Webzugang und Anlagenabsturz
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15-11-2015, 22:36
Beitrag: #49
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RE: Webzugang und Anlagenabsturz
So einfach, wie Tim es beschrieben hat, kann es sein.
Wer mit einer gelieferten Ware nicht zufrieden ist, wendet sich an den Händler. Online hat man zu dem jedermann zustehenden Gewährleistungsrecht auch noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer mit einer erbrachten Leistung nicht zufrieden ist (Installation Anlage), wendet sich an den Handwerker und zahlt natürlich eine nicht erbrachte Leistung nicht. Das wird leider oft vergessen und hier im Forum gejammert. Aber hier kann keiner bei solchen Problemen helfen. [size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size] |
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Webzugang - Systemabsturz | obi1973 | 2 | 3.117 |
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