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Gesetzliche Rauchmelderpflicht
04-10-2007, 12:54
Beitrag: #1
Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Immer wieder kommt die Frage was ist eigentlich dran an der Rauchmelderpflicht.
Antwort ja, es gibt sie. Die Regelung für die Übergangszeit ist aus unserer Sicht, bei rund 600 Toten jährlich durch Brand, zu großzügig ausgelegt.
Nachstehend ein paar Auszüge aus den entsprechenden Gesetzen.
Die Produkte sind natürlich auch in unserem Shop erhältlich.

Gesetzliche Rauchmelderpflicht Deutschland (Stand Januar 2007)

Einbaupflicht für Neubauten:Saarland seit 02/2004
Einbaupflicht für Neubauten und Bestandsbauten:
Schleswig-Holstein seit 12/2004 bis 12/2009
Mecklenburg-Vorpommern seit 02/2005 bis 12/2009
Hamburg seit 06/2005 bis 12/2010
Hessen seit02/2005 bis 12/2014
Rheinland-Pfalz seit12/2003 bis 12/2012

In den anderen Bundesländern gibt es Ankündigungen bzw. Diskussionen über die Einbaupflicht von Rauchmeldern.

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Dezember 2004)
§ 52 Wohnungen
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Hamburger Bauordnung (Dezember 2005)
§ 45 Wohnungen
(6) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Landesbauordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(tritt voraussichtlich ab 1. September 2006 in Kraft)
§ 48 Wohnungen
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.
In der DIN-Norm 14676 sind die Anforderungen an Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern geregelt. Gemäß vorstehender DIN dürfen nur Rauchmelder nach DIN EN 14604 eingesetzt werden.
18-01-2008, 15:57
Beitrag: #2
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hierbei hat der Gesetzgeber leider eine Lücke klaffen lassen... Wer kontrolliert, ob wirklich Rauch(warn)melder installiert wurden??? Bei Neubauten kommt es ja ab und an noch zu Abnahmen vor Ort durch die zuständigen Behörden (Bauamt,- aufsicht), aber bei Bestandsbauten??? Hier haben tatsächlich zur Zeit nur die Versicherer eine kleine Möglichkeit, steuernd einzugreifen - nämlich über die Zahlungsverweigerung im Schadensfall, wenn keine Melder installiert waren...
Das ist definitiv zu wenig, hier muss der Gesetzgeber nachbessern und entsprechende Kontrollinstanzen berufen (z.B. Schornsteinfeger, die sind sowieso mindestens einmal im Jahr für die Heizungskontrollmessungen im Haus, aber das wäre wohl zu einfach gedacht)!

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke!
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20-01-2008, 22:21
Beitrag: #3
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Stimmt,.... die Lücke ist da.
Aber wollen wir wirklich das sie von Gesetzes Hand geschlossen wird?
Der Gesetzgeber hat es bis heute nicht geschafft eine ländereigene Regelung zu schaffen.
In NRW gibt es noch überhaupt keine Rauchmelderpflicht.
Über die Versicherung wird es vermutlich auch nicht funktionieren. Die haben infolge des europäischen Wettbewerbes und den damit verbunden Druck (Abschlussquoten) genügend damit zu tun den Sicherheitsstandard bei Einbruchsmeldeanlagen zu halten. Wie oft haben wir schon erlebt das die "Erste Forderung" nach einer VdS Anlage zugunsten des Abschlusses revidiert wurde. Es reichte meist der Hinweis auf eine ausländische Versicherung.
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen das die Schornsteinfeger sich als Kontrolleure verdingen lassen.
Ich glaube das nur Aufklärung etwas bewirkt. Nur die findet leider auch nicht statt.
Was uns bleibt ist die Lücke
Werner
16-03-2009, 10:52
Beitrag: #4
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo Zusammen,

ich verstehe das grundsätzlich nicht. Warum muss man über so ein Thema diskutieren.
Im Auto ist doch auch von vornherein ein Sicherheitsgurt eingebaut. Hier geht es
schließlich um das Leben von jedem Mieter/Besitzer einer Wohnung/Haus und das sollte
einem doch ein Paar Euro Wert sein.

