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KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
28-11-2015, 11:26
Beitrag: #21
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
(28-11-2015 09:10)funkistnichtalles schrieb:  Der Aufwand für die ganze Chose ist doch eh wieder fürn A...
Was dabei rumkommt, kann man sich doch ganz leicht selber ausrechnen.
Beispiel Lupus: Alles was ich bis jetzt damit realisiert habe, kam nicht über 3000 Euro raus.

Diese Aussage finde ich schon etwas seltsam Confused
Wie groß ist denn der Aufwand? Einmal Antrag runterladen und ausfüllen, Kopien beifügen, Briefmarke drauf und in den nächsten Brieflkasten werfen. Auch wenn ich das bei einer "nur" 3000 Euro Anlage mal auf einen Stundenlohn hochrechne sind das in meinen Augen schon etwas mehr als ein "paar Kröten" Wink

Da kämpft mancher Errichter im Verkaufsgespräch wie ein Löwe um ein paar Prozentpunkte Skonto und dann werden 10% als nichts bewertet. Bin mir nicht sicher ob das im Verkaufsgespräch gut ankommt. Ich finde das eine super Sache und bin gespannt wie es bei unserem ersten Kunden, der es beantragt hat, ausgehen wird. War eine 5400 Euro Daitem. Wie sieht es denn da dann aus? Lohnt es sich da schon? Oder erst ab 7000 oder 9000 Euro? Wobei man dann ja sagen könnte, wer so viel Geld ausgibt, der braucht auch keine Förderung?
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28-11-2015, 12:03
Beitrag: #22
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
...und nebenbei werden wieder eine Menge Daten gesammelt.
Hat sicher wieder jemand seine Freude damit.

[Bild: buero-0277.gif]
Nichts gibts geschenkt auf dieser Welt. Freiheit ist ebenso wenig kostenlos wie der Tod. Den dieser kostet auch das Leben.
Paranoidenmodus "aus" Cool

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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28-11-2015, 12:14
Beitrag: #23
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
@dermichel:
sogesehen hast du natürlich Recht, wenn die Sache über den Errichter geht.
War vielleicht etwas unglücklich formuliert. Sehe ich ein.
Meine Gedanken sind da eher in die Richtung des DIYselflers gegangen, der sich so wiederum die Entscheidung schwermacht, ob er sich es selbst antut oder jemanden beautftragt.
Die Jungs denken doch dann schon wieder ne Ecke weiter, an die Folgekosten und die Tatsache, dass das neue Spielzeug mit einem ungeliebten Mitspieler zu teilen ist. Big Grin

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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28-11-2015, 14:55
Beitrag: #24
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Ich verstehe schon was du meinst, aber die Sache geht ja nun mal nur über einen Fachbetrieb, ansonsten gibts die Förderung ja auch nicht. Ich würde nen Teufel tun und meinen Stempel für eine selbstgebaute Anlage hergeben Tongue

Im Grunde sehe ich in dieser Förderung aber vor allem auch die Möglichkeit dem DiY zumindest ein wenig Wasser abzugraben. Wenn ich als Interessent sehe, dass ich die Installationskosten (zumindest annähernd) wieder bekomme, was spricht dann noch für ein DIY. Natürlich wird der Hardcore "ichkannalles" Selberschrauber trotzdem der Meinung sein er könnte noch massenweise Kohle sparen wenn er es selber besorgt und an die Wand schraubt. Von diesen Leuten mag es ja auch tatsächlich einige geben aber das sind dann eh nicht meine Kunden, ob mit oder ohne Förderung.

Naja, und was die Daten angeht, dass muss im WhatsApp/Facebook/Onlinbestellungszeitalter jeder für sich wissen wie bedrohlich da ein Antrag bei der KfW wirkt...
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28-11-2015, 18:01
Beitrag: #25
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Guten Abend.

Ich hatte schon Kunden, die sich zuvor über die 8% gefreut hatten. Das es nun 10% vom Staat gibt, finde ich sehr gut...und meine Kunden auch.

Die ersten Anträge sind schon raus.
Also meine Kunden können da zum Teil einen Haufen Geld sparen und sich ggf. auch eine "bessere Alarmtechnik" leisten, als ohne Förderung.

Dass die KfW dazu Daten erhält sehe ich unkritisch. Das ist ja nicht die Stasi.

Einen Stempel gegen Gebühr gibt es von mir übrigens nicht. Wo bleibt denn da die Sicherstellung der Qualität?

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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01-12-2015, 16:29
Beitrag: #26
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Versteht sich die Mindestinvestitionssumme i.H.v 2000€ eigentlich Netto oder Brutto (inkl. MwSt)? Ich frage weil sich das bei mir so um diesen Betrag einpendelt...

Und wenn man nach Beantragung (mit fachkundiger Unterschrift) und Genehmigung die Technik gekauft hat - muss man dann einfach die Rechnung einreichen und auf Überweisung warten?
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07-12-2015, 09:03
Beitrag: #27
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
(01-12-2015 16:29)Milka schrieb:  Und wenn man nach Beantragung (mit fachkundiger Unterschrift) und Genehmigung die Technik gekauft hat - muss man dann einfach die Rechnung einreichen und auf Überweisung warten?

So wie ich Deinen Beitrag lese willst Du nur den Antrag von einer Fachfirma stellen lassen, bei denen die Technik kaufen und selbst montieren, korrekt ?
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07-12-2015, 11:38
Beitrag: #28
disturbed RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
so wird die Sache dann wohl rauslaufen.
Es werden dann die ersten online-shops mit Schein-errichtertum gestartet und somit die Förderung abgegriffen. Wie sich das verhindern lassen wird, schaun wir mal.
Ob dann auch so jede Anlage Grade 2 haben wird, schaun wir mal.
Papier ist geduldig. Wie das zu prüfen sein wird, ....

