitrag: #10
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
LTE kann Vorteile haben. War Freitag im Münsterland unterwegs. Kein 2G, kein 3G, aber akzeptabler LTE-Empfang.

Die Provider bauen jetzt halt bevorzugt LTE aus, weil hier einfach mehr Kapazitäten und auch ein größeres Umsatzpotential gegeben sind, als mit reinen 2G- oder 3G-Netzen.

Solange keine Informationen kommen, was drin ist, ist es erstmal nix.
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24-11-2015, 19:20
Beitrag: #11
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Oh jetzt bin ich doch überrascht auf die Reaktionen.Habe das Forum nicht weiter verfolgt,ich bitte also um Nachsicht:
Also: Nix mit Marketinggeck. Die Dinger laufen bei unseren Kunden mit durchschlagenden Erfolg,die Vorteile liegen klar auf der Hand:
1.LTE ist nach unseren Erfahrungen fast überall nutzbar,die Übermittlung der IP Signale ist auch bei kleinsten Feldstärken sicher möglich.
2. Der größte Vorteil liegt sicher darin, das ich in die IP- Infrastrukltur des Kunden (ich rede hier von Firmenkunden ,Privatkunden sind weniger unsere Zieigruppe) nicht reinmuss,das rumgezicke von den Admins der Firmennetzwerke hängt mir langsam zum Hals heraus.Ich komme gerade von einem Kunden, der mir klargemacht hat,das wenn ich über seinen Firmenrouter muss, was er alles ändern muss ,Firewalleinstellungen usw. Da habe ich mitleiidig gelächelt und ihm gesagt, laß mal, ich brauche euer IP- Infrastruktir nicht, direkt von der Gefahrenmeldeanlage gehts normgerecht zum Wachschutz
3.Bei Netzausfall des Firmen-Lans ist der Übertragungsweg zum Wachschutz tot (die meisten LAN- Netze haben nur schlechte oder gar keine USV- Umgebung). Das passiert hier nicht,die Stromversorgung für dieses Modul kommt ja von der Gefahrenmelderanlage.
4. Die Übertragung selbst entspricht den einschlägigen Vorschriften, das IP- Übertragungsgerät (IP-TASLINK) ist dafür ausgelegt. Im Gegensatz zu Lösungen mittels GSM sind bei dem eingesetzten LTE- Router keinerlei Antennen nötig (alles im Router vorhanden). Die monatlichen Kosten sind ein Lacher (Datentarif für 6,50 Euro)
5.Wenn sichs auch noch nicht rumgesprochen hat,für den pfiffigen Errichter bietet LTE jede Menge Chancen für neue Anwendungen (Videostrecken, LAN- Point zu Point Strecken usw. usf.)
6. Und nicht zuletzt: alle Kunden, die mangels TK Infrastruktuer schlecht an den Wachschutrz anzubinden waren, können jetzt zum Wachschutz gebracht werden. (einsame Forsthütten,Yachthäfen,Gehöfte usw. usf)
Sollte ich irgendwo Rechschreibfehler verbrochen haben, bitte ich um Nachsicht,als Errichter im Dauerdruck habe ich eigentlich für Forenarbeit wenig Muße, mein Artikel war auch nicht als Verkaufshow gedacht sondern als technische Anregung.
In diesem Sinne. Natürlich kann man bei "technisch bewährten" bleiben, jeder ist selbst seines Glückes Schmied.
Gruß Armin Geyer
IBAG Systemtechnik
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24-11-2015, 19:46
Beitrag: #12
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
ja wo ist denn nu dein Gimmick?
Das Taslink kann das, das wissen wir. Nicht erst seit deiner Anmeldung.
und seit dem letzten Update.
Wo ist denn nun dein Alleinstellungsmerkmal?

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25-11-2015, 12:48
Beitrag: #13
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Zitat:2. Der größte Vorteil liegt sicher darin, das ich in die IP- Infrastrukltur des Kunden (ich rede hier von Firmenkunden ,Privatkunden sind weniger unsere Zieigruppe) nicht reinmuss,das rumgezicke von den Admins der Firmennetzwerke hängt mir langsam zum Hals heraus.Ich komme gerade von einem Kunden, der mir klargemacht hat,das wenn ich über seinen Firmenrouter muss, was er alles ändern muss ,Firewalleinstellungen usw. Da habe ich mitleiidig gelächelt und ihm gesagt, laß mal, ich brauche euer IP- Infrastruktir nicht, direkt von der Gefahrenmeldeanlage gehts normgerecht zum Wachschutz
Dann hast du ein riesen Problem, dir fehlt der primäre Übertragungsweg. Funkwege dürfen nur in Klasse A, also nur im Heimbereich, alleine genutzt werden. Im gewerblichen Bereich muss der primäre Weg durchgängig kabelgebunden sein, Funk darf nur der Ersatzweg sein. Sprich die ganzen gewerblichen Kunden mit Versicherungsauflage dürfen dein System nicht einsetzen.

