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Videoüberwachung allgemein
22-08-2014, 17:50
Beitrag: #1
Videoüberwachung allgemein
Hallo,
ich wollte mal fragen, für wie lange generell Firmen, z.B. Kaufhäuser Lagerhallen, Tankstellen etc., die aufgezeichneten Videoaufnahmen speichern. Ich meine gehört zu haben, dass es für einen Monat gespeichert wird. Gibt es auch Unternehmen, die z.B. für einen Jahr speichern?

Grüße
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22-08-2014, 18:17
Beitrag: #2
RE: Videoüberwachung allgemein
Die erlaubniss und die dauer legt die datenschutz kommission fest.
Eine kenne ich die ueber ein jahr aufzeichnet. Aber das ist eher sehhr selten.
28-08-2014, 13:58
Beitrag: #3
RE: Videoüberwachung allgemein
Das ist falsch!

Zuständig in Österreich ist die Datenschutzbehörde. Die Datenschutzkommission gibt es schon lange nicht mehr.
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28-08-2014, 18:55
Beitrag: #4
RE: Videoüberwachung allgemein
Ich wollte eigentlich wissen, für wie lange große Kaufhäuser z.B. Saturn, MediaMarkt, real, H&M etc. die Videos aufbewahren. Denn eine meiner Freundinnen wurde dort Opfer eines Taschendiebs.

Außerdem wollte ich erfahren, wie das mit der Verwertung des Videomaterials gehandhabt wird. Kann jeder einfach so zur der Geschäftsleitung oder zum Ladendetektiv gehen und nach Auswertung des Videomaterials von einem bestimmten Zeitpunkt verlangen? Oder muss das Ganze nur durch die Aufforderung des Staatsanwaltes/der Polizei geschehen?
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29-08-2014, 06:36
Beitrag: #5
RE: Videoüberwachung allgemein
Solltest Du in Österreich zu Hause sein, kann ich Dir raten, eine Email an die DSB zu senden:
dsb@dsb.gv.at
So bekommst Du eine rechtlich abgesicherte Auskunft. Es dauert ein paar Tage, bis Dir eine Juristin antwortet.
Bitte sei so nett und schreib uns hier die Antwort rein.
Danke.
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29-08-2014, 08:33
Beitrag: #6
RE: Videoüberwachung allgemein
anzeige erstatten,die holen sich dann das videomaterial.
29-08-2014, 08:38
Beitrag: #7
RE: Videoüberwachung allgemein
EDIT
Ich hatte da etwas falsch verstanden. Klar, nach einem Taschendiebstahl sofort zur Polizei gehen.
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29-08-2014, 09:40
Beitrag: #8
RE: Videoüberwachung allgemein
Genau so ist es wie **** sagt. Das wird im Zuge der Ermittlung von der Polizei erledigt. Privat bekommst du mit Sicherheit gar nichts. Warum auch? Meistens ist Taschendiebstahl kein Einzeldelikt. Somit ist es wenigstens ein Verlängerungsstück für die Anklageschrift
Selbst macht man sich hier nicht wichtig. Was bringt es auch wenn du ihn findest. Einen Nackerten kannst nicht in den Hosensack langen. Big Grin
Und bei Selbstjustiz hast auf alle Fälle verloren.
Darum nächstes mal besser aufpassen. Die haben in den letzten Jahren mächtig dazugelernt.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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29-08-2014, 10:03
Beitrag: #9
RE: Videoüberwachung allgemein
(29-08-2014 08:38)hanni schrieb:  Am Besten regelt man das durch ein Gespräch. Doch nicht gleich zur Pozilei!!!

Das sehe ich anders. Meiner Frau wurde, von einem Fremden, die Geldbörse aus dem Büro gestohlen. Mit wem willst du reden. Natürlich gehört da die Polizei hin und Anzeige erstattet. Was den sonst? Und so wurde ermittelt, das der Täter in verschiedenen anderen Räumen und Firmen auch war. Geschappt und verurteilt.
Ein anderes Verhalten gibt es nicht.

Und für das Kaufhaus kann es auch wichtig sein dies zu wissen, den evtl ist das ja auch hier ein Wiederholungstäter.

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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29-08-2014, 13:08
Beitrag: #10
RE: Videoüberwachung allgemein
Indem wir schon so schön beisammen sitzen. Cool
Selbiges gilt auch bei Diebstahl wenn man den Täter persönlich kennt.
Beispiel:
Der Betriebstechniker eines Unternehmens hat gesehen wie einer seiner Arbeitskollegen vom Reinigungspersonal sich etwas vom Verkaufsraum einsteckte. Was tut der?
Er geht zum seinem Vorgesetzten und macht Meldung. Der Kerl wird beobachtet und schließlich nach 14 Tagen durch ein Video gestellt.
Als man diesen Techniker später darauf ansprach wieso er sooo etwas getan und dies nicht unter Arbeitskollegen ausgesprochen hat kam von ihm folgende Antwort.: Wenn ich keine Meldung mache und dies nur mit dem Täter regle wird er früher oder später, wenn man ihn erwischt sagen; der Mann von der Haustechnik hat es doch auch gewußt, und somit bin ich selbst straffällig und zusätzlich meinen Arbeitsplatz los.
--
Merke:
In solchen Fällen gibt es nichts mehr zu bereden.

11.Gebot:
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29-08-2014, 16:53
Beitrag: #11
RE: Videoüberwachung allgemein
Ja. Obwohl die Justiz bei solchen "Kleinigkeiten" gerne das Verfahren einstellt. Ist mir selber passiert. Der Dieb hatte mir ein Radio im Wert von etwa 40 Euro gestohlen (im Bad). Er hat es einfach genommen und ist weggegangen. Obwohl einige Anwesende das beobachtet hatten. Der gerufene Polizist hat das Radio beim Täter in seiner Tasche sogar gefunden. Meine Anzeige ging zur Staatsanwaltschaft. Dort wurde das Verfahren eingestellt! Tatsächlich.
Ich kenne Polizisten (denen ich früher nicht geglaubt hatte), die mir geklagt haben, daß die Staatsanwaltschaften immer wieder die Verfahren wegen "Geringfügigkeit" (auf frischer Tat ertappter) Drogendealer einstellen. Diese Dealer haben nur ein oder zwei "Kugel" im Mund versteckt. Und das reicht dann für ein Verfahren nicht aus.
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03-09-2014, 00:19
Beitrag: #12
RE: Videoüberwachung allgemein
(29-08-2014 08:33)**** schrieb:  anzeige erstatten,die holen sich dann das videomaterial.

Ich dachte das Opfer müsste das Ganze selber machen, in dem es sich zunächst das Videomaterial vom Kaufhaus besorgt und es anschließend der Polizei in D übergibt.

Wie soll die Polizei es wissen, an welchem Winkel und bei wem genau im Supermarkt der Täter zuschlug?

Es könnte auch sein, dass bei einer Bagatelle wie Taschendiebstahl die Polizei Aufgrund unverhältnismäßig höheren Ermittlungsaufwands gar nicht tätig wird.
Wenn irgendwo eingebrochen aber nichts gestohlen wird, werden, denke ich, keine Fingerabdrücke abgenommen.
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03-09-2014, 06:23
Beitrag: #13
RE: Videoüberwachung allgemein
(03-09-2014 00:19)Pirat schrieb:  
(29-08-2014 08:33)**** schrieb:  anzeige erstatten,die holen sich dann das videomaterial.


Es könnte auch sein, dass bei einer Bagatelle wie Taschendiebstahl die Polizei Aufgrund unverhältnismäßig höheren Ermittlungsaufwands gar nicht tätig wird.

Sag ich ja.
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03-09-2014, 06:46
Beitrag: #14
RE: Videoüberwachung allgemein
(03-09-2014 00:19)Pirat schrieb:  
(29-08-2014 08:33)**** schrieb:  anzeige erstatten,die holen sich dann das videomaterial.

Ich dachte das Opfer müsste das Ganze selber machen, in dem es sich zunächst das Videomaterial vom Kaufhaus besorgt und es anschließend der Polizei in D übergibt.

Wie soll die Polizei es wissen, an welchem Winkel und bei wem genau im Supermarkt der Täter zuschlug?

Es könnte auch sein, dass bei einer Bagatelle wie Taschendiebstahl die Polizei Aufgrund unverhältnismäßig höheren Ermittlungsaufwands gar nicht tätig wird.
Wenn irgendwo eingebrochen aber nichts gestohlen wird, werden, denke ich, keine Fingerabdrücke abgenommen.

Also ich kenne keinen der das videomaterial an privatpersonen rausrückt.
das wird mit der kripo angesehen , das gewünschte material wird kopiert und ihnen dann übergeben bzw vorbeigebracht.
einfach mal hingehen und anzeige erstatten oder das ganze vergessen.
03-09-2014, 15:31
Beitrag: #15
RE: Videoüberwachung allgemein
(03-09-2014 00:19)Pirat schrieb:  
(29-08-2014 08:33)**** schrieb:  
Es könnte auch sein, dass bei einer Bagatelle wie Taschendiebstahl die Polizei Aufgrund unverhältnismäßig höheren Ermittlungsaufwands gar nicht tätig wird.
Wenn irgendwo eingebrochen aber nichts gestohlen wird, werden, denke ich, keine Fingerabdrücke abgenommen.


Da sieht man wieder wie wenig über die stille Polizeiarbeit mit SPUSI /Spurensicherung) bekannt ist. Big Grin
Das ein Opfer nicht in die momentane Erkenntnisse einer Ermittlung eingeweiht wird ist wohl klar. Hat ja auch keinen Sinn.
Generell wird jeden noch so kleinen Hinweis nachgegangen. Den Trick und Taschendiebe sind Wiederholungstäter. Und durch die Menge an Spuren welche hinterlassen werden wird früher oder später die Falle zuschnappen. Es ist daher ein Spurenpuzzle. Das im Laufe der Ermittlung Handlungsweise und zukünftige Tatorte offenbart. Sowie auch bei Videoüberwachungen das Gesicht und die Vorgehensweise. Mit einem Wort "Forensik"
---
Zu den Fingerabdrücken da sollte man sich nicht täuschen. Wenn aussichtsvoll wird sogar nach DNA ermittelt.
Wichtig ist nur nach Einbruch den Tatort nicht selbst zu verunreinigen.Cool

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