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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
14-07-2015, 15:31
Beitrag: #21
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Ganz was anderes. Sag mal bist du da im Untergeschoss ohne natürlichen Tageslicht? Wenn ja, geht das bei Arbeitern überhaupt noch vom Arbeitnehmerschutz? Mir ist da so ein Fall in Erinnerung. Aber das war im Ösiland. Da gab es für eine Werkstätte des Betriebselektrikers keine Genehmigung.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
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14-07-2015, 15:38
Beitrag: #22
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
@ evertech
Das ist kein Untergeschoss!
14-07-2015, 15:41
Beitrag: #23
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Na gut; nicht das da noch ein Strick vom Galgen baumelt. Big Grin

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
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14-07-2015, 15:43
Beitrag: #24
question RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(14-07-2015 15:41)evertech schrieb:  Na gut; nicht das da noch ein Strick vom Galgen baumelt. Big Grin

Du sprichst in Rätseln??? Ich hatte einfach nur die Fenster dicht. Bin kurz rein habe die Bilder geknipst und bin wieder weg!
14-07-2015, 18:17
Beitrag: #25
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Na ja; wenn im UG der Arbeitnehmerschutz greift wegen fensterlosem Arbeitsplatz dann wären dein momentanen Probleme sowieso zweitranging gewesen. Aber das ist ja nicht wie du sagst weil eben du im EG und Fenster vorhanden.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
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14-07-2015, 19:13
Beitrag: #26
wink RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(14-07-2015 18:17)evertech schrieb:  Na ja; wenn im UG der Arbeitnehmerschutz greift wegen fensterlosem Arbeitsplatz dann wären dein momentanen Probleme sowieso zweitranging gewesen. Aber das ist ja nicht wie du sagst weil eben du im EG und Fenster vorhanden.

Confused Das eigentliche Thema driftet irgendwie ins Nirwana ab?!
Aber trotzdem besten Dank - man sollte ja wirklich alles im Blick behalten Big Grin


Heart Deshalb hole ich das eigentliche Thema mal wieder nach vorne:

http://www.alarmforum.de/Thread-Gesetzli...6#pid41216
14-07-2015, 21:19
Beitrag: #27
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Sehe ich das richtig?
Das Prüfsiegel ist von 2011
Müssen die nicht jährlich kontrolliert werden?


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14-07-2015, 21:48
Beitrag: #28
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Ah, jetzt sind wir beim Feuerlöscher angekommen, oder...?
(14-07-2015 19:13)Heinz schrieb:  Das eigentliche Thema driftet irgendwie ins Nirwana ab
Wolltest Du uns das noch schreiben? Was kommen denn sonst noch für Themen?

Lieber Heinz, was willst Du denn noch hören? Hol Dir einen Sachverständigen ins Haus, der die Situation mal ganzheitlich prüft. Oder mindere die Miete und fordere Deinen Vermieter auf, nachzuweisen, dass alles ok ist. Im Internetforum wirst Du nur allgemeine Aussagen bekommen, besonders dann, wenn Du so wenig aussagekräftige Fotos einstellst.

Gruß Jörg
________________________________________________________
Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
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14-07-2015, 22:16
Beitrag: #29
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
@ Time_to_wonder

Du hast vollkommen recht - ich hatte mich etwas reingesteigert!

Bitte schließen, die Sache hier ist komplett durch.

Danke für die hilfreichen Antworten.
VG Heinz
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