Zitat: 3.Bei Netzausfall des Firmen-Lans ist der Übertragungsweg zum Wachschutz tot (die meisten LAN- Netze haben nur schlechte oder gar keine USV- Umgebung). Das passiert hier nicht,die Stromversorgung für dieses Modul kommt ja von der Gefahrenmelderanlage.
Ja, schön. Nur was für eine Pufferzeit hat dein System? Klasse A benötigt mindestens 12h, mehr kann dein System deiner Aussage nach ja eh nicht. Im gewerblichen Bereich müssen es mindestens 60h sein, kann aber auf 30h reduziert werden, wenn der Instandhaltungsdienst ohne den Betreiber das Objekt betreten kann.
Ich hab irgendwann mal für einen einfachen Router mit 12W Aufnahme ausgerechnet, was die USV für eine Akkukapazität benötigt. Das ist nicht ohne, das sind dreistellige Amperestundenzahlen.

Zitat:5.Wenn sichs auch noch nicht rumgesprochen hat,für den pfiffigen Errichter bietet LTE jede Menge Chancen für neue Anwendungen (Videostrecken, LAN- Point zu Point Strecken usw. usf.)
Wie wird der Vorrang der Alarmmeldungen geregelt, für denn Fall, dass die LTE-Verbindung durch andere Dienste ausgelastet ist?
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25-11-2015, 13:06
Beitrag: #14
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
(25-11-2015 12:48)5624 schrieb:  Dann hast du ein riesen Problem, dir fehlt der primäre Übertragungsweg. Funkwege dürfen nur in Klasse A, also nur im Heimbereich, alleine genutzt werden. Im gewerblichen Bereich muss der primäre Weg durchgängig kabelgebunden sein, Funk darf nur der Ersatzweg sein. Sprich die ganzen gewerblichen Kunden mit Versicherungsauflage dürfen dein System nicht einsetzen.

Stimmt, steht genauso in der VdS 2311, Kapitel 9.4.2.

Und nun?

Noch ein Hinweis an den TE: Einmal den Text durchlesen, bevor man auf "Antwort schreiben" klickt. Das lässt das Geschriebene wesentlich professioneller aussehen.

Gruß Jörg
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25-11-2015, 18:27
Beitrag: #15
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
@5624 & time

