Thema geschlossen 
 
Themabewertung:
  • 18 Bewertungen - 2.72 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorgehensweise bei Einbruchalarm
27-07-2014, 15:47
Beitrag: #1
Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Hallo Forum...
Meine Frau und ich stellen uns gerade eine grundlegende Frage,wie wir uns im Falle einer Einbruchmeldung durch die EMA verhalten sollen.

Folgende Situation...EMA ist montiert und funktioniert auch.Wir sind auf der Arbeit oder im Urlaub.Dann bekommen wir einen Anruf das der Einbruch bzw. Versuch stattgefunden hat.Eine Aufschaltung zu einem Wachdienst gibt es nicht,weil die nächste Firma 20 km weit weg ist.(wohnen im Dorf)
Sollte man zusätzlich noch eine Kamera im Haus installieren um einen möglichen Fehlalarm auszuschließen?
Sollte man sofort die Polizei informieren?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar,weil wir schon seit einiger Zeit darüber diskutieren,wie wir uns verhalten sollen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 16:11
Beitrag: #2
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Ruhe bewahren....trotzdem den Wachdienst engagieren, dann ist alles in Butter Smile Ich weiß nicht wo das immer herkommt, was denkt ihr denn?? Sollen die den Täter erwischen? Wohl eher nicht, es gibt Krach und jemand der qualifiziert ist - mit Schlüssel - stellt die Anlage zurück im Fall eines Versuchs, gab es Krach und es passiert was. Ist es tatsächlich ein Bruch, dann dauerte der bei Krach nicht lange,wenn überhaupt und ihr habt Jemand der Alles für Euch macht, und könnt im Urlaub bleiben, 20km sind kein also kein Problem! VG Marc
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 16:35
Beitrag: #3
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Guten Tag xt-heini!

In solchen Fällen rate ich immer zu einem Besuch eines Beraters der Kriminalpolizei.
Hier findest Du einen Berater in der Nähe:http://www.k-einbruch.de/

Übrigens bieten auch manche Wachdienste eine vorübergehende Urlaubsaufschaltung an.

Gruß, Sudwind
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 16:49
Beitrag: #4
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Gute Idee (Wir sind Partner von K-Einbruch). Das Ergebnis wird das gleiche sein, so wie ich es schrieb! VG Marc
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 19:04
Beitrag: #5
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Ruhe bewahren ist schon klar.
Die Sache mit der Beratung bei der Polizei hatte ich auch schon ins Auge gefasst.
Währe es in unserem Fall nicht sinnvoller bei einem Einbruch gleich die Polizei zu rufen??Die nächste Polizeistadion liegt 3km entfernt.Die wäre doch sicher eher da als irgendein Wachdienst...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 19:07
Beitrag: #6
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Darfst Du nicht! Verboten.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 19:34
Beitrag: #7
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Was? Eine Aufschaltung direkt bei der Polizei ist nicht möglich, aber selbstverständlich kann ich die Polizei zu einem Einbruch(sversuch) rufen. Wäre ja noch schöner. Wenn's dann allerdings ein Fehlalarm ist, wird's teuer.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 20:13
Beitrag: #8
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Geht's auch freundlich? Was Du sprichst mag bei Euch zutreffen. Bei uns bekommt man einen dicken Ärger, aufgrund der ganzen Falschalarme die die Selbstbauer verursachen! VG Marc

P.s: Alarme sind bei fehlender ZLK und intern scharf zu 99,99% Falschalarme. Ein erfahrener Errichter wird das ohne Vds Zwang unter Klasse C niemals tun! Die Folgekosten und der Ärger sind viel zu groß, wenn das paar Mal vorkommt, wird die schuld bei der Anlage gesucht und einmal darf man raten, wo dann die Rechnungen landen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 20:44
Beitrag: #9
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Wo ist denn der Unterschied, ob ich nun als Mieter / Eigentümer bei der Polizei meine ausgelöste Alarmanlage melde, oder Bürger Müller der gerade von meinem Aussensignalgeber angebrüllt wurde?
Da gibt´s keinen Ärger und selbstverständlich darf man das.
Aber zu 100% wird das teuer, sollte es ein Fehlalarm sein.

Zurück zum Thema:
es wurde die Frage gestellt, ob eine Kamera zur Verifizierung Sinn machen würde.
Ja, das kann sicherlich helfen. Gibt ja inzwischen auch Anlagen, die Kameras mit einbinden können.
Allerdings braucht das alles seine Zeit.
Bei mir ist / wäre es so, dass der Alarm aufläuft und ich dann am Handy die App für die Kamera starten muss. Dauert alles in allem min. 60 Sekunden, bis ich das erste Bild sehe.

