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Türspionkamera
04-11-2015, 19:06
Beitrag: #1
Türspionkamera
Hallo, gut dass ich dieses Forum gefunden habe.

Ich habe ein Problem. Wir haben einen TG-Stellplatz, unser Kfz wird laufend beschädigt.
Jeder TG-Stellplatz hat hinter dem Platz einen kleinen Abstellraum mit einer Türe. Jetzt haben wir uns überlegt, ob wir eine Türspionkamera einbauen, die unseren Parkplatz überwacht.
Nur so können wir identifizieren, wer da unser KFZ beschädigt.

so wie ich gelesen habe, verletzt eine Überwachung des eigenen Raums keine Persönlichkeitsrechte anderer, auch nicht des Schädigers, wenn er unseren Parkplatz betritt und dort aktiv etwas zerstört.

Welche Kamer könnt Ihr empfehlen? Am besten wäre eine mit Bewegungsmelder, man muss ja nicht alles aufnehmen. Wenn es so was nicht gibt. welche Aufnahmesysteme gibt es? Gibt es solche, die dann automatisch die Speicherkarte wieder überschreibt? Strom ist vorhanden. WLAN reicht nicht bis zur TG.
Es müsste also ein System ohne WLAN sein, das partiell oder dauerhaft Aufzeichnungen macht.
Eine Türspionkamera wäre am unauffälligsten. Wenn dann einer unser kfz wieder mutwillig beschädigt, wird er aufgenommen. In dem Fall wäre dann auch eine Weitergabe an die Polizei erlaubt.

Ich hoffe, ich bekomme viele Vorschläge.

Silke
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04-11-2015, 20:13
Beitrag: #2
RE: Türspionkamera
Frei zugänglich nicht eingefriedet. Keine sichtbare Kennzeichnung der Videoüberwachung. Huh Heute haben Gauner mehr Rechte als gesetzestreue Bürger.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschieden Dinge in der Gummiparagraphendemokratie.
Wenn die Delikte jedesmal zur Anzeige (gegen Unbekannt) gebracht wurden steht wohl einer angeforderten Videoüberwachung durch die Kripo nichts mehr im Wege. Folglich es nicht ausgeschlossen sei das in Zukunft am Fahrzeug auch Manipulationen stattfinden könnten. Dein Rechtsanwalt möge daher schriftlich eine Videoüberwachung infolge periculum in mora ( Gefahr in Verzug) bei der zuständigen Behörde mit Aktenverweis auf die bisher durchgeführten Beschädigungen beantragen. Somit steht die Sache auf einem gesetzlichen Fundament und läuft den derzeit möglichen Rechtsweg ohne Gegenverkehr.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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