Immer wenn euch nix mehr einfällt dann kommt ihr mit Fakten. Big Grin

Ihr seid solche Spielverderber Tongue

gruss der Elektrickser

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30-11-2015, 15:21
Beitrag: #16
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Hallo trotz Zeitmangel mal wieder ins Forum geschaut. So langsam machts Spaß.
Bei allen Respekt vor den Fachkollegen:
Zitat:
Dann hast du ein Riesen Problem, dir fehlt der primäre Übertragungsweg. Funkwege dürfen nur in Klasse A, also nur im Heimbereich, alleine genutzt werden. Im gewerblichen Bereich muss der primäre Weg durchgängig kabelgebunden sein, Funk darf nur der Ersatzweg sein. Sprich die ganzen gewerblichen Kunden mit Versicherungsauflage dürfen dein System nicht einsetzen.
Antwort: Na ja, dann bist Du nicht so richtig auf dem laufenden, Das Spielchen zwischen Kunden Errichter geht so: Vor Auftragsrealisierung wird dem Versicherer und dem Kunden das Konzept vorgestellt. Der Versicherer hat natürlich das letzte Wort. Wenn er aber das Konzept des Errichters akzeptiert, dann ist die Sache im Kasten.
Es sind auch Projekte machbar, die ohne Beteiligung der Versicherung laufen, da zählt nur die technische Lösung
Zum Regelwerk DIN VDE ;VdS usw: Die gesamte Normierung ist z.Zt. im Umbruch. Die Geschichte mit dem drahtgebunden Übertragungsweg stimmt schon deshalb nicht mehr , weil im IP- Zeitalter kein Mensch weiss, wie der reale Übertragungsweg zum Wachschutz beschaffen ist. Ja gehts denn nun via Kabel oder via Richtfunk oder gar via LWL entlang. Es dürfte zum Allgemeinwissen gehören , das die Ära der Punkt zu Punkt Verbindungen mittlerweile Geschichte ist, Standard heute ist der paketvermittelte Übertragungsweg, wo die Daten eben nicht auf dem kürzesten Weg von A nach B geschickt werden, sondern dort da lang, wo gerade Kapazität frei ist und da kann es durchaus so sein, das wenn ich mein Einbruchsignal von Berlin nach Hamburg schicke, dieses schon mal über München läuft, da kann auch gern mal eine Richtfunkstrecke dazwischen sein. Es macht also heutzutage wenig Sinn , auf durchgängig kabelgebundene Wege zu bestehen, diese Situation hatten wir die letzten 20 Jahre. Nochmal: Auch wir holen uns nach wie vor den Segen der Versicherungen
und die sehen den Sachverhalt genauso wie ich, auch der VdS hat die Zeichen der Zeit erkannt und überarbeitet die betreffenden Regelwerke.
Zitat:
Ja, schön. Nur was für eine Pufferzeit hat dein System? Klasse A benötigt mindestens 12h, mehr kann dein System deiner Aussage nach ja eh nicht. Im gewerblichen Bereich müssen es mindestens 60h sein, kann aber auf 30h reduziert werden, wenn der Instandhaltungsdienst ohne den Betreiber das Objekt betreten kann.
Ich hab irgendwann mal für einen einfachen Router mit 12W Aufnahme ausgerechnet, was die USV für eine Akkukapazität benötigt. Das ist nicht ohne, das sind dreistellige Amperestundenzahlen..
Antwort: Mein Übertragungsgerät hat einen Strombedarf, der locker von der EMA mit getragen wird , gerade im gewerblichen Bereich setzen wir eben keine "auf Kante "genähten EMAs ein, sondern das ist schon richtige Technik (Batterien 17Ah),da fällt so ein bischen Peripherie nicht ins Gewicht.
Zitat: Immer wenn euch nix mehr einfällt dann kommt ihr mit Fakten.
Antwort: Genau, aber die Fakten müssen der realen Wirklichkeit entsprechen und nicht irgend einem angelesenen praxisfernen Halbwissen ,(Regelwerke zitieren kann jeder). Als ich 1993 meine erste Vds- Anerkennung gemacht habe, konnte keiner ahnen, wie stürmisch die Entwicklung in der Gefahrenmeldetechnik verlaufen würde.
Nochmal: Jeder kann machen , was er will. Vielleicht sind meine Beiträge dazu gut ,das solche Sprüche wie "dürfen nur, muss nach Vds xxx" vorsichtig gesehen werden müssen.
Also in diesen Sinne: Austausch ist sinnvoll, auch ich bin lernfähig und diskutiere gerne.
Gruß
Armin Geyer
IBAG Systemtechnk
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30-11-2015, 16:06
Beitrag: #17
RE: IP Übertragung zum Wachschutz
(30-11-2015 15:21)ibag.systemtechnik schrieb:  Die gesamte Normierung ist z.Zt. im Umbruch ...

... auch der VdS hat die Zeichen der Zeit erkannt und überarbeitet die betreffenden Regelwerke.

Sorry, das ist irgendwie alles ziemlich polemisch und fachlich nicht haltbar. Normen und Richtlinien werden ständig überarbeitet. Aber es ist überhaupt nichts "im Umbruch". Es gibt sowohl in der EN 50136 als auch in der VdS 2311 klare Vorgaben, wie Übertragungswege auszusehen haben. Entweder ein System entspricht diesen Vorgaben oder es entspricht ihnen nicht.

Ob Dir das jetzt persönlich gefällt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und auch im IP-Zeitalter gibt es auf der letzten Meile immer noch eine vollständige Redundanz. Darum geht es. Und deswegen sind die Vorgaben auch dann sinnvoll, wenn man kein VdS-Attest braucht.

PS: Es heißt nicht "der VdS", da das Unternehmen VdS Schadenverhütung GmbH heißt...

Gruß Jörg
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30-11-2015, 16:07
Beitrag: #18
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Dass heute viele Versicherungen es mit den VdS-Vorgaben nicht mehr so genau sehen, ist mir wohl bekannt.

Aber ich weiß von unserer Versicherung, dass die insbesondere bei den Übertragungswegen nicht mit sich reden lassen.

Was andere Versicherungen machen, kann ich nicht sagen, hier gibts sicher welche, die es lockerer sehen und manche sind einfach strikt nach Richtlinien.

Zur Stromaufnahme: Vertu dich nicht, LTE-Funkmodule haben eine enorme Stromaufnahme (was man auch an der abgegebenen Verlustwärme merkt). Ich setze als ITler fast nur auf LANCOM-Router, die kommen im Regelfall auf einen Verbrauch um 6 bis 7 Watt. Ich habe hier aber auch noch einen LTE-Router für mein Gartenhaus, der per PoE mit Strom versorgt werden könnte. Nur die normalen 15W eines 802.11af-Switches reichen für das LTE-Modul nicht aus.

Aber ich weiß jetzt nicht, was für einen Router du einsetzt und welches LTE-Modul darin verbaut ist.
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