Gruß
Hörnchen
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 20:57
Beitrag: #10
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Nein, die Bedingungen der Polizei verbieten das Melden eines Einbruchalarms ohne vorherige Kontrolle. Bei Überfallalarmen ist das jedoch erlaubt.

Alle meine Beiträge schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Kein Support über Email oder Private Nachricht!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 21:36
Beitrag: #11
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
@Hörnchen Das eine unterliegt der persönlichen Entscheidung und Kontrolle, das andere ist ein Automatismus der stur das tut, was ausserhalb der auslösenden Situation vorgegeben wurde...das ist der Unterschied! Es gibt durchaus Aufschaltungen zur Polizei, aber das sind Risikogruppen nach testiertem VdS-Aufbau und selbst das ist SEHR selten. Der Rest hat bei den Jungs und Mädels bei der Polizei GARNIX verloren, die Jungs haben anderes zu tun, als ständig zu Falschalarmen zu fahren! Dafür gibt's Wachdienste...die Polizei hier kostet 37€ pro Mann und Maus pro 30 Minuten. Bei 4 Mann sind das in der Stunde 300€ - ne Stunde hat sich immer schnell und da kommen auch schon mal 6-8 Mann und Hundestaffel. Wir hatten mal ne defekte Aussensirene, löste mehrmals pro Nacht aus! Waren über 500€...die Rechnung kam schon nach ner Woche direkt vom Besitzer zu uns! Der Herstelller hat's übernommen...VG Marc
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 22:25
Beitrag: #12
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Ich glaube, wir schreiben hier an einander vorbei.
Also ich meinte hier keine direkte Aufschaltung zur Polizei. Sondern den Umstand, so wie ich es aus dem Eingangsposting heraus gelesen habe, dass der Alarm beim Mieter auf dem z.B. Handy / Pager oder was auch imer aufläuft und er dann selber die 110 anruft. Das kann im Leben nicht verboten sein. Dann wäre es ja auch verboten, wenn der Bürger Müller an einem alarmierenden Objekt vorbei kommt und Gutes tun möchte.... und die Polizei ruft.
Hier werden Fehlalarme natürlich auch berechnet, gar keine Frage. Und das zu Recht.

Wie gesagt: direkt Aufschaltung zur Polizei ist defintiv kein Thema.

Auch möchte ich hier keinesfalls eine Aufschaltung auf eine NSL in Frage stellen. Die haben ihre absolute Daseins-Berechtigung.

Wo wir uns beide aber offensichtlich einig sind: jeder ist seines Glückes Schmied und muss für sich selber entscheiden, wie er bei einer Auslösung agieren (lassen) möchte.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 22:37
Beitrag: #13
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Hey Hörnchen, in einem anderen Fred erzählst du von einer Aritech CD Anlage und einem RD Wählgerät, und dann die Ansage hier wie du deine Anlage betreibst. Kamera-App etc. Seltsam.
Naja, wieder mal ein Testballon?
Aber gut, die Argumentation pro NSL kann immer nur mit ja beantwortet werden. Hierum gehts hier im Detail.
Die Polizei hat schon immer Geld für Fehlalarmeinsätze aufgerufen. Nur es muss teurer werden, damit diese ganzen selbstgebauten Schätzeisen entsprechend gewürdigt werden können.
Du kannst immer die 110 rufen, wir können dann ja mal schauen,wielange die Polizei braucht, auch wenn sie nur 3 km wegwohnt. Ist ein Einsatz höherer Priorität, schaust du in die Röhre und wartest.
Da ist die Interventionszeit eines Wachdienstes auch zu akzeptieren. Aber wie schon immer geschrieben, das muss jeder selbst entscheiden.
Trotzdem meine Meinung, hast du Alarmanlage, hast du Aufschaltung. Die Versicherungsfragen habe ich schon öfter mal diskutiert, das interessiert nur keinen. Solange nix passiert, ist Geiz immer geil.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
27-07-2014, 23:08
Beitrag: #14
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
(27-07-2014 22:37)funkistnichtalles schrieb:  Hey Hörnchen, in einem anderen Fred erzählst du von einer Aritech CD Anlage und einem RD Wählgerät, und dann die Ansage hier wie du deine Anlage betreibst. Kamera-App etc. Seltsam.
Naja, wieder mal ein Testballon?
Ich staune immer wieder, wie schnell der Ton hier doch gefühlt recht rau wird. Ist´s die Hitze?
Das mit meiner Aritech stimmt und wenn Du meine Frage dort richtig gelesen hast, dann hast Du auch gelesen, dass das Wählgerät MEIN Handy anrufen soll. Und eben keinen Wachdienst.
Und ja, es stimmt: ich setze zur Alarmverifikation auf eine Kamera.

Was nun meine Beweggründe sind es so zu machen WIE ich es mache.... das ist und bleibt schlicht meine Sache und wird nicht Bestandteil irgedwelchen Geplauders im Internet.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
28-07-2014, 08:28
Beitrag: #15
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Lassen wir doch den "Selbstbau" hier mal weg bitte. Natürlich kannst Du wenn Dich Deine eigene EMA anruft, die Polizei anrufen. Natürlich ist das erlaubt.
Nur den Automatismus von der Anlage direkt zur Polizei lassen wir doch bitte bei der Anlage zuhause sein Smile Von daher hast Du recht, wir haben aneinander vorbei geschrieben, evtl. war das auch mein Fehler - nur gabs da ja noch einen Anderen, dem das spanisch vorkam, dass man nicht zur Polizei aufschalten soll/darf. Alles Gute.

VG Marc
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
28-07-2014, 08:29
Beitrag: #16
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Hallo...
Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen , sondern lediglich ein paar Anhaltspunkte über das Verhalten im Einbruchfall.

Eine Aufschaltung zur Polizei wollte ich gar nicht-das wurde hier vielleicht von einigen falsch verstanden...
Ich wollte schon selber die Polizei anrufen, nachdem ich ausschließen konnte ob es sich um einen Fehlalarm handelt( Kamera im Haus).

Kann mir mal jemand erklären, warum die " Selbstmonteure "hier immer so angegangen werden?Angry
Ich persönlich habe mir auch lange meine Gedanken dazu gemacht, wie man sich schützen könnte. Und in meinem Bekanntenkreis bin ich der einzige, der sich mit diesem Thema so eindringlich beschäftigt.
Selbst Leute die schon einen Einbruch erlebt haben sagen , die Versicherung zahlt doch... Das ist für mich kein Argument. Ich möchte es nicht soweit kommen lassen.

Bei der Montage wurde deshalb ein Elektriker zur Hilfe geholt und besondere Sorgfalt auf die Montage gelegt. Sicher hat ein Errichter andere Möglichkeiten-aber das ist ein anderes Thema.
Vielleicht könnte man ja auch den einen oder anderen Tip bekommen.
Man möchte ja auch nicht unbedingt Fehlalarme verursachen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
28-07-2014, 08:32
Beitrag: #17
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Klar, dann bekommst Du nochmal den Tipp, den Beratungsdienst in die Bude zu holen und dann zu dem Wachdienst aufzuschalten. Wenn das ein vernüntiger ist, dann gehen die immer aus Telefon, wenn Deine Anlage kreischt, und es passiert immer was, egal wo Du gerade bist: Urlaub, Bett Tiefschlaf, Sauna...
Manche bieten sogar Aufschaltungen nur zur Urlaubszeit an!

VG Marc
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
28-07-2014, 09:12
Beitrag: #18
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
An alle, die sich auf den Schlips getreten fühlen.
Klar kann jeder machen, was er will und für sich selbst für richtig hält.
Jedoch dieses ständige Ja Aber, ja warum, wieso weshalb, warum nicht so, sondern anders rum, das erinnert mich an die Kleinkindphase. Big GrinBig Grin
Es gibt Grenzen, die bei Gefahr für Leib und Leben nicht über-bzw unter-schritten werden müssen oder sollen, damit der Wert auch entsprechend
gewürdigt ist.
Wem das nicht passt, hält sich raus und stellt diese Vorgehensweise, welche jahrelang erprobt ist, von den Beratungsstellen, Sachversicherern,
Polizei selbst und zertifizierten Interventionsdiensten gefälligst nicht in
Frage.
Wem die Antworten, welche von Fachleuten hier publiziert werden, nicht
taugen, macht es so wie er will. Das muss von uns hier aber keinen mehr
interessieren, die Beratungsresistenz mancher Zeitgenossen ist gigantisch.
Wir betreiben unser Handwerk so, dass wir einerseits ruhig und mit gutem Gewissen schlafen können.
Andererseits stehen wir mit dieser Vorgehensweise rechtlich auf der einwandfrei sicheren Seite und sind nicht angreifbar.
Das bin ich als Geschäftsführer der Firma, der Kundschaft, meiner Gesellschaft und mir selbst schuldig.
Es gab mal den Grundsatz: beachte deine Handwerker- und Kaufmannsregeln. Mal darüber nachdenken.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
28-07-2014, 09:54
Beitrag: #19
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Hallo ihr Lieben,

ich glaube ihr wollt nur testen, ob ich schon im Urlaub bin, oder?Angel

Erfülle mal wieder meine Aufgabe. Cool

Gruß Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Thema geschlossen 




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste