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Vorhof Mehrfamilienhaus
28-06-2014, 22:10
Beitrag: #1
Vorhof Mehrfamilienhaus
Hallo,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Vor diesem Haus befinden sich hauseigene Parkplätze und eine Einfahrt zur Tiefgarage. Da es schon häufiger zu Beschädigungen an Fahrzeugen gekommen ist, würde ich den Eingangsbereich gerne mit einer Kamera Tag und Nacht überwachen. Ebenso von Vorteil wäre die Tatsache, dass ich sehen kann wer vor der Türe steht wenn es bei mir klingelt.

Ich würde lediglich einen Bereich überwachen, welchen ich auch durch mein Fenster sehen könnte, also nichts verstecktes oder in den Garten eines fremden Haushaltes.

Darf ich dies so ohne weiteres tun oder muss ich da eine Genehmigung der Miteigentümer einholen ? Ich bin leider kein Fachmann in dem Bereich, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass das passen müsste, da ich nichts aufnehme was ich nicht auch durch einen Blick durchs Fenster sehen könnte, aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Viele Grüße,
Alex

Edit: Durch Zufall bin ich gerade auf ein Urteil gestoßen, welches meine Frage eigentlich beantwortet.

Zitat:Mieter müssen keine Überwachungskamera im Hauseingang dulden. Diese verletze das Persönlichkeitsrecht der Mieter, urteilte das Münchner Amtsgerichts. Die Mieter müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, fanden die Richter. Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Sie war von innen auf die Eingangstür gerichtet und nahm jeden auf, der das Haus betrat. Als der Vermieter sich weigerte, die Kamera zu entfernen, zog die Frau vor Gericht.

Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn "eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre". Der beklagte Vermieter hatte angegeben, vor seinem Haus seien Fahrräder gestohlen worden, und Unbekannte hätten den Eingang mit Farbe besprüht. Die Begründung reichte dem Richter nicht aus, weil die Delikte vor dem Haus begangen worden seien und bei geschlossener Tür von der Kamera nicht erfasst worden wären. (Az. 423 C 34037/08)
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28-06-2014, 22:29
Beitrag: #2
RE: Vorhof Mehrfamilienhaus
Genau so ist es. Du darf nur dein eigenes Eigentum überwachen. Und das auch nur, wenn du dabei keine Fläche eines Anderen "zufällig" mit im Bild hast.

Gruss Tim

Ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort,
aber zu jeder Antwort die passende Frage.
Auch wenn es Wenige ärgert, im Zweifelsfall geht mir Information vor Rechtschreibung.
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