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07-12-2015, 11:59
Beitrag: #29
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Selbst montieren wird schwierig - da gehört ein bisschen mehr zu einer Grade-2 Anlage dazu, als die zertifiziertten Komponenten an die Wand zu schrauben. Ausserdem werden die wenigsten DIY-Installateure die Regelwerke zur Hand haben.
Keine gute Idee ist übrigens erst kaufen - dann einreichen, siehe Infobrief der KFW:


Wie erfolgt die Auszahlung?
Ist die Investitionsmaßnahme abgeschlossen, so belegen Sie uns die programmgemäße
Durchführung des Vorhabens, wie im Abschnitt "Nachweis der Vorhabensdurchführung" aufgeführt.
Der Zuschuss wird drei Monate nach Prüfung und Anerkennung der eingereichten Unterlagen zur
Quartalsmitte oder zum Quartalsultimo auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussnehmers

Innerhalb von 10 Jahren nach Zuschusszusage sind von Ihnen aufzubewahren und der KfW auf
Verlangen vorzulegen:
− Alle relevanten Nachweise über die Einhaltung der Technische Mindestanforderungen /
Fördervoraussetzungen (z. B. Produktzertifikate der Hersteller und Errichernachweis bzw.
Montagebericht) inklusive der Originalrechnungen und Nachweise über die geleisteten
Zahlungen
− Beim Ersterwerb: Nachweis über die förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten sowie
Datum des Kaufvertragsabschlusses (mindestens durch eine Bestätigung des Verkäufers)
− Unterlagen zur Dokumentation der vom Fachunternehmer oder beim Altersgerechten Haus vom
Sachverständigen erbrachten Leistungen (Planung und Vorhabenbegleitung)

Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.

Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh
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08-12-2015, 09:18
Beitrag: #30
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Also bei einem EFH mit einer Wohneinheit sind bis zu 15.000€ förderfähige Maßnahmen einreichbar. Davon werden dann bei Zusage 10% von der KFW ausgezahlt. Die Mindestauszahlung kann nicht niedriger als 200€ sein, wodurch sich eine Mindestinvestitionssumme von 2000€ ergibt. Bei zwei Wohneinheiten können pro Wohneinheit bis zu 15.000€ förderfähige Maßnahmen eingereicht werden.

Die Mindestanforderungen sind eine EMA, die die EN50131 Grad 2 oder besser erfüllt. Der Errichter muss für die Richtigkeit geradestehen. Auch würden solche Geschichten wie Onlinehandelkauf und dann vom Elektriker um die Ecke eventuell als Betrug ausgelegt werden können und das wird richtig ungemütlich.

Das Antragsformular ist am PC auszufüllen, auszudrucken und dann zu unterschreiben und einzureichen. Fax und eMail gehen nicht, nur der postalische Weg. Sollte etwas im Antrag nicht stimmen, unleserlich sein, etc. wird grundsätzlich abgelehnt.

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
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12-12-2015, 16:32
Beitrag: #31
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
(07-12-2015 09:03)Nibbi schrieb:  So wie ich Deinen Beitrag lese willst Du nur den Antrag von einer Fachfirma stellen lassen, bei denen die Technik kaufen und selbst montieren, korrekt ?

Nicht unbedingt aber ich weiss ich noch nicht. Ich prüfe noch die Optionen. Leider ist am Errichterhimmel auch nicht alles hell rosa. Deswegen ist es schon mal gut wenn man selber weis wie es läuft um notfalls die richtigen Fragen stellen zu können :-)

AUsserdem steht in dem Antrag auch "Errichter" oder (Bau)Vorlageberechtigter. D.h. für mich den Antrag kann auch ein Architekt unterschreiben.
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12-12-2015, 19:50
Beitrag: #32
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
... Errichter oder Bauvorlageberechtigter.
Den möchte ich sehen, der sich diesen Schuh anzieht, wenn er dir die Unterschrift gibt. Was solls, irgendwelche Wege werden schon aufgetan.
So wie es uns vermittelt wurde, unterschreibt jeder für sein Fachgebiet. Ich würde auch nicht für irgendwelche Bauleistungen unterschreiben, von denen ich zwar weiss, dass, aber nicht wie sie ausgeführt wurden. Kommt dann irgendeine Aktion im Nachgang und es gibt Ärger, hat man den Salat.
Schuster bleib bei deinen Leisten. Ein anderes Sprichwort von einem Architekten:
Architekten sind wie Eunuchen, sie wissen wie es geht, aber sie können es nicht. Big Grin
Ich für meinen Teil weiss wie ich mich verhalten werde.
Ich hatte mehrere DIYselfler, die waren richtig fit. Mit der richtigen Doku könnte man da schon was bewegen. Jedoch ist das keine Sache für das öffentliche Forum

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Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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13-12-2015, 06:49
Beitrag: #33
RE: KfW-Zuschuss bei Installation von Sicherungsmassnahmen im Neubau?
Ist doch genau festgelegt wer was darf.
http://www.ihk-emden.de/blob/emdihk24/st...k-data.pdf

Steht er nicht in der Handwerksrolle kommt die Kutsche retour und es gibt keinen Zuschuss.
http://www.juraforum.de/urteile/niedersa...-8-la-6305

Daher; Entweder zertifizierten Fachbetrieb nehmen oder bleiben lassen.

@ fina
Der Architektenspruch trifft voll ins Schwarze.

11.Gebot:
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