gruß

Sascha
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16-03-2009, 13:24
Beitrag: #5
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo Sascha,
ja richtig,... vernünftige Menschen denken so aber:
„Es gehört zu der grausamen Ironie des Lebens, dass wir genau dann am verwundbarsten sind, wenn wir uns am wenigsten gefährdet fühlen.“
R. Levine
Es ist schon interessant, dass gemäss amerikanischen Studien die meisten Leute glauben, dass ihnen weniger schnell etwas passiert als ihren Mitmenschen. (Levine S.20ff) Das geht quer durch alle möglichen Einschätzungskategorien von Krankheit oder Scheidung, über Opfer eines Verbrechens werden oder sogar das eigene vermutete Alter zum Zeitpunkt des Todes. Und das alles scheinbar nur um gerade diesen Gedanken, nämlich an den eigenen Tod, herauszuschieben.
Ich denke das ist der Grund weshalb viele Menschen, erst nachdem der Gesetzgeber eingegriffen hat, begonnen haben ihr Verhalten zu ändern.
Beispiel: Alkohol am Steuer; Geschwindigskeitbeschränkung, Anschnallpflicht, Flatratepartys etc.
Nehmen wir zum Bsp. "Handy am Steuer", stelle ich fest das direkt nach dem Verbot die Menschen sich daran hielten, und nun sehe ich immer mehr Fahrer mit Handy (nachlassende Kontrolle?). Irgendwie steht die Vernunft der Menschen konträr mit der Gabe der Verdrängung.
Da sie also davon überzeugt sind das es bei ihnen niemals brennt, sehen sie auch keinen Grund in Melder zu investieren. Um sie vom Gegenteil zu überzeugen gibt es drei Situationen
1: permanente Aufklärung
2: gesetzliche Auflagen mit Kontrolle
3. wenn sie erleben wie jemand im Bekannten.- oder Verwandtenkreis zum Opfer wurde
Sorry das ist die Realität

Wissen vermehrt sich durch Teilung
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18-03-2009, 07:33
Beitrag: #6
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo.

