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D22/D16 - Alarmierung und Abruf
01-09-2015, 15:34
Beitrag: #1
D22/D16 - Alarmierung und Abruf
Hallo zusammen,

unser Gebäude ist nun seit einigen Tagen auch mit einer D22/D16 (D22 an der Tür als Control Panel, D16 für den Rest) ausgerüstet. Dazu gehört auch ein GSM-Telefonwählgerät.

Dazu nun meine Fragen:

a) Alarm wird ausgelöst, erst einige Sekunden im Haus (durch die Zentrale), danach extern an der Aussensirene, aber innerhalb von ca. 5 Sekunden durch den Transponder bzw. Eingabe eines berechtigten Codes wieder deaktiviert -> ich erhalte keine SMS Alarmierung aufs Handy - warum nicht? Kann man diesen Typ ("Fehlalarm" durch Bedienerfehler) dennoch als Alarmierung erhalten?

b) ich kann das GSM-Wählgerät (473-16) nicht anrufen: Ansage "Der Gesprächspartner möchte zur Zeit keine Gespräche annehmen" - verblüffenderweise habe ich aber bei der Erstinstallation bzw. beim Probealarm sehr wohl einen Anruf erhalten, und konnte hören, was im Gebäude akustisch grad los war -> kann man das GSM Wählgerät so einrichten, daß man "mal reinhören" kann, auch ohne Alarmzustand?

c) die SMS (System ein, System aus, Routineruf) kommen manchmal erst lange (teils über eine Stunde nach Auslösung) erst auf dem Handy an. Woran liegt das?

d) die "Routineruf" SMS kommt manchmal, aber nicht jeden Tag an. Ist da eine Zufallsfunktion hinterlegt, oder sollte die stets ankommen?

(die SMS ist eine reguläre "Postpaid"-SMS von Vodafone).

Danke vorab für Eure/Ihre Experten Tips!
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02-09-2015, 07:16
Beitrag: #2
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
(01-09-2015 15:34)ami6 schrieb:  Dazu nun meine Fragen:...

Gegenfrage: warum machst Du Dir die Mühe das hier auszuschreiben anstatt das mit Deinem Errichter zu besprechen?
Ändern könntest Du es allein sowieso nicht ...

a) nein
b) ja
c) keine Ahnung, ist nicht "normal"
d) kommt auf die Programmierung an

Grundsätzlich würde ich mal über das Nachrüsten des Netzteils nachdenken ... so wie sich Dein Posting liest, ist das Gerät rein batteriebetrieben (was grundsätzlich ok ist, aber eben auch Einschränkungen mit sich bringt).
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02-09-2015, 07:32
Beitrag: #3
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
Hallo, bzgl. der Gegenfrage: mein Errichter ist derzeit in Urlaub (er verweist auf einen anderen Betrieb) und ich wollte gern eine zweite Meinung einholen, die ich mir an dieser Stelle erhoffe.

Die Antwort zu b), die gerade mit "Ja" benannt wurde (Ich hätte gern die Funktion gehabt), hat er mit "nein" mir gegenüber angegeben. Hmmh. Dort werde ich noch einmal nachhaken. Auch wegen d) werde ich ihn dann noch mal kontaktieren müssen.

Die GSM Alarmierung ist nicht mit einem Netzteil ausgestattet, und leider derzeit an einer Stelle montiert, wo keine Steckdose in der Nähe ist. Vielleicht muss man die dann noch einmal umsetzen...?

Noch eine Anmerkung:

Was mich ein wenig irritierte, ist, daß es keinen Download von Benutzerhandbüchern oder ähnlichem für (von mir aus legitimierten) Besitzer einer Daitem-Anlage gibt - ich habe mir vieles vom Betrieb der Anlage aus Fragen an den Errichter dann handschriftlich zusammenschreiben müssen, weil das, was ich an Doku übergeben bekommen habe, das nicht wirklich so beinhaltet hat...

...und ich selbst für die aus meiner Sicht kleinsten Themen (z.B. Batteriewechsel, z.B. Umstellung auf andere SIM Karte, z.B. Hinzufügen eines weiteren Transponders, z.B. Umhängen des GSM-Alarmgeräts z.B. in die Nähe einer Steckdose, um ein Netzteil dann anzuschließen etc.) erst mal den Errichter einschalten muss, und das wiederum Folgekosten nach sich zieht.
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02-09-2015, 07:52
Beitrag: #4
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
(02-09-2015 07:32)ami6 schrieb:  ...und ich selbst für die aus meiner Sicht kleinsten Themen ...
Wie Du richtig schreibst, ist das Deine Sicht der Dinge. Wir könnten Dir Dinge erzählen, wo der Kunde auch glaubte, nur eine simple Kleinigkeit zu ändern und dann doch die gesamte Funktionalität außer Betrieb setzte.
Es hat schon seine Gründe, wenn Hersteller festlegen, was der Betreiber darf und was ein Errichter machen sollte.
Es gibt auch für Deine Anlage eine Bedienungsanleitung. Alles was dort beschrieben ist, darfst Du auch selbst machen. Wenn Du die nicht hast, frage Deinen Errichter.
Merkwürdig auch, dass Du die Fragen hier im Forum stellst und nicht mit Deinem Errichter während der Einweisung oder am Ende der Testphase besprochen hast. Mit Sicherheit wären da auch keine großen "Folgekosten" entstanden.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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02-09-2015, 08:47
Beitrag: #5
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
na da hast du wohl schnell noch einen "Urlaubsklatscher" erhalten.
Du schreibst ... seit einigen Tagen.
Sprich in ruhe mit deinem errichter, wenn er wieder da ist. nerve ihn nicht gleich am ersten Arbeitstag, er muss erst an der Schreibtischplatte ankommen Big GrinBig Grin
Danach konfrontierst du ihn mit deinen Änderungswünschen, da du mit seiner Ursprungsprogrammierung nicht zufrieden bist. Punkt. Da bessert er dann nach.
Frage nach der Bedienungsanleitung und das was dich beschäftigt.
zu b. und der Aussage des anderen Errichters. Ich sehe das so, dass man diese funktion zwar nutzen kann, jedoch wird dies auch manchmal missbraucht.
Rechtlich ist das zweischneidig.
Reinhören im Alarmfall ist rechtlich abgesichert. Somit geht er einem Problem aus dem Weg, wenn er dir sagt, nein. Vielleicht schützt er mit dieser Aussage auch dich.
Privat kannst du machen was du willst, im Gewerbebereich nicht. Undecided

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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02-09-2015, 12:59
Beitrag: #6
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Privatobjekt handelt ... daher wäre reinhören auch eher ein privates" Problem ;-) ... Missbrauch durch Fremde ist auch eher sekundär, da das Menü im Wählgerät mit einem Code gesichert ist - falsche Codeeingaben führen relativ schnell zum Blockieren und das Gerät nimmt dann für eine bestimmte Zeit gar keine Rufe mehr an (es ruft dann nur noch raus). Anders ist es natürlich, wenn er seine Frau beim Techtelmechtel mit dem Gärtner belauschen möchte ... aber das ist dann wie gesagt sein "privates Problem" und wenn er will, kann er auch gleich noch während des reinhörens die Frau und den Gärtner anschreien ;-)

@ ami6: zum Telefonwählgerät gehört eine gedruckte Bedienungsanleitung - die wird ab Werk mitgeliefert (DIN A4 Heft) ... dort findest Du auf Seite 6 z. B. auch den Ablauf eines Anrufs an Dein Wählgerät. Dazu muss aber die Funktion "telefonische Fernbedienung" aktiviert sein und dafür wiederum sollte das Gerät (gern auch zusätzlich zur Batterie) mit einem Netzteil ausgestattet sein.

Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass Du durch rumbasteln mehr falsch als richtig machen würdest - erkläre Deinem Errichter Deine Wünsche und lass' ihn das machen ... dann hast Du wenigstens jemanden, den Du heranziehen kannst wenn es mal Probleme gibt.

Bezüglich der Folgekosten kann ich Dir sagen: die Rufnummern kannst Du an Hand der Bedienungsanleitung selbst ändern - zum Wechsel der SIM Karte muss das Gerät jedoch geöffnet und stromlos gemacht werden - das hätte, wenn Du es selbst machst u. U. Probleme mit der Herstellergarantie zur Folge. Batteriewechsel kommen ja glücklicherweise nur alle paar Jahre vor und stellen deshalb auch kein allzu großes "Folgekostenrisiko" dar - grundsätzlich kannst Du das aber (nach Ablauf der Garantie) auch selbst machen - sprich darüber am besten auch mal mit Deinem Errichter.

Prinzipiell brauchst Du aber keine Angst haben - wenn das Teil einmal fix und fertig an der Wand hängt, muss man da nicht ständig Hand anlegen und Du wirst Dich unter Umständen sogar freuen, wenn Dein Errichter alle 5 Jahre mal zu Besuch kommt ;-).
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02-09-2015, 15:58
Beitrag: #7
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
Zusätzlich zu dem von Funkalarmprofi schon richtig aufgeführten Sachen würde ich gerne noch folgendes ergänzen.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe MUSS das Wählgerät sogar mit einem Netzteil versorgt sein wenn man es von außen anrufen will.
Der GSM Teil ist doch normalerweise abgeschaltet um Strom zu sparen und wird nur im Alarmfall "aufgeweckt" um die Alarmmeldungen zu versenden. Daher ist die Kiste auch nicht erreichbar. Ist das Gerät Netzversorgt, bleibt das GSM Modul eingebucht und ist jederzeit erreichbar (wenn freigegeben). Außerdem sollte dann eine Alarmmeldung deutlich schneller ankommen als ohne Netzteil, da der Bootprozess des GSM Moduls wegfällt. Allein das wäre schon ein Grund zum Netzteil zu greifen.


Die SIM Karte ist nicht so ohne weiteres vom Betreiber zu wechseln, da nach dem Tausch auch verschiedene Programmierarbeiten zur neuen Karte notwendig sind.
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02-09-2015, 17:33
Beitrag: #8
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
Völlig richtig. Das Netzteil ist zwingend erforderlich. Ansonsten verhält sich das TWG wie ein ausgeschaltetes Handy... Das kann man ja auch nicht anrufen. Und Übertragungen finden ziemlich genau 40Sekunden!!!schneller statt wenn das Netzteil verwendet wird.

Dieses Thema gehört übrigens definitiv ins D16 Forum. Nur weil du eine D22-Codeeinrichtung hast, hast du noch lange keine D22.
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02-09-2015, 17:42
Beitrag: #9
RE: D22/D16 - Alarmierung und Abruf
(02-09-2015 17:33)Radiotraffic schrieb:  ... Nur weil du eine D22-Codeeinrichtung hast, hast du noch lange keine D22.

Boah ... der war gemein Tongue
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