Volle Zustimmung: Leider sind viele Zeitgenossen der Meinung, dass sie Rauchmelder nicht installieren brauchen. Hier hat der Gesetzgeber klar geschlafen, da er es versäumt hat, eine Information dazu über die Medien zu verbreiten. Außerdem ist das Gesetz so weltfremd formuliert, dass man es kaum verstehen kann. Was sind "Wohnungen"? Auskunft eines Experten (fast wörtlich zitiert): "Wohnungen sind Räume, die in ihrer Beschaffenheit dazu dienen, als Wohnraum zu dienen". Toll. Meine Nachfrage: Zählt ein eigenes Haus auch dazu? Antwort:"Ja". Warum kann man es dann nicht gleich so formulieren: "Jeder, der Wohnräume hat, muss diese auch mit Rauchmeldern ausrüsten". Ohne Diskussion, und bitte strafbewehrt bei Nichteinhaltung, da diese Zeitgenossen ihre Umgebung auch noch gefährden.
Außerdem sind die modernen Häuser geradezu sträflich schlecht gebaut in Beziehung auf Sicherheitsnachrüstung:
- Wenn man einen Rauchmelder an die Decke setzt, dann bitte auch daran denken, dass es Lüftungsanlagen gibt, die den Rauch ganz entspannt am Melder vorbeilenken können.
- In welchem modernen Niedrigenergiehaus ist es möglich, einen Lüftungskanalmelder zu installieren? Die Argumente sind immer gleich: Wir saugen ja die Wrasen mit an, es würde dann dauernd Fehlalarm geben, auch wenn Raucher mit im Raum sitzen, würde der Qualm mit angesaugt werden usw. Stimmt, und ein Fehlalarm ist nach dieser Logik ja auch schlimmer als ein abgebranntes Haus und die Gefährdung der Mitmenschen.
- Die Decken sehen ja so schön aus, und dann soll dort ein Melder hin? Wie sieht denn das aus? Dann sollen die Baufirmen bitte die Bauherren darauf hinweisen, dass es eine Pflichtveranstaltung ist und keine Kür, die man nach Gutdünken durchführen kann.
- Wer kontrolliert die Rauchmelder? Vermieter sollen für die Mieter die Kontrolle durchführen? So ein Quatsch, und völlig weltfremd.
- Reihenhäuser sind prädestiniert für Probleme. Wer zahlt den Wiederaufbau nach einem Brandereignis, wenn ein Miteigentümer seiner Pflicht zum Rauchmeldereinbau nicht nachkommt?
- Der Schornsteinfeger kommt mir nicht dauernd ins Haus, da er keine Kehrpflicht bei uns hat, weil wir eine Brennwerttherme haben. Außerdem kenne ich die Gebührenordnung, und danach kann er für jeden Schritt im Haus eine eigene Ziffer ansetzen. Da kosten die Rauchmelder jährlich so viel, dass diverse Mitmenschen diese Kosten wohl nicht bestreiten können oder wollen. Würde es eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger geben, dann müsste die Gebührensatzung deutlichst entschärft werden müssen. Man könnte über z. B. 10,00 Euro p.a. nachdenken, das ist meiner Meinung nach genug.
- Versicherung: Die Hauseigentümer versichern ihr Haus gegen Brandschäden, die Mieter installieren keinen Rauchmelder. Haus brennt ab, Versicherung zahlt nicht mit dem Hinweis auf fehlende Rauchmelder. Ein Eigentümer darf aber nicht jährlich überprüfen, ob Melder installiert sind und funktionieren. Er darf auch die Wohnung nicht fristlos kündigen, wenn die Melder nicht installiert sind.
Man sieht, es fehlt eindeutig an Sanktionen und an Möglichkeiten, rücksichtslose Mitmenschen zu einem Einbau zu zwingen.
Und wenn man schon jedes Jahr Lohnsteuerkarten verschickt, dann kann man auch einen Beileger drucken, der auf diese Pflicht hinweist, und auch auf die Folgen, die ein Nichteinbau nach sich zieht.

Gruß,
Matthias

Ich übernehme keine Gewähr für Tipps und Berechnungen, keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Schaltpläne können unvollständig sein und sind Vorschläge. Ich vertrete hier lediglich meine Meinung. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten.
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07-12-2009, 13:46
Beitrag: #7
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo zusammen, ich verfolge - als Gast - bereits geraume Zeit dieses Forum. Aufgrund einer ausgeprägten Skepsis gegenüber so einigem was an Foren im Web unterwegs ist halte ich mich gerne zurück. Hier möchte ich vor allem ein Lob einbringen, die Qualität der Beiträge und die professionelle Beantwortung haben mich überzeugt mich mal zu registrieren. Zu den meisten Beiträgen werde ich aber kaum was einbringen können.
Ich selbst betreibe ein kleines Ladengeschäft und verkaufe und warte Feuerlöscher, Rauchmelder und Feuerwehrausrüstung.
Nun zum Thema:
In Rheinland-Pfalz gilt für Neu- und Umbauten nach 2003 die sofortige Umsetzung der Rauchmelderpflicht. Was vor 2003 gebaut oder Renoviert wurde hat bis 07/2012 eine Nachrüstpflicht. Mit Rundschreiben von Anfang 2008 weist der Landesfeuerwehrverband darauf hin, das die Versicherungen Zahlungen kürzen oder verweigern können und werden.
Die Überprüfung ist so eine Sache für sich. Schornsteinfeger wäre eine Alternative - meiner ist nicht überzeugt das das seine Aufgabe ist.
Bei Eigentümern denen ich in der Vergangenheit Rauchmelder installiert habe legen über 95% Wert auf einen Wartungsvertrag. Sie möchten das in professionellen Händen haben und eine Dokumentation der Arbeiten erhalten.
Mit dem "abwälzen" auf den Mieter (per Mietvertrag möglich - aber weiter Überprüfungspflicht durch den Eigentümer) gebe ich immer zu bedenken:
- Sind die Geräte geeignet und von zuverlässiger Qualität? (muss euch sicher nicht erklären was der Markt so alles hergibt).
- Werden die Geräte richtig und zuverlässig installiert?
- Erfolgt eine regelmäßige (mindestens einmal jährlich) Überprüfung der Geräte (nicht nur Knopf drücken!!!).
- Und was ist beim Mieterwechsel (jeder glaubt das Gerät muss woanders hängen; in 10 Jahren sieht die Decke dann aus wie ein Tilsiter Käse).
Die meisten Eigentümer sind dann durchaus überzeugt das das Ganze ihre Sache und nicht die des Mieters ist.
Und hier haben wir dann auch eine regelmäßige Überprüfung ob vorhanden und ob funktionieren.

Gruß
Hermann
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08-12-2009, 03:23
Beitrag: #8
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo Hermann und herzlich willkommen hier im Forum!

Zuallererst möchte ich für deine netten Worte Danke sagen, es freut uns immer sehr, wenn wir neue Profis dazu gewinnen können. Noch besser, wenn diese uns, so wie du, schon über eine gewisse Zeit beobachten und sich "in Ruhe" von unserer Qualität überzeugen konnten. Und mit dem Wort "unser" meine ich jetzt nicht uns Mods, sondern alle unsere fleißigen Mitglieder, schließlich lebt ein Forum von seinen Mitgliedern und nicht von der "Chefetage" Wink! Deshalb möchte ich dein Lob gerne weitergeben an alle, die hieran teilnehmen und teilhaben - ohne Euch alle wären wir hier nichts!

Vielen Dank für dein Update, was die Vorschriften in R-P so besagen - wir können leider nicht ständig alle Bundesländer im Blick haben, deshalb sind wir auf solch gute Hinweise wie deine angewiesen, um einen möglichst umfassenden Überblick gewährleisten zu können.

Schornsteinfeger sind inzwischen auch in meinen Augen nicht mehr die Idealbesetzung als "Kontrolleure", da mittlerweile sogar das Schornsteinfegermonopol gekippt wurde (das hätte ich vor 5 Jahren auch noch für heilig gehalten), man darf jetzt (zumindest hier in S.-H.) unter gewissen Umständen seine jährliche Feuerstättenüberprüfung von einem "normalsterblichen" Heizungsbaumeister durchführen lassen. Ob das jetzt allerdings den Markt ankurbelt und die Preise sinken lässt, wage ich mal zu bezweifeln, für mich sieht das schon wieder eher nach blindem Aktionismus aus Brüssel aus... Sad

Feuerlumpi schrieb:[...]Bei Eigentümern denen ich in der Vergangenheit Rauchmelder installiert habe legen über 95% Wert auf einen Wartungsvertrag. Sie möchten das in professionellen Händen haben und eine Dokumentation der Arbeiten erhalten.[...]
Deine Aussage klingt auf den ersten Blick echt vielversprechend und fast wie ein Hoffnungsschimmer, allerdings stellt sich mir die Frage, wieviel Prozent der Eigentümer gesamt dein Kundenstamm darstellt (du scheinst ja wirklich nur "gute" Eigentümer in deinem Kundenstamm zu haben, Respekt!), nur schade, dass deine Prozentzahlen (die ich zugegebenermaßen auch gerne hätte Wink) wohl leider nicht ganz repräsentativ für den Bundesdurchschnitt sind...
Das jetzt bitte nicht als Angriff auffassen, ich möchte nur relativieren, da ich fürchte, dass wir "kleinen Lichter" Deutschland nicht retten können werden, wenn ihr mir diese billige Polemik mal genehmigt ;o)
Aber man muss ja wirklich schon jeden einzelnen (fachmännisch!) installierten Rauch(warn)melder als Erfolg werten!

Feuerlumpi schrieb:[...]Mit dem "abwälzen" auf den Mieter (per Mietvertrag möglich - aber weiter Überprüfungspflicht durch den Eigentümer) gebe ich immer zu bedenken:
- Sind die Geräte geeignet und von zuverlässiger Qualität? (muss euch sicher nicht erklären was der Markt so alles hergibt).
- Werden die Geräte richtig und zuverlässig installiert?
- Erfolgt eine regelmäßige (mindestens einmal jährlich) Überprüfung der Geräte (nicht nur Knopf drücken!!!).
- Und was ist beim Mieterwechsel (jeder glaubt das Gerät muss woanders hängen; in 10 Jahren sieht die Decke dann aus wie ein Tilsiter Käse).
Die meisten Eigentümer sind dann durchaus überzeugt das das Ganze ihre Sache und nicht die des Mieters ist.
Und hier haben wir dann auch eine regelmäßige Überprüfung ob vorhanden und ob funktionieren.[...]

Genau das sind die richtigen (Verkaufs)Argumente, die zum Glück auch bei immer mehr Eigentümern auf Gehör stoßen, das hast du sehr schön auf den Punkt gebracht! Mach bitte weiter so!

Ein weiterer Pluspunkt sind die weiter sinkenden Preise für "richtige" VdS-zugelassene (nicht nur "VdS-geprüft", die können auch durchgefallen sein!) Rauch(warn)melder, die Eigentümer fallen nicht mehr gleich in Ohnmacht, sondern schlucken nur noch kurz, wenn man ihnen das Angebot/die Rechnung präsentiert ;o) und investieren mittlerweile auch endlich in Sicherheit, ohne dass man ewig "hinterher betteln" muss.

MfG, Olli

Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar...
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19-12-2009, 09:14
Beitrag: #9
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Hallo zusammen und herzlichen Dank für die freundliche Aufnahme,
die besagten 95% sind aus den Eigentümern bei denen ich die Geräte selbst installiert habe, um die 5% lassen die Wartung über den Hausmeister laufen. Mit verantwortlich für diesen - ganz klar hervorragenden - Wert ist bestimmt auch meine Ladenpräsenz in der Fussgängerzone. "Laufkundschaft" die mehrmals im Monat vorbei laufen kommen spätestens wenn es in der Stadt mal wieder gebrannt hat auch mal rein und lassen sich beraten, nicht selten hätten Sie dann gerne eine Beratung vor Ort (Wieviel Rauchmelder und wo anbringen) und fast immer kommt es dann zu einem Auftrag. Ich bin überzeugt das die Leute inzwischen ein "Gesicht" zu einer vernünftigen Beratung möchten und von der Anonymität der Baumarktszene (die natürlich auch ihre Existenzberechtigung und ihren Kundenkreis hat) in punkto Sicherheit weg wollen. Mit dazu beigetragen hat mit Sicherheit auch die in den Jahren 2004-2006 recht hohe Anzahl Rauchmelder-Rückrufaktionen diverser Baumarktketten und Discounter (Geld sparen? - Sparen Sie sich Geld auszugeben für ein Gerät das vielleicht funktioniert!).
Rauchmelder die in meinem (sehr kleinen) Ladengeschäft über die Theke gehen und selbst montiert werden liegen in Sachen Wunsch nach Wartung bei 8-10%. Zugegeben ein schwacher Wert- relativiert das Ganze schon wieder. Wie Ollik richtig bemerkt:
"Aber man muss ja wirklich schon jeden einzelnen (fachmännisch!) installierten Rauch(warn)melder als Erfolg werten!"
So, und nun wieder bissjen arbeiten.
Gruß und schon mal erholsame Feiertage an die Runde
